Felicie Geschrieben 5. November 2002 Teilen Geschrieben 5. November 2002 Hallo zusammen, ich bin mir nicht sicher in welches Forum das muss, deshalb frag ich mal hier an... Wie ist das eigentlich mit den Rechten an der Software, die man während der Arbeitszeit entwickelt? Grundsätzlich hat die Firma das Recht an der Software, oder? Beispiel: Ich entwickle ein Produkt und würde irgendwann bei dieser Firma kündigen. Darf ich dann eine Version meines Produktes mitnehmen und selbst weiterverkaufen? Ich denke nicht, oder? Aber wenn ich es selbst entwickelt habe...wer will mir nachweisen, dass es die Firmenversion ist und das ich das nicht nochmal neu für mich zu hause programmiert habe. Versteht ihr, wie ich das meine? Wieviel müsste an der Software anders sein, damit es nicht mehr das durch die Firma gecshützte Produkt ist? Ich meine, wenn ich es völlig aus dem Kopf nochmal so abtippen würde, wäre das doch mein "Eigentum". Ist jetzt kein akuter realistischer Fall, mich würde nur mal interessieren, wie da die Rechtslage ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 5. November 2002 Teilen Geschrieben 5. November 2002 Originally posted by Felicie Grundsätzlich hat die Firma das Recht an der Software, oder? Versteht ihr, wie ich das meine? Wieviel müsste an der Software anders sein, damit es nicht mehr das durch die Firma gecshützte Produkt ist? Ja. Das gilt auch für Patente, die Du u.U. während Deiner Angestelltenzeit anmeldest. Normalerweise hat jeder Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel dazu. Ich weiss es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass man bis auf die Funktionalitaeten so ziemlich alles aendern muesste/sollte. Also wenn Du z.B. ein FiBu-Prog geschrieben hast und jetzt nochmal ein eigenes machen willst bleiben gewisse Funktionalitaeten ja gleich, wie z.B. eine Splittbuchungsfunktion. Aber der Rest muesste dann eben m.E. so geandert werden, dass der ehem. AG keinen Anstoss mehr daran finden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. November 2002 Teilen Geschrieben 5. November 2002 Originally posted by Felicie Darf ich dann eine Version meines Produktes mitnehmen und selbst weiterverkaufen?Nein, definitv nicht! Ich denke mal Du darfst Sie nicht mal privat kostenlos nutzen wenn es dir Firma nicht gestattet! Originally posted by Felicie Aber wenn ich es selbst entwickelt habe...wer will mir nachweisen, dass es die Firmenversion ist und das ich das nicht nochmal neu für mich zu hause programmiert habe.AUch das ist nicht erlaubt. Du darfst ein Produkt nicht für Dich selber - um es dann zu verkaufen nachprogrammieren! Originally posted by Felicie Wieviel müsste an der Software anders sein, damit es nicht mehr das durch die Firma gecshützte Produkt ist?Da bin ich leider überfragt! Ich denke mal wenn Du sie verkaufen willst, dann darf sie nicht ähnlich sein. Originally posted by Felicie Ich meine, wenn ich es völlig aus dem Kopf nochmal so abtippen würde, wäre das doch mein "Eigentum".Nein, so ist das leider nicht! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 5. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2002 @woodstock ist das echt so? also, das heisst, ist vielleicht ein blödes beispiel, aber wenn man beispielsweise während seiner ausbildung nur warenwirtschaftsprogramme geschrieben hätte, immer nach dem gleichen muster oder content management systeme und das richtig gut drauf hätte, dürfte man das erlernte trotzdem nicht verwenden und sich vielleicht in dem bereich selbstständig machen? das ist ja doof... und mit dem patent...ist das generell so? was ist, wenn man eins in einer programmierrichtung anmeldet, mit dem sich die firma gar nicht befasst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 5. November 2002 Teilen Geschrieben 5. November 2002 Originally posted by Felicie dürfte man das erlernte trotzdem nicht verwenden und sich vielleicht in dem bereich selbstständig machen? und mit dem patent...ist das generell so? was ist, wenn man eins in einer programmierrichtung anmeldet, mit dem sich die firma gar nicht befasst? Doch, Du darfst schon. Du musst nur sicherstellen, dass Deine Software in keiner Weise dem Programm Deines Ex-AG's aehnelt. Schau Dir mal die Masse der Dokumentenmanagementsysteme an. Die können im Prinzip alle das Gleiche, sehen aber anders aus und heissen auch anders. Dass Dein Prog Sachen kann, die andere Progs auch können ist normal, es darf nur nicht so aussehen und heissen. Jupp. Du koenntest ein Patent fuer einen neuen Katalysator anmelden und das Patent würde Deiner Firma gehören. Du kannst Patente nur dann fuer Dich allein anmelden, wenn Du nirgends angestellt bist. Oder Du laesst es Verwandte machen, die nicht beschaeftigt, in Rente oder sonstwas sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. November 2002 Teilen Geschrieben 5. November 2002 Originally posted by Felicie [b...also, das heisst, ist vielleicht ein blödes beispiel, aber wenn man beispielsweise während seiner ausbildung nur warenwirtschaftsprogramme geschrieben hätte, immer nach dem gleichen muster oder content management systeme und das richtig gut drauf hätte, dürfte man das erlernte trotzdem nicht verwenden und sich vielleicht in dem bereich selbstständig machen? das ist ja doof...Ich habe mal gehört das es da eine zeitliche Begrenzung gibt. Ist jetzt auch ein blödes Beispiel, aber mir fällt gerade kein anderes ein: Also, stell Dir vor jemand arbeitet in einer Fabrik in dem (durch eine nur firmenintern bekannte Weise) Metall durch einfache Stoffe veredelt wird. Diese Stoffe gibt es überall zu kaufen. Dann darfst Du nicht jedes Metall in Deinem Haushalt so veredeln. Das ist verboten. Du kannst natürlich eine andere Weise zum veredeln benutzen - aber nicht die die in der Firma in der arbeitest angewandt wird. Zur zeitlichen Begrenzung - da schaue ich mal ob ich was finde! