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Geschrieben

Hi Leutz,

da ich im Sommer 2002 meine schriftliche Abschlußprüfung zum Teiul nicht geschaft habe (GH I u. II), wiederhole ich diese jetzt im Winter 2002. Nu weiß ich nicht ob die selben Regeln gelten wie bei der Abschlußprüfung. Daher meine Frage:

Welche Hilfsmittel sind in Wiederholungsprüfungen zugelassen bezüglich auf das IT-Handbuch bzw. Tabellenbuch ?

Ist es möglich Lesezeichen in das IT-Handbuch zu legen ?

Über eine umgehnde Antwort würde ich mich freuen

Mfg

McBrain

Geschrieben

Hi...

Ich denke mal, dass du das Tabellenbuch auch weterhin benutzen darfst... genaueres wird in deiner Einladung stehen...

Naja ich würd sagen es kommt auf die Lesezeichen an... wenn du damit lose, einfach nur eingelegte Papierstücke meinst, is das glaub ich nicht so gut... aber ich hab mein Tabellenbuch damals mit den Makierungsstreifen von PostIt vollgepflastert und da hat keiner was gesagt...

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