Meenzer Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 Hallo! Ich möchte meine Ausbildung verkürzen von 3 auf 2 1/2 Jahre. Soweit kein Problem. Nach Absprache mit meinem Ausbildungsleiter meinte dieser, ich müsste mich aber für mindestens ein halbes Jahr dann verplichten, sonst wäre die Verkürzung der Ausbildung nicht möglich. Geht das?? Ist das ganze rechtens?? Weil ich höchst wahrscheinlich nicht da bleiben will. Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir Tips geben. Danke schon mal. Gruss
Poldi Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 ich kann mir nicht vorstellen, daß das rechtens ist. für mich hört sich das ganz nach erpressung an. ich würd an deiner stelle mal den ihk fuzzi anrufen, der für deine ausbildung in deriner stadt zuständig ist. der kann dir das ganz bestimmt sagen. im zweifelsfall unterschreib den wisch halt, wenn er das nicht darf, ist der vertrag eh nichtig, und wenn, kommts aufs selbe raus als wenn du nicht verkürzt, nur das du mehr verdienst ...
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 Wo ist dein Problem ? Dann bleibst halt noch ein halbes Jahr da. Wenn Du ohne Verkürzung dageblieben wärst, würdest Du das halbe Jahr nur Lherlingsgehalt bekommen. Also verpflichte dich doch für das halbe Jahr....
Meenzer Geschrieben 25. April 2001 Autor Geschrieben 25. April 2001 Ich möchte aber so früh wie möglich weg von dem Laden. Das halbe Jahr würde mir sehr viel bringen, weil ich noch studieren möchte. Mit dem Geld stimmt zwar, ich würde mehr verdienen, jedoch kann ich dass ja auch später. Und nur deswegen da bleiben, ich weiss net.
Chipsy Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 Hi, sieh es doch mal so.. das ist ein halbes Jahr Berufserfahrung, die du vor deinem Studium hast, daß ist gut wenn du dich während des Studium und nach dem Studium bewirbst... Chipsy
Chipsy Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 noch was.. ich würde bei der ganzen Sache nur aufpassen, wegen der Probezeit, damit du da nicht zu lange arbeiten mußt. Wegen der Kündigungsfrist danach... Chipsy
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 25. April 2001 Geschrieben 25. April 2001 Auch wenn Du so früh wie möglich weg möchtest, das geht nicht ohne die Zustimmung von deinem Betrieb. Und wenn die Nur bei einer Verplichtung zustimmen, beiß halt in den sauren Apfel. Auch wenn dies von deinem Betrieb vielleicht nicht ganz koscher ist. Irgendeinen Grund werden Sie schon finden um dich NICHT wegzulassen. Sieh`s doch mal so: da kannst Du den Betrieb für ein halbes wenigstens Schröpfen.
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