Mikey Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Hi Leute. Wollt mal wissen ob ich mir in mein IT-Handbuch mit Postiz ein kleines Register reinkleben kann um die Themen schneller zu finden. Ist das erlaubt oder gibt es da Probs bei der Prüfung? Gruß Mike Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Hi, ich bin zwar erst im 2. Lehrjahr (also noch weit weg von der Prüfung), aber mein Klassenleherer meinte wir sollen alle Blätter die wir so bekommen ind das Buch einkleben. In der Verordung steht zwar nicht drin das man das darf, aber auch nicht das man es nicht darf. Er meinte wenn ein "Aufseher" kommt und meckert sollen wir ihm sagen er soll die Seiten die Ihm nicht passen rausreißen. Die meisten Aufseher würden dann wieder gehen, und wenn er das Buch einkassieren will sollen wir ihm sagen dass das vor Gericht endet, weil das Buch ja Prüfungszugelassen ist und nirgendwo steht das wir nichts reinkleben dürfen. Also ich weiß noch nicht ob ich das so machen werde, wenn man Glück hat ist die Prüfung so um ein gutes Stück leichter, wenn nicht muß man halt vor Gericht. Muß also jeder selber wissen wie er es macht. Gruß Guybrush Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wellenreiter Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Hi, @Guybrush Threepwood Ich denke mal den Stress, den du eh schon vor und während der Prüfung hast, solltest du sinnigerweise nicht noch mit solchen "Techniken" potenzieren. Sonnst zu den Postiz wurde uns gesagt, daß es erlaubt ist sich diese in das Handbuch zu kleben. Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Naja, über die Aussage "erlaubt ist ein unkommentiertes Tabellenbuch" und deren Interpretationen lässt sich streiten.... Dennoch würde ich nicht hergehen und Blätter da einkleben; schließlich steht alles drin, was man wissen muss, wenn man sich denn einigermaßen damit befasst hat. Haftnotizen zum schnelleren Finden verschiedener Themen finde ich nicht verwerflich. Hatte das bei der ZP im Herbst auch so gemacht und es gab keinen Aufstan deswegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 @Mikey Das ist erlaubt. So kann man es sich wesentlich einfacher machen. Du kannst auch auf die Poststrips Überschriften schreiben z.B. "Firewire", "BAB", usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steel Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Hi! Erst mal muss ich sagen: cooler Lehrer!! Also, ich bin noch dabei, den ganzen Schulstoff nochmal revue passieren zu lassen und arbeite parallel mit dem IT-Handbuch. Wichtige Dinge markiere ich mir dort, und wenn etwas fehlt, dann schreibe ich mir Notizen rein. Dass in dem Buch alles wichtige drinsteht finde ich nicht. Da steht z.B. kein Sterbenswörtchen zu Firewire, kein Kapitel zu DNS, was ich sehr wichtig finde. Es steht auch nicht wirklich etwas zu einem Hub da drin... Mein alter Deutschlehrer meinte mal zu uns, dass ein Buch umso wertvoller wird, je mehr man damit arbeitet. Ich stimme dem zu und füge noch hinzu: besonders dann, wenn man dieses Buch mit eigenen Zetteln erweitert Ciao Steel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xcalibur Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Meistens muss man nur wissen wo man suchen muss! Zu Firewire findet man unter "IEEE 1394" was, DNS ist leider wirklich nur ein Satz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusK Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Hallo, auf Anfrage beim ersten zuständigen Herren der IHK Nbg. ist gar keine Änderung am IT-Handbuch erlaubt. Aber... von einem anderen Herrn (auch IHK Nbg., auch zuständig) weiß ich, das sowohl das Hinzufügen von Neuerungen ohne Zahlenbeispiele, wie auch das Einkleben von Merkern O.K. ist. Was lernen wir daraus ? Grüße Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steel Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Originally posted by MarkusK Was lernen wir daraus ? Dass wir Männer die IHKs, genauso wie die Frauen, wohl nie verstehen werden?