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Auflösung des Ausbildungverhältnisses


Spoom

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Meine Firma verteilte heute Verträge über eine freiwillige Brottolohnkürzung über 10%.

Dies ist eine konsequenz der derzeitigen Wirtschaftlichen lage.

Ich überlege jetz ob ich diese Vereinbarung unterschreiben soll.

Kann meine Firma mein Ausbildungverhältnis einfach auf Grund der derzeitig schlechten Lage auflösen ?

Was für Gründe muss die Firma Vorweißen um das Ausbildungverhältnis gerechtfertigt aufzulösen ?

Spoom :(

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Originally posted by Spoom

Kann meine Firma mein Ausbildungverhältnis einfach auf Grund der derzeitig schlechten Lage auflösen ?

Außerhalb der Probezeit, nein.

Originally posted by Spoom

Was für Gründe muss die Firma Vorweißen um das Ausbildungverhältnis gerechtfertigt aufzulösen ?

Insolvenz. Dann kann dich der Insolvenzverwalter nach Abschluß des Insolvenzeröffnungsverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Gruß Jaraz

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Originally posted by Spoom

Was für Gründe muss die Firma Vorweißen um das Ausbildungverhältnis gerechtfertigt aufzulösen ?

Spoom :(

Das Vertrauensverhältnis muß gebrochen sein, d.h. du mußt etwas unverzeihliches gemacht haben (Diebstahl, Porno's aufm Rechner o.ä.)

Sonst sind die chancenlos, wenn die Firma pleite wäre müßte das A-Amt dir ne Stelle suchen wo Du die Ausbildung fortsetzen kannst. (denen ist dann allerdings egal was die neue Firma zahlt). Also solange das ganze freiwillig ist kann dir eigentlich nix passieren.

Gruß postman100

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Originally posted by BenNebbich

...keiner bestreitet, dass das arbeitsamt was für solche leute tut. worauf jaraz hinweisen wollte ist der umstand, dass keine pflicht seitens des arbeitsamtes besteht eine neue ausbildungsstelle aufzutun.

Ich bin immernoch der meinung das es so ist, kann es aber leider im moment nicht belegen.

(Unter Hinweis verstehe ich was anderes.)

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...es kann schon wegen unmöglichkeit keine pflicht geben. wie soll das arbeitsamt in bremerhaven, görlitz oder greifswald it-ausbildungsplätze aus dem hut zaubern, wenn es dort kaum ausbildungsplätze in wenig gefragten berufen wie metzger oder friseur gibt.

...ich denke diese pflicht zur vermittlung ist eine legende.

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das kann ich so genau auch nicht sagen, aber ich kann mir vorstellen das Sie Dir halt statt in bremerhaven, görlitz oder greifswald ne Stelle in Hanover, Berlin und sonstwo anbieten. Als Azubi ist man ja im Normalfall noch recht flexibel und es sollte einem zumutbar sein umzuziehen. Wie gesagt is nur ne Vermutung. in Bezug auf die Pflicht bin ich am Suchen, vielleicht find ich ja noch was genaueres dazu.

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Originally posted by postman100

das kann ich so genau auch nicht sagen, aber ich kann mir vorstellen das Sie Dir halt statt in bremerhaven, görlitz oder greifswald ne Stelle in Hanover, Berlin und sonstwo anbieten. Als Azubi ist man ja im Normalfall noch recht flexibel und es sollte einem zumutbar sein umzuziehen. Wie gesagt is nur ne Vermutung. in Bezug auf die Pflicht bin ich am Suchen, vielleicht find ich ja noch was genaueres dazu.

Es gibt keine Pflicht zur Vermittlung. Es heisst im Gesetz "Vermittlungsangebot". Dieses Angebot erlischt sogar, wenn es nach drei Monaten nicht erneut beantragt oder man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Was einen Ausbildungsplatz an einem anderen Ort angeht, klar, kann das angeboten werden, es gibt auch Fördermöglichkeiten. Heisst aber nicht, es muss einer angeboten werden und heisst auch nicht, er muss angenommen werden.

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Originally posted by postman100

(Unter Hinweis verstehe ich was anderes.)

Das was ich sagen wollte, hat Bimei ja schon ausführlich erklärt. Das nächste mal vergesse ich auch nicht den Smily. War nämlich wirklich nur als Hinweis gedacht. ;) Wenn sich die Azubis bei meinem Ex Pleite Arbeitgeber nicht selber neue Stellen gesucht hätten, wäre nix passiert.

Gruß Jaraz

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Nein du must diese Sache nicht Unterschreiben !!!!

Das darfst du auch garnicht wenn du einen Ausbildungsvertrag hast wo die IHK zugestimmt hat ( muß sie ja eigendlich auch) ist nur die Frage ob dort in Zahlen die Ausbildungsvergütung für alle drei Lehrjahre drin steht.

Steht das drin hast du 2 möglichkeiten.

1. NICHT Unterschreiben ohne das die IHK der Änderung deines Ausbildungsvertrages zugestimmt hat ( Vertrag ist Vertrag Änderungen haben eine neue Genemigung zur Folge)

2. Zustimmen und nach Beendigung der Ausbildung auf die Zahlung des Geldes Verklagen

(geht nur wenn im Vertag ein Betrag steht und nur die Differenz zu den jeweiligen im Vertrag stehenden Vergütung)

ABER aufjedenfall persönlich bei der IHK mal nachfragen wie du dich Verhalten sollst (Name aufschreiben)

P.s. Ich habe erfolgreich geklagt es ging bei mir auch um 10% Kürtzung.

War aber nur möglich weil die Firma KEINEN neuen Vertrag mit mir abgeschlossen hat und für jedes Lehrjahr die Vergütung in Zahlen eingetragen war.

Mfg Atze

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