unwissender Geschrieben 12. März 2001 Teilen Geschrieben 12. März 2001 Hi Leute! Meine Ausbildung endet Mitte Juni, und ab September gehe ich studieren...nun meine Frage(n) : Vor meiner Ausbildung hab ich schon ein paar Jahre nebenbei in EDV-Firmen gejobbt...aber nur nebenbei halt, habe aber tortzdem Sozialleistungen gezahlt...danach die drei Jahre Ausbildung zum FISys! - Kann ich mich arbeitslos melden? - Wieviel Geld kann ich beziehen? - Kann ich mich über die kompletten 2,5 Mon. arbeitlos melden, oder nur teilweise (Sperrfrist, nur volle Monate?) - Soll ich dem Arbeitsamt erzählen, das ich ab Sept. studieren gehe, oder was erzählt man dort? TIPPS WÄREN ECHT TOLL, WEIL ICH IM NETZ SUPERWENIG INFOS GEFUNDEN HABE...! Danke + Ciao EUER UNWISSENDER! ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 12. März 2001 Teilen Geschrieben 12. März 2001 Ich würde mich auf jedem Fall beim Arbeitsamt arbeitslos melden, allein schon wg. der Krankenversicherung... Wie willst du als ex-Azubi zum Arzt wenn du nicht mehr in die Krankenkasse einzahlst? Ob und was dir genau zusteht kann ich dir nicht sagen, da soll ein anderer seinen "Senf" dazugeben... ------------------ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. März 2001 Teilen Geschrieben 12. März 2001 Hallo unwissender, lies doch bitte mal da http://www.fachinformatiker.de/ubb/Forum13/HTML/000016.html nach, dort hatte ich sowas schon mal beantwortet. Sollte etwas offen bleiben, frag einfach nochmal nach. Gruß bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PSI-X Geschrieben 13. März 2001 Teilen Geschrieben 13. März 2001 Hi Bimei, bist ja voll der Freak in der Sache ;-) Mein Bruder steht vor nem ähnlichen Prob, bei Ihm endet Ausbildung Mitte Juni (Prüfung zum Industriekaufmann) und er fängt Studium im September an (01.09.2001)...wenn ich Dich richtig verstanden habe soll er sich spätestens einen Tag nach Abschlussprüfung arbeitslos melden. - Du sagtest "am besten schon vorher", d.h. also er kann schon Wochen (?) vorher hingehen und sagen das er ab Mitte Juni arbeitslos ist, und ab Sept. ein Studium anfängt??? - Diese Bescheinigung für das Arbeitsamt, welches der Arbeitgeber ausfüllen muss ((Arb-Bes-0007)...kann er diese auch jetzt schon ausfüllen lassen, oder erst einige Tage/Wochen vorher? Hat eine Persoabteilung normal solche Vordrucke, oder soll mein Brotherherz diese vom Arbeitsamt besorgen in der Perso abgeben? So...das waren jetzt tausend Fragen...tausend Antworten wäre cool...denn mein Bruder war zwar auf dem Arbeitsamt, aber eine richtige Info bekommt man anscheinend auch nur wenn man Glück hat?!?! Danke Du wandelndes Gesetzbuch! PSI-X [Dieser Beitrag wurde von PSI-X am 13. März 2001 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. März 2001 Teilen Geschrieben 13. März 2001 Moin PSI-X, ja, Du hast richtig verstanden, spätester Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit, denn die Berechnung erfolgt auch erst ab dem Tag der Meldung. Und ebenfalls richtig, Dein Bruder kann sich schon vorher arbeitslos melden, hat ganz einfach den Vorteil, daß die Berechnung dann meist schon durch ist und somit keine Lücke im "Geldbeutel" entsteht. Daher immer zu empfehlen, wenn der erste Tag der Arbeitslosigkeit bekannt ist. Wieviel früher man sich melden kann steht hier: §122 SGB III (1) Der Arbeitslose hat sich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten zwei Monate zu erwarten ist. Und: Gern geschehen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. März 2001 Teilen Geschrieben 13. März 2001 Hey, da ist ja noch etwas dazugekommen, während ich geschrieben habe. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PSI-X: - Diese Bescheinigung für das Arbeitsamt, welches der Arbeitgeber ausfüllen muss ((Arb-Bes-0007)...kann er diese auch jetzt schon ausfüllen lassen, oder erst einige Tage/Wochen vorher? Hat eine Persoabteilung normal solche Vordrucke, oder soll mein Brotherherz diese vom Arbeitsamt besorgen in der Perso abgeben? Die Bescheinigung kann er jetzt auch schon ausfüllen lassen, der Betreib weiß doch wann die Ausbildung endet. Größere Personalabteilungen haben solche Bescheinigungen, ansonsten entweder vorher eine besorgen und dort abgeben, bzw. ausdrucken (den Link hatte ich glaub ich auch in dem anderen Thread gepostet). Glaub das wars, wenn Du nicht gerade wieder editiert hast. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PSI-X Geschrieben 13. März 2001 Teilen Geschrieben 13. März 2001 Bist ja Weltklasse...Deine Aussagen haben meinem Bruder schon mehr gebracht als zwei Gänge aufs Arbeitsamt (denke ich zumindest, denn er war immer reichlich verwirrt, obwohl kein dunkles Köpfchen ist...), hast ja quasi Deinen Beruf verfehlt? ;-) Dank Dir Megaviel, und gebs weiter...bei mehr Fragen attackier ich Dich dann schamlos ;-) P.S. Mann nennt mich den "Editiermaster" ;-) PSI-X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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