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 8. November 2002 Teilen Geschrieben 8. November 2002 Originally posted by Guybrush Threepwood ich bin zwar erst im 2. Lehrjahr (also noch weit weg von der Prüfung), aber mein Klassenleherer meinte wir sollen alle Blätter die wir so bekommen ind das Buch einkleben. In der Verordung steht zwar nicht drin das man das darf, aber auch nicht das man es nicht darf. Er meinte wenn ein "Aufseher" kommt und meckert sollen wir ihm sagen er soll die Seiten die Ihm nicht passen rausreißen. Die meisten Aufseher würden dann wieder gehen, und wenn er das Buch einkassieren will sollen wir ihm sagen dass das vor Gericht endet, weil das Buch ja Prüfungszugelassen ist und nirgendwo steht das wir nichts reinkleben dürfen. die aussage deines lehrers in allen ehren aber darauf würde ich mich nicht verlassen, sondern lieber versuchen von deiner ihk eine verbindliche aussage zubekommen. weil je nach prüfungsordnung (ist von ihk-bezirk zu ihk-bezirk "etwas" unterschiedlich) und deren interpredation durch den pa könnte man hinzugeschriebenes auch als betrugsversuch deuten und dich von der prüfung aussschliessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Die Interpretation der IHK's ist (schriftlich) einzufordern, den selbst von Prüfer zu Prüfer mag es dabei unterschiedliche Auffassungen geben, was man gerade noch so gelten lassen kann. Normalerweise würde ich im Zuge der Gleichheit in Deutschland lediglich den Namen des Besitzers auf der ersten Seite akzeptieren. Oder auch bunte Barkierungen wichtiger Stellen ??? Oder auch ein Inhaltverzeichnis alla Postit??? Oder auch ergänzende Bemerkungen zu neueren Themen?? Oder auch eine komplett selber gestaltete eigene Auflage??? Mal im Ernst : bitte bei der IHK nachfragen und sich die Antwort (schriftlich) bestätigen lassen. Bei dem Versuch eines Betruges wird natürlich nicht nur das Buch weggenommen, man wird von der Prüfung komplett ausgeschlossen!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusK Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Von Gerrechtigkeit kann dann keine Rede sein, wenn die eine IHK schriftlich bestätigt, dass dies und jenes erlaubt ist und die andere alles verbietet. Grüße Markus P.S. Wie war das denn bei den früheren Prüfungen ? Die IHK muss sich zu diesem Thema doch mal verbindlich (schriftlich) geäußert haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Jetzt wird es glaube ich mal wieder Zeit, daran zu erinnern, dass es "die IHK" nicht gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Originally posted by MarkusK P.S. Wie war das denn bei den früheren Prüfungen ? Es gab z. B. kein Tabellenbuch. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 ...auch wenn es in diesem durchregulierten land abenteuerlich klingen mag, es gibt (und gab) keine einheitliche regelung. deshalb - wie weiter oben bereits mehrfach gepostet - rat von der ihk einholen, was in eurem kammersprengel erlaubt ist und was nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Das liegt aber auch in der Natur der Sache bzw. den Wunschvorstellungen der Azubis. Die IHKs sagen meist klipp und klar, dass ein Tabellenbuch zugelassen ist. Auf diesem eigentlich ganz klaren Satz wird dann heruminterpretiert, ob dieses oder jenes Buch, ob mit eigenen Eintraegen, Einlegezetteln, Klebern oder was auch immer. Irgendwo beginnt der Ermessenspielraum des Aufsichtspersonals. Das gibts auch bei Polizisten oder Richtern. Alles ganz normal... Wenn ich das zu regeln haette, wuerde ich entweder nur ein voellig unpraepariertes Buch oder gar keins oder jede Art von handschriftlichen Aufzeichungen zulassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Originally posted by gajUli Wenn ich das zu regeln haette, wuerde ich entweder nur ein voellig unpraepariertes Buch oder gar keins oder jede Art von handschriftlichen Aufzeichungen zulassen. Kann man sehen, wie man will. Habe genug Prüfungen erlebt, in denen sämtliche Unterlagen erlaubt waren. Und diese waren nicht unbedingt einfacher als die anderen. Ich