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Praktikant - Urlaubsanspruch ???


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Ich habe meine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration im Sommer 2002 erfolgreich abgeschlossen und bin für die erste Zeit als Praktikant bei einer Firma beschäftigt.

Eigentlich mache ich die gleichen Tätigkeiten die auch ein System- & Netzwerkadmin machen sollte, nur bekomme etwas weniger Lohn als sonst.

Ich bekomme jetzt einen Verlängerungsvertrag für 3 Monate, wo drin steht, dass ich einen Urlaubsanspruch von 3 Tagen habe (für diesen Zeitraum, bei 40 Stunden die Woche!!!)

Was ich gerne wissen wollte ist: ob es überhaupt möglich ist einem Praktikanten so wenig an Urlaub anzbieten. Ich weiss, dass im normalen Arbeitsverhältnis man nicht weniger als 24 Tage Urlaub pro Jahr bekommen darf (gesetzmässig geregelt), wie ist das denn bei Praktikanten unter meinen Umständen?

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ja. Ich habe einen Praktikanten-Vertrag und bezahle auch alle sozialen Abgaben. (Meine Steuerkarte hat die Firma auch).

Meiner Meinung nach, unterscheidet mich von einem "normalen" Arbeitnehmer nur die Klausel "Praktikantenvertrag" anstatt von einem "Arbeitsvertrag", die sonstigen Aspekte scheinen genauso zu sein wie bei einem "normalen" Arbeitnehmer.

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Ein Praktikumsvertrag ist befristet fuer einen bestimmten Zeitraum.

Fuer diesen Zeitraum gibt es auch einen anteiligen Urlaubsanspruch des Kalenderjahres.

Wie hoch der Urlaubsanspruch tatsaechlich ist, haengt von evtl. vorhandenen Tarifabschluessen und internen Betriebsvereinbarungen ab.

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nach dem Gesetz dürfen es für einen Arbeitnehmer nicht weniger als 24 Werktage Urlaub pro Jahr sein. Wenn man noch den Samstag als Arbeitstag dazu nimmt, dann kommt man auf reale 20 Tage Mindesturlaub pro Jahr.

Ich habe jetzt den Vertrag noch einmal gründlich durchgelesen, da steht ein Zeitraum (nicht von 3 Monaten, sondern) von 2,5 Monaten. WEnn ich jetzt 20 Tage / 12 teile, bekomme ich 1,6 periode (Tage pro Monat), mal 2,5 Monate = 4,16 Tage, also mindestens 4 Tage Urlaub.

Die Frage ist jetzt, ob ein Praktikumsvertrag dem Arbeitsvertrag gleichzustellen ist?

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Original geschrieben von upstairs

Die Frage ist jetzt, ob ein Praktikumsvertrag dem Arbeitsvertrag gleichzustellen ist?

Du bist in Deinem Fall Arbeitnhemer des Betriebes, solange der Vertrag nichts anderes regelt. Für Dich gilt dann das Bundesurlaubsgesetz, es sei denn es gibt eine tarifliche Regelung für den Betrieb. Du hast also Anspruch auf die (mind.) 4 Tage Urlaub.

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Also ich weiß nicht, worüber du dich beklagst. Also höchstens 56 Tage haben 2,5 Monate (ohne Samstag). Die durch 20 geteilt sind 2,8. Also hast du doch 3 Tage Urlaub, Ist doch OK. Warum reitest du auf einem Tag mehr rum? Sei doch froh, dass du überhaupte einen Praktikumsplatz bekommen hast und nicht wie viele andere zu Hause hockst. Also imho bist du mit 3 Tagen in 2,5 Monaten gut gefahren.

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Hallo,

der Anspruch von 24 Tage im Jahr bezieht sich auf den gesammten Monat und nicht nur auf die tatsächlichen Arbeitstage. Also hast du Anspruch auf 5 Urlaubstage.

Wann du deine 40 Stunden die Woche ableistest, ist allerdings die Sache deines Arbeitgebers. Er kann also auch verlangen das du Samstags arbeitest.

Gruß Jaraz

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