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Geschrieben

...die ihk münchen berichtet in ihren ausbilder-informationen 2/2002 (mit verzögerung auch auf der homepage der ihk münchen), dass die nichtfreistellung von azubis zur bs gesetzwidrig ist und rät ihren mitgliedsbetrieben dringend den bs-besuch ihrer azubis zu ermöglichen. freistellungen aus betrieblichen gründen sollen nur ausnahmen bilden.

...der artikel orakelt sogar von strafrechtsbeständen.

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