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meine Erfahrung nach der Ausbildung


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Geschrieben

Da ich während meiner Ausbildung mich auch immer gerne hier rumgetrieben habe, schildere ich Euch jetzt mal meine Erfahrungen, die ich machen durfte. Zu meiner Wenigkeit: Nach meinem Abi kam mein Grundwehrdienst (<- der schlimmste Fehler meines Lebens, aber das ist 'ne andere Geschichte, trotzdem rate ich jedem Zivi zu machen). Nach 10-Monaten der Folter began ich dann meine Ausbildung zum FiSi. Mein Ausbildungsbetrieb war ein mittelständisches Unternehmen (15 Angestellte + 2 Azubis) und sah zu Beginn ganz manierlich aus. Entpuppte sich bald aber als Betrieb der mich nur sehr schlecht ausbilden konnte, so dass ich mich entschied, meine Ausbildung von drei auf zwei Jahre zu verkürzen (dank Abi machbar). Neben der obligatorischen katastrophalen schriftlichen Prüfung rettete mich die mündliche und hatte somit im Januar diesen Jahres ausgelernt.

Direkt nach Bestehen der Prüfung teilte mir mein Ausbildungsbetrieb mit, dass ich nicht übernommen werde. HIER FÜR ALLE AZUBIS: In der Berufsschule sagte man uns, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung beendet ist. An dieser Stelle lasst Euch gesagt sein, dass das Blödsinn ist! Sprich so wie es bei mir gelaufen ist (am selbigen Tag mit bestandener Prüfung erhielt ich die Nachricht, dass ich nicht übernommen werde), rechtlich nicht zulässig ist, auch wenns 100x in irgendeiner Schrift der IHK steht. Sprich ich hätte rechtlich dagegen angehen können und Recht bekommen. Dieses habe ich allerdings erst erfahren, nachdem ich zufällig wegen einer anderen Angelegenheit mit meinem Rechtsanwalt gesprochen hatte. Leider war es zu diesem Zeitpunkt schon zu spät! Somit stand ich mit meiner bestandenen Prüfung von einem auf den anderen Tag auf der Strasse.

Im Anschluß war ich dann erst einmal arbeitslos bis Anfang Mai. Ich lebe in Niedersachsen ca. 30 km von Hamburg entfernt (nur zur geographischen Einordnung eurerseits). Sprich mir blieben nur die Bewerbungen in der Stadt Hamburg, da die Firmen hier im Umland kaum IT-Personal suchen. Nach ca. 20 Bewerbungen hatte ich dann allerdings einen Arbeitsplatz als Systemadmin gefunden.

Nachdem ich den anderen Thread hier gesehen hatte hinsichtlich des Einstiegsgehalts äußere ich mich hierzu auch einmal kurz. Also bevor alle Fragen, ich kriege ich in einem Vorort von Hamburg ein jährliches Gehalt von knapp 30k € bei 30 Urlaubstagen, 40h Woche, Überstunden werden nicht bezahlt. Die Grenzen nach oben hin sind offen wenn man die entsprechenden Leistungen bringt bzw. sich engagiert Verantwortung zu übernehmen. Jetzt fragt sich sicherlich der ein oder andere: "Hey, das ja klasse! - Worauf wartet der noch?!?" Aber lasst Euch eines gesagt sein, Gehälter die über dem Durchschnitt liegen, werden nicht einfach so gezahlt von den Unternehmen. Die Leistung die bei solchen Gehältern erwartet werden, können in der Regel nicht in einer 40h Woche erledigt werden. Mein Chef kriegt knapp 5500€ brutto im Monat, aber der kommt morgens um 6:00 Uhr in die Firma und geht abends um 17:00 Uhr, dann arbeitet er aber auch noch von zu Hause aus. Also hat er quasi unter der Woche keine ruhige Minute. Zudem kommt die Belastung und der Druck der auf seinen Schultern lasstet. Und eines kann ich Euch sagen, ich möchte nicht mit Ihm tauschen wollen. Seht das mal so, alles hat seinen Preis. Das trifft in der Regel auf alle überdurchschnittlichen Gehälter zu. Jemand der ebenfalls im Januar ausgelernt hat, hat ebenfalls einen verantwortungsvollen Posten bekommen, der arbeitet für dasselbe Gehalt ebenfalls 12h am Tag. Traumgehälter, wie vor zwei Jahren kann man nur noch mit überdurchscnittlichem Know-How und einer ganzen Menge Engagement erzielen. Doch jeder sollte sich hierbei fragen zu welchem Preis?

