MarkusK Geschrieben 8. November 2002 Geschrieben 8. November 2002 Hallo, da ich mein Projekt im öffentlichen Dienst bestreite, habe ich leichte Probs mit der Kostenanalyse. Ich benutze Hardware, die zu 95% im Bestand vorhanden ist. Wenn ich mich nach den Regeln der Kameralistik richte, wäre mein Projekt, bis auf mein Gehalt und einen Gemeinkosten- pauschalbetrag kostenneutral, da die Anschaffung der Geräte in vorherigen Haushaltsjahren stattfand. Soll ich das so schreiben, oder eher so tun als wäre die Behörde eine Firma. Grüße Markus Zitieren
Sandrin Geschrieben 8. November 2002 Geschrieben 8. November 2002 Aber die Geräte mussten doch mal angeschafft werden und haben Kosten verursacht. Es spielt meiner Meinung nach keine Rolle, ob das im letzten oder in diesem Haushaltsjahr war. Die Kosten sind ja definitiv entstanden. Zitieren
MarkusK Geschrieben 8. November 2002 Autor Geschrieben 8. November 2002 ja, nur findet keine Abschreibung statt, so dass man einen bestimmten Restwert ermitteln könnte. Bei Behörden entstehen Kosten im Anschaffungshaushaltsjahr. Wenn dann die Hardware im Bestand ist, kostet sie im nächsten Jahr außer Betriebskosten nichts mehr. Hinzu kommt, dass einige Geräte geleast sind und deren Benutzung in einem Pauschalbetrag enthalten ist, der gezahlt würde, ob die Geräte im Einsatz sind oder nicht. Sprich, ob ich sie verwende oder nicht spielt bzgl. der Kosten keine Rolle. Verzwickt, verzwickt... Gruß Markus Zitieren
bimei Geschrieben 8. November 2002 Geschrieben 8. November 2002 Originally posted by MarkusK Bei Behörden entstehen Kosten im Anschaffungshaushaltsjahr. Wenn dann die Hardware im Bestand ist, kostet sie im nächsten Jahr außer Betriebskosten nichts mehr. Aber die Hardware muss doch trotzdem einen Buchwert haben, mit dem sie im Anlagenbestand steht. Zitieren
MarkusK Geschrieben 8. November 2002 Autor Geschrieben 8. November 2002 Hallo, in Behörden gibt es keinen Buchwert. Hardware wird gekauft und ist im nächsten Jahr sozusagen nichts mehr wert. Sie wird später ausgesondert oder an andere Behörden weitergegeben. Man könnte einen Restwert/Zeitwert ansetzen. Bzgl. der geleasten Teile lässt sich die Leasingfirma nicht in die Karten schauen. Hier kann ich also weder einen Buchwert erfahren noch den Wert aus der Leasingsumme herausrechnen. Gruß Markus Zitieren
bimei Geschrieben 8. November 2002 Geschrieben 8. November 2002 Originally posted by MarkusK Man könnte einen Restwert/Zeitwert ansetzen. Hm, wäre dann aber ja nicht ganz richtig, weil zur Durchführung des Projektes für Hardware somit keine Kosten angefallen sind. Bzgl. der geleasten Teile lässt sich die Leasingfirma nicht in die Karten schauen. Hier kann ich also weder einen Buchwert erfahren noch den Wert aus der Leasingsumme herausrechnen. Was für ein Projekt machst Du denn, kommen denn überhaupt so viele der geleasten Geräte zum Einsatz? Zitieren
McCaffrey Geschrieben 9. November 2002 Geschrieben 9. November 2002 Hallo, du lernst doch FISI!? In diesem Fall ist eine detailierte Kosten-/Leistungsrechnung zwar schön, aber nicht unbedingt notwendig. Eine Wirtschaflichkeitsbetrachtung würde ausreichen. In einer solchen bist du nicht auf knallharte Zahlen angewiesen, sondern kannst z.B. eben deinen Fall beschreiben, dass du vorhandene Hardware benutzt hast, und somit keine Kosten für Neuanschaffungen angefallen sind. mfg McCaffrey Zitieren
MarkusK Geschrieben 9. November 2002 Autor Geschrieben 9. November 2002 Na das ist doch mal eine schöne Nachricht ! Grüße Markus Zitieren
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