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gerks Geschrieben 5. November 2002 Teilen Geschrieben 5. November 2002 also in dem ausbildungsbetrieb wo ich nächstes jahr beginne gehört alles was ich für die firma mache und während meiner zeit in der firma dort erschaffe uneingeschränkt der firma! da die bei coolen sachen die ich für die firma machen werde natürlich das patent auf die firma sichern lassen werden, darf ich bzw du das nicht exakt so machen wie du es in der firma gemacht hast voll wirr es kommt meiner meinung nach auf die sache an ein cms ist ja so das es brutal viele von gibt und eins mehr oder weniger fällt auch nicht auf .. wäre aber schon sinnvoll mehr features hinzuzuprogrammieren bzw das look 'n feel anders zu gestalten als du es schon für die firma gemacht hattest. dann sollte das gehen weil cms kann ja jeder ... *g* dann wirds die firma auch net interessieren .. weils halt schon so viele von gibt wenn s jetzt aber darum geht etwas zu reproduzieren was die firma viel geld gekostet hat (entwicklung) und das es gaaaanz ganz selten gibt wie z.B. hmm .. z.B. n drucker der fliegen kann *g* dann wird die firma da schon drauf achten das der ex-mitarbeiter so n drucker net nochmal aufn markt einführt ... *g* okay komisches beispiel :bimei grüsse göks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 6. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2002 @gerks das mit dem cms war ja auch nur ein beispiel...der ganze thread besteht ja nur beispielen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 6. November 2002 Teilen Geschrieben 6. November 2002 Solltest du dich tatsächlich mit dem Gedanken befassen, dich mit Software in einem Bereich selbständig zu machen, in dem auch dein letzter Arbeitgeber tätig ist, kann es passieren, dass der Betrieb dir das gerichtlich per Unterlassungsaufforderung verbieten lässt. Das ist möglich (Aber nur zeitlich begrenzt; ich glaube, 2 Jahre), da der Betrieb hier argumentieren kann, dass du Firmeneigentum anwenden könntest. Wenn du also quasi die Struktur einer Software nachbaust, kannst du dir schon eine Menge Ärger einhandeln, denn es ist nicht dein geistiges Eigentum. Denn alles, was du unter Mithilfe der Firma entwickelst, gehört ihr. Unter Mithilfe versteht man zum Beispiel Arbeitszeiten, Werkzeuge (Hardware, Software, Notizen, etc.). Es gibt sogar Firmen, die in ihren Arbeitsverträgen festhalten, dass ein Arbeitnehmer sich für den Fall seines Ausscheidens für x Jahre verpflichtet, in dieser Branche / für diesen Kundenkreis / für die Konkurrenz nicht tätig zu werden, um zu verhindern, dass geistiges Eigentum mitgenommen & der Konkurrenz zugänglich gemacht werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 7. November 2002 Teilen Geschrieben 7. November 2002 Es ist sogar noch viel schlimmer: Selbst wenn man außerhalb der regulären Arbeitszeit (also auch privat in der Freizeit) irgendwas programmiert und keine Klauseln im Vertrag stehen hat die Firma 100% Rechte am Sourcecode (egal ob Firmeninterne Kenntnisse genutzt werden oder nicht). Theoretisch könnten die nach Kündigung und eventuelles Verstreichen des Unterlassungszeitraumes jeden währenddessen erstellten Sourcecode fordern und auch noch Geld abluchsen mit Gewinnen die diese Software eingespielt hat! Es spielt dabei überhaupt keine Rolle ob die Softwaresparte kilometerweit von der in der Firma Erstellten entfernt ist. Sollten dazu auf die Firma registrierte Tools verwendet werden hat man noch schlechtere Karten. Ich hab da schon einige Richtersprüche und Artikel zu diesem Thema gelesen: Immer zugunsten des Arbeitgebers. Wer als Programmierer arbeitet muß UNBEDINGT eine entsprechende Klausel dem Arbeitsvertrag hinzufügen, sonst kann er während der Arbeitszeit keinerlei Sources selber coden oder damit Geld verdienen! Wenn der Arbeitgeber sich darauf nicht einläßt kann man getrost weiteres Programmieren (auch zum Spaß) vergessen. Natürlich sind die meisten Firmen nicht so fies jeden nach privaten Sources abzutasten und tatsächlich alles herauszufordern (zum Glück), aber sollte man mit irgendwas richtig Geld verdienen und die Arbeitgeber bekommen etwas mit, ist nicht nur der Gesamte Gewinn abzudrücken - es könnten sogar weitaus größere Strafen auf einen zukommen - und für Cash drückt jeder gerne mal selbst beim besten Verhältnis zum Mitarbeiter mal ein Auge zu und haut drauf. Fazit: Ohne entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag bloß nichts machen! Sollten diese nicht vorhanden sein die Firmenleitung darauf ansprechen und einen Anhang zum Vertrag erstellen lassen (von beiden Parteien unterschrieben) um sicher zu sein. Sollten diese nicht mitspielen: Firma wechseln - die würden dann vermutlich vor nichts zurückschrecken wenn sie sich darauf nicht einlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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