Jetzt nachdem ich sechs Monate bei der Firma bin, gefällt es mir an sich nicht mehr so gut und ich spiele mit dem Gedanken, ob ich nicht evtl studieren werde im kommenden Sommersemester.

In diesem Sinne wünsche Ich allen auf der Jobsuche, im derezeitigen Job bzw. Ausbildung viel Glück und haut rein...

Geschrieben
Originally posted by old_man

HIER FÜR ALLE AZUBIS: In der Berufsschule sagte man uns, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung beendet ist. An dieser Stelle lasst Euch gesagt sein, dass das Blödsinn ist! Sprich so wie es bei mir gelaufen ist (am selbigen Tag mit bestandener Prüfung erhielt ich die Nachricht, dass ich nicht übernommen werde), rechtlich nicht zulässig ist, auch wenns 100x in irgendeiner Schrift der IHK steht. Sprich ich hätte rechtlich dagegen angehen können und Recht bekommen. Dieses habe ich allerdings erst erfahren, nachdem ich zufällig wegen einer anderen Angelegenheit mit meinem Rechtsanwalt gesprochen hatte.

Was sagen denn Du und Dein Rechtsanwalt zu § 14 Berufsbildungsgesetz?

(Dort steht, dass das Ausbildungsverhaeltnis mit bestandener Pruefung beendet ist, und von einer Pflicht auf Weiterbeschaeftigung hab ich noch nie was gehoert.)

Geschrieben

Also soweit ich weiss gilt ein Arbeitsvetrag von 3Monaten Laufzeit, wenn der Betrieb Dich einen Tag nach der Prüfung reinlässt und (sei es auch nur 1 Std) arbeitest.

Er (der Betrieb oder Chef) müsste Dich also entweder morgens "abfangen" , oder Dich schon vor der Prüfung schriftlich darauf aufmerksam machen, dass Du nicht übernommen wirst.

Geschrieben
Originally posted by gajUli

Was sagen denn Du und Dein Rechtsanwalt zu § 14 Berufsbildungsgesetz?

(Dort steht, dass das Ausbildungsverhaeltnis mit bestandener Pruefung beendet ist, und von einer Pflicht auf Weiterbeschaeftigung hab ich noch nie was gehoert.)

@gajUli: Von einer Pflicht auf Weiterbeschäftigung habe ich auch nicht gesprochen, wenn der Ausbildungsbetrieb rechtzeitig dem Azubi Bescheid gibt, dass dieser mit bestandener Prüfung nicht übernommen wird. Welche Frist der Arbeitgeber dort einzuhalten hat, werde ich noch einmal meinen Rechtsanwalt fragen. Dieser sagte mir acuh, dass es hinsichtlich solchen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses auch schon Präzedenzfälle gegeben hat, wo trotz dieses §, der Azubi recht bekommen hat. Ich werde Ihn umgehend noch einmal fragen und Dir dann näheres mitteilen.

Geschrieben
Originally posted by gajUli

von einer Pflicht auf Weiterbeschaeftigung hab ich noch nie was gehoert.

Also ich habe ein halbes Jahr vor Ende meiner Ausbildung einen Brief bekommen, in welchem stand, daß ich einen befristeten Vertrag nach der Ausbildung bekomme.

Ich mußte das damals bestätigen, daß ich den Brief erhalten habe.

In dem Brieftext stand auch noch etwas davon, daß der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, so etwas mitzuteilen.

Ich bin allerdings im öffentlichen Dienst, kann sein, daß es eine interne Bestimmung ist, ich Suche den Brief und den Wortlaut gerne einmal heraus.

Bis dann,

Bernd

Geschrieben

Warum ich Deinen Post für nicht Ertragsbringend und eigenartig finde:

Originally posted by old_man

Da ich während meiner Ausbildung mich auch immer gerne hier rumgetrieben habe,

hmmm... 5 Posts seit Oct. 2000. Warum nennst Du Deinen anderen Login nicht? Oder hast Du wirklich nur gelesen?
schildere ich Euch jetzt mal meine Erfahrungen, die ich machen durfte.
Wäre schön, nur irgendwie kommt da nix. Nur Gemecker und unbewiesene Beschuldigungen.
Entpuppte sich bald aber als Betrieb der mich nur sehr schlecht ausbilden konnte, so dass ich mich entschied, meine Ausbildung von drei auf zwei Jahre zu verkürzen (dank Abi machbar).
1. Wie kannst Du das beurteilen, bzw. wer hat Dir das gesagt?

