BenNebbich Geschrieben 2. November 2002 Teilen Geschrieben 2. November 2002 ...die ihk münchen berichtet in ihren ausbilder-informationen 2/2002 (mit verzögerung auch auf der homepage der ihk münchen), dass die nichtfreistellung von azubis zur bs gesetzwidrig ist und rät ihren mitgliedsbetrieben dringend den bs-besuch ihrer azubis zu ermöglichen. freistellungen aus betrieblichen gründen sollen nur ausnahmen bilden. ...der artikel orakelt sogar von strafrechtsbeständen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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