finde die Regelung eines (unkommentierten und unbeschriftetet) Buches, welches alle haben, also des IT - Handbuches fair und Praxisbeogen. Man muss den Inhalt nur verstehen (und schnell genug finden). Aber mich fragt ja keiner! PS : Den eigenen Namen ganz vorn sollte man natürlich reinschreiben dürfen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Originally posted by gajUli Das liegt aber auch in der Natur der Sache bzw. den Wunschvorstellungen der Azubis. Tja, und diese Wunschvorstellungen lassen viele Azubis ihre Energie darauf verschwenden, sich überhaupt einen Kopf darum zu machen. Finde ich sehr merkwürdig, mich würde das nicht interessieren, da ich mich nicht auf ein Buch in einer Prüfung verlassen wollte, sondern lieber auf mich selbst. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. November 2002 Teilen Geschrieben 10. November 2002 Originally posted by Gdanitz Kann man sehen, wie man will. Habe genug Prüfungen erlebt, in denen sämtliche Unterlagen erlaubt waren. Und diese waren nicht unbedingt einfacher als die anderen. Was keineswegs erstaunlich ist... Wenn Pruefungsaufgaben zeitkritisch gestellt sind (und das waren die IT-Pruefungen meist), dann ist man ohne Buch besser dran. Ich finde die Regelung eines (unkommentierten und unbeschriftetet) Buches, welches alle haben, also des IT - Handbuches fair und Praxisbeogen. Unpraktisch allerdings, dass die Aufsicht dann eigentlich jedes Buch kontrollieren muesste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 11. November 2002 Teilen Geschrieben 11. November 2002 Originally posted by gajUli [...] Unpraktisch allerdings, dass die Aufsicht dann eigentlich jedes Buch kontrollieren muesste. Wohl wahr! ...Aber unumgänglich. Daher sehe ich ein jungfräuliches Exemplar als einzig "saubere" Lösung an. Ich z.B. wüßte schon vorher, daß ich mir ein neues Exemplar kaufen dürfte. Bei mir gibt es überhaupt kein Buch, welches von mir nicht umfangreich mit Kommentaren und Randbemerkungen versehen wurde. Und bei jedem erneuten Durchgang kommen neue hinzu. So dürften mein "Homo Faber" und meine Bibel inzwischen fast mehr Randbemerkungen als Ursprungstext beinhalten. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ivy_125 Geschrieben 14. November 2002 Teilen Geschrieben 14. November 2002 Hallo, zum Thema Ergänzungen: Unser Lehrer, der im Prüfungsausschuss sitzt (IHK Köln), meinte, Erweiterungen wären erlaubt . Allerdings müßten die Zettel in das Buch eingeklebt sein und es dürften nur Notationen oder Regeln eingefügt werden. Zum Beispiel werden bei uns Einige die Seiten mit den Erläuterungen zu SQL aus dem Gehlen- Tabellenbuch heraustrennen und in das Westermann-Buch einkleben (weil da zu SQL sehr wenig drinsteht, wir das aber grundsätzlich für besser geeignet halten). Es dürfen aber keine Lösungswege skizziert werden. Aus der Sicht würde ich das Einkleben von kompletten Unterrichtsmaterialien doch ehr für Regelwiedrig halten.... Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smirnof Geschrieben 14. November 2002 Teilen Geschrieben 14. November 2002 also uns wurde gesagt, dass man nichts reinkleben darf, aber notizen jeder art (auch komplette lösungen) sind erlaubt. wir warten auf eine schriftliche bestätigung von der ihk gruß smirnof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ivy_125 Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 Seit ihr denn auch bei der IHK Köln? Und kannst Du vielleicht das Ergebnis posten, wenn ihr es habt? Gruß und Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smirnof Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 nein, ich bin in münchen, aber wenn ich es habe sage ich bescheid gruß smirnof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hund555 Geschrieben 18. November 2002 Teilen Geschrieben 18. November 2002 Originally posted by bimei Es gab z. B. kein Tabellenbuch. bimei seid wann darf man denn Tabellenbuch benutzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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