2. Was hat eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun? Abiturienten können genausogut nicht zur vorzeitigen Prüfung zugelassen werden wie andere Azubis.

Neben der obligatorischen katastrophalen schriftlichen Prüfung rettete mich die mündliche und hatte somit im Januar diesen Jahres ausgelernt.
Mündliche? Ich kenne nur die praktische Prüfung mit einem mündlichen Teil.
HIER FÜR ALLE AZUBIS: In der Berufsschule sagte man uns, dass das Ausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Prüfung beendet ist. An dieser Stelle lasst Euch gesagt sein, dass das Blödsinn ist!
1. Schrei nicht!

2. Da würd ich nochmal ganz genau in Deinem Vertrag lesen ;) Da stehts drin. Ich glaube eher Deine Aussage ist Blödsinn.

Nachdem ich den anderen Thread hier gesehen hatte hinsichtlich des Einstiegsgehalts äußere ich mich hierzu auch einmal kurz.

....

Doch jeder sollte sich hierbei fragen zu welchem Preis?

Kurz?

Die Arbeitszeit Deines Chefs möchte ich übrigens gerne haben ;) Hört sich gut an!

Also? Wo blieben jetzt Deine Erfahrungen?

Wie oben gesagt finde ich Dein Posting sehr inhaltslos. Viel blabla um nix. Aber vieleicht schilderst Du uns ja jetzt mehr

In diesem Sinne

Gruss

Dietmar

Geschrieben

Hallo,

Zum hier angesprochenen Fall:

Es ist wirklich so das sobald du deine Prüfung gemacht hast (schriftlich&mündlich, egal vor welcher Kammer) dein Ausbildungsverhältniss beendet ist, ABER es ist in 4 Bundesländern in Deutschland möglich (gewesen) _zusätzlich_ zu dem Ausbildungsverhältniss eine Art aufgesetzten Arbeitsvertrag zu hinterlegen (der früher auch integriert war bei manchen IHK Ausbildungsverträgen) da der Betrieb dadurch steurrechtliche Vorteile haben konnte. Diese gibt es aber seit einem Jahr nicht mehr, und wurden sowieso nur sehr selten angewendet da der Ausbildungsbetrieb auch verschiedene spezielle "Eigenschaften" erfüllen musste (näher will ich da nun nicht unbedingt eingehen).

Um es kurz zu machen, es """könnte""" sein das du sowas in der Art hattest, ich weiss ja auch nicht wo du deine Lehre vollzogen hast. In diesem Fall hätte der Rechtanwalt bedingt recht, da zwar dein Ausbildungsverhältniss beendet wäre aber der Arbeitsvertrag nicht gleichwirksam mitabgelaufen ist (dies ist allein schon wegen nicht vorhandenem Fix Termin möglich), somit hättest du wirklich im Rahmen einer Arbeitsrechtlichen Wiedergutmachung, Klagen können auf Abfindung bzw Wiedereinstellung usw.

Bei einem normalen Ausbildungsverhältniss/Ausbildungsvertrag ist das jedoch so das ab _dem_ Tag wo du deine Prüfung bestanden hast in keinem Arbeitsverhältniss mehr stehst, sprich, direkt am nächsten Tag kann dein ehemaliger Arbeitgeber/Ausbilder sagen "Junge, du hast hier nichts mehr zu suchen, ich stelle dich nicht ein" Soweit die rechtliche Seite die übrigens Bundesweit gilt.

btw:

Die angesprochene 3 monatige Benachrichtigungsfrist von der hier gesprochen wird ist nicht bundesrechtlich geregelt, ein bekannter Fall von dieser betrieblichen bzw Gewerkschaftlichen Regelung ist die IG Metall, dort wurde zB diese Bedingung von der JAV ausgehandelt (da sag mal einer die JAV bringt nicht -hrhr-) das drei Monate vor vorraussichttlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine schriftliche Benachrichtigung zu erfolgen hat.

Kurz zu mir, ich bin 19 Jahre alt, hab nach meinem Hauptschulabschluss (mittelschlechter Quali - Bayern) eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann überstanden (Quabi; 2. Bildungsabschluss - Bayern), danach meinen Ausbilderschein und anschliessend den Handelsfachwirth ("Abi" - Bayern) gemacht, momentan bin ich in einer zweiten Berufsausbildung zum Fi/Ae (in NRW) ... kann also sagen das ich das ein oder andere schon hinter mir habe, mit meiner geballten Lebensweisheit ;) kann ich nur sagen: Leute, ihr wisst gar nicht wie gut ihr es in der Ausbildung und in der Branche überhaupt habt, und die die es wissen werden mir zustimmen das in so ziemlich in allen anderen Ausbildungsberufen man um einiges größere Abstriche machen muss. Natürlich gibt es auch Pechvögel die in einem miesen Betrieb landen, aber dann sollte man sich eher darum kümmern aus der "*******e" wieder rauszukommen und sich nicht hinsetzen und nachträglich über gemacht Fehler heulen.

*old_man anschau* Wenn du ein bisschen mitgedacht hättest, hättest du von selbst mal auf deinem Ausbilder zugehen können und mit der Frage "Werd ich übernommen oder nicht?" die ganze Unklarheit über du dich so aufregst, beseitigen können. ... nur so als kleiner Tip fürs nächstemal ;)

Just my Point of View

so long, bye

Geschrieben
Originally posted by old_man

@gajUli: Von einer Pflicht auf Weiterbeschäftigung habe ich auch nicht gesprochen, wenn der Ausbildungsbetrieb rechtzeitig dem Azubi Bescheid gibt, dass dieser mit bestandener Prüfung nicht übernommen wird. Welche Frist der Arbeitgeber dort einzuhalten hat, werde ich noch einmal meinen Rechtsanwalt fragen. Dieser sagte mir acuh, dass es hinsichtlich solchen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses auch schon Präzedenzfälle gegeben hat, wo trotz dieses §, der Azubi recht bekommen hat. Ich werde Ihn umgehend noch einmal fragen und Dir dann näheres mitteilen.

Mein Chef sagte mir letztens, dass ich übernommen werde. Scherzhaft fügte er hinzu, dass dies sowieso nicht mehr zu verhindern sei, weil man dann den Azubi 3 Monate vor Bestehen der Prüfung informieren müsse.

JayN

Geschrieben
Originally posted by Beagol

2. Was hat eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun? Abiturienten können genausogut nicht zur vorzeitigen Prüfung zugelassen werden wie andere Azubis.

Was eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun hat? Sie ermöglicht eine Verkürzung der Ausbildung aufgrund von schulischer Vorbildung. Habe ich auch gemacht! Deswegen ist Deine Behauptung Quatsch.

JayN

Geschrieben

@Beagol: Ist da irgendein persönliches Problem zwischen Dir und old-man?

Mir fällt die aggressive Art auf, wie Du sein Posting auseinander nimmst. Und ehrlich gesagt, finde ich das etwas unverschämt, wobei Du auch noch mit falschen Aussagen rumhantierst. Auch wenn Du Mod dieses Boards bist, heißt es nicht, dass Du hier Leute niedermachen kannst, wie es Dir gefällt.

Ich fand den Beitrag durchaus interessant, wenn auch nicht wirklich viel Neues dabei herausgekommen ist. Es gibt aber wirklich viel inhaltslosere Threads in diesem Board.

JayN

Geschrieben
Originally posted by Beagol

Warum ich Deinen Post für nicht Ertragsbringend und eigenartig finde:

hmmm... 5 Posts seit Oct. 2000. Warum nennst Du Deinen anderen Login nicht? Oder hast Du wirklich nur gelesen?

Ja, ich habe überwiegend nur gelesen. Ich habe zwar noch einen zweiten Account habe der hat genauso wenig Posts wie dieser hier, glaub ich - was das mit meinem Thread hier zu tun hat, ist mir ein Rätsel?

Wäre schön, nur irgendwie kommt da nix. Nur Gemecker und unbewiesene Beschuldigungen.

ohne Worte

1. Wie kannst Du das beurteilen, bzw. wer hat Dir das gesagt?

2. Was hat eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun? Abiturienten können genausogut nicht zur vorzeitigen Prüfung zugelassen werden wie andere Azubis.

