dxt Geschrieben 18. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2002 hallo, in der wiso prüfung sommer 2001 gibt es eine aufgabe die sich mit dem arbeitsvertrag beschäftigt. als lösung wird (auch) angegeben, dass er schriftlich verfasst sein muss. stimmt das wirklich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 19. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2002 ...die frage gibts, und als (eine) richtige antwort ist tatsächlich angeben, dass der arbeitsvertrag schriftlich verfasst sein muss. ...eine derartige bestimmung kenne ich nicht. ...es gibt aber die bestimmung, dass der inhalt des av's zu beginn das arbeitsverhältnisses schriftlich niedergelegt sein muss. das ist aber nicht der vertrag selbst, da diese niederlegung vom arbeitgeber ausgefertigt wird und vom arbeitnehmer nicht unterschrieben wird. ...keine echte hilfe, wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.