Mit Abi konnte ich direkt von 3 auf 2,5 Jahre verkürzen OHNE irgendwelche Leistungen vorher erbracht haben zu müssen, da es im Ermessen des Ausbildungsbetriebes liegt. Von 2,5 auf 2 Jahre dann nach der Zwischenprüfung wegen meiner guten Leistungen. Zufrieden?

Mündliche? Ich kenne nur die praktische Prüfung mit einem mündlichen Teil.

Vielleicht nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Als ob das so unverständlich wäre, dass es sich um die Projektpräsi handelt, drüfte jawohl klar sein.

1. Schrei nicht!

2. Da würd ich nochmal ganz genau in Deinem Vertrag lesen ;) Da stehts drin. Ich glaube eher Deine Aussage ist Blödsinn.

Von was für einem Vertrag sprichst Du, der gelbe Wisch von der IHK? Im Ausbildungsvertrag steht endet z.B. am 31.07.xx, dass aber auch das einzige. Dabei ist hier eine Datumsangabe sowieso Schwachsinn, weil laut dem Standpunkt den Du vertrittst, ja das Ausbildungsverhältnis eh mit Bestehen der Prüfung beendet, somit dieser "Termin" nicht realisierbar ist. Und bei Nichtbestehen eh jeder Betrieb seinen Azubi versucht irgendwie durch die Prüfung zu kriegen. normalerweise...

Kurz?

Die Arbeitszeit Deines Chefs möchte ich übrigens gerne haben ;) Hört sich gut an!

Jedem das Seine! Wer auf einen 12-16 Stunden Tag steht, dem steht das ja frei. Viel Spass dabei!

Also? Wo blieben jetzt Deine Erfahrungen?

Wie oben gesagt finde ich Dein Posting sehr inhaltslos. Viel blabla um nix. Aber vieleicht schilderst Du uns ja jetzt mehr

Erfahrung mag vielleicht das falsche Wort sein, dann nenn' ich es eben: "jetzt geb' ich meinen Senf dazu!" ...

mfg

@S.Kremer:

btw:

Die angesprochene 3 monatige Benachrichtigungsfrist von der hier gesprochen wird ist nicht bundesrechtlich geregelt, ein bekannter Fall von dieser betrieblichen bzw Gewerkschaftlichen Regelung ist die IG Metall, dort wurde zB diese Bedingung von der JAV ausgehandelt (da sag mal einer die JAV bringt nicht -hrhr-) das drei Monate vor vorraussichttlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine schriftliche Benachrichtigung zu erfolgen hat.

^^ das kann natürlich sein, dass sich diese Frist auf einen bestimmten Ausbildungsberuf bezieht, der einer bestimmten Gewerkschaft bzw. Tarifvertrag unterliegt und das Ganze bei den IT-Berufen nicht greift, weil diese ja keinerlei Tarifen unterliegen

@bigpac:

Ich will auch soviel verdienen wie dein Boss undso wenig dafür tun...

Ich glaube ich bin ein wenig unterbezahlt...

Sonst noch einer?

hmm, was soll ich dazu sagen, ein 12-16 stunden tag ist doch kein zuckerschlecken! und das als wenig dafür tun bezeichnen, kannst Du glaube ich auch nicht beurteilen, da Du agr nicht weiss, was er alles zu machen hat

@JayN

Mein Chef sagte mir letztens, dass ich übernommen werde. Scherzhaft fügte er hinzu, dass dies sowieso nicht mehr zu verhindern sei, weil man dann den Azubi 3 Monate vor Bestehen der Prüfung informieren müsse.

Genau das ist es, was hier angeblich von einigen bezweifelt wird. Da gratuliere ich Dir zu einem Ausbildungsbetrieb der sich als einer der wenigen auch für die Rechte der Azubi einsetzt und sowas nicht unter den Tisch kehrt.

Was eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun hat? Sie ermöglicht eine Verkürzung der Ausbildung aufgrund von schulischer Vorbildung. Habe ich auch gemacht! Deswegen ist Deine Behauptung Quatsch.

Genau. Sowas sollte er als Moderator eigentlich wissen...

Geschrieben
Antworten auf Beagols Posting von old_man (gekürzt, mit meinen Antworten in kursiv)

1. Wie kannst Du das beurteilen, bzw. wer hat Dir das gesagt?

2. Was hat eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun? Abiturienten können genausogut nicht zur vorzeitigen Prüfung zugelassen werden wie andere Azubis.

Mit Abi konnte ich direkt von 3 auf 2,5 Jahre verkürzen OHNE irgendwelche Leistungen vorher erbracht haben zu müssen, da es im Ermessen des Ausbildungsbetriebes liegt. Von 2,5 auf 2 Jahre dann nach der Zwischenprüfung wegen meiner guten Leistungen. Zufrieden?

Ich hab "nur" Mittlere Reife, bei meinem ersten Beruf (KfB) hab ich auch nur 2,5 Jahre von Anfang an im Vertrag gehabt. Bei meiner jetztigen Ausbildung (FIAE) hab ich mir 9 Monate gespart. (wg. MR und Beruf ). Nicht nur Abitur berechtigt zur Verkürzung!

Mündliche? Ich kenne nur die praktische Prüfung mit einem mündlichen Teil.

Mit Bestandener Mündlicher Prüfung (=letzer Prüfungsteil) (hier sollte das die Präsentation und Fachgespräch sein) endet das Ausbildungsverhältnis! (Glaub mir, war in meinem ersten Beruf auch nicht anders. (Deshalb garantierte 1/2jährige Übernahme nach Betriebsvereinbarung). In dieser Zeit wurde die unbefristete Übernahme geprüft.

1. Schrei nicht!

2. Da würd ich nochmal ganz genau in Deinem Vertrag lesen ;) Da stehts drin. Ich glaube eher Deine Aussage ist Blödsinn.

Von was für einem Vertrag sprichst Du, der gelbe Wisch von der IHK? Im Ausbildungsvertrag steht endet z.B. am 31.07.xx, dass aber auch das einzige. Dabei ist hier eine Datumsangabe sowieso Schwachsinn, weil laut dem Standpunkt den Du vertrittst, ja das Ausbildungsverhältnis eh mit Bestehen der Prüfung beendet, somit dieser "Termin" nicht realisierbar ist. Und bei Nichtbestehen eh jeder Betrieb seinen Azubi versucht irgendwie durch die Prüfung zu kriegen. normalerweise...

Jepp, Beagol hat Recht: Schrei nicht, Wörter in GROSSBUCHSTABEN werden als schreien gedeutet. Hast Du schonmal auf die Rückseite deines Vertrages im Kleingedruckten gelesen? Dort sollte es eigentlich stehen. Das Datum auf der Vorderseite dient eher zur Orientierung.

[gekürzt....]

Also? Wo blieben jetzt Deine Erfahrungen?

Wie oben gesagt finde ich Dein Posting sehr inhaltslos. Viel blabla um nix. Aber vieleicht schilderst Du uns ja jetzt mehr

Erfahrung mag vielleicht das falsche Wort sein, dann nenn' ich es eben: "jetzt geb' ich meinen Senf dazu!" ...

ohne Worte

mfg

@S.Kremer:

btw:

Die angesprochene 3 monatige Benachrichtigungsfrist von der hier gesprochen wird ist nicht bundesrechtlich geregelt, ein bekannter Fall von dieser betrieblichen bzw Gewerkschaftlichen Regelung ist die IG Metall, dort wurde zB diese Bedingung von der JAV ausgehandelt (da sag mal einer die JAV bringt nicht -hrhr-) das drei Monate vor vorraussichttlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine schriftliche Benachrichtigung zu erfolgen hat.

^^ das kann natürlich sein, dass sich diese Frist auf einen bestimmten Ausbildungsberuf bezieht, der einer bestimmten Gewerkschaft bzw. Tarifvertrag unterliegt und das Ganze bei den IT-Berufen nicht greift, weil diese ja keinerlei Tarifen unterliegen

Das muss nicht für einen bestimmten Beruf gelten, sondern Tarifverträge bzw. die Zuständigkeit der Gewerkschaft richtet sich nach der Branche des Unternehmens.

[gekürzt...]

@JayN

Mein Chef sagte mir letztens, dass ich übernommen werde. Scherzhaft fügte er hinzu, dass dies sowieso nicht mehr zu verhindern sei, weil man dann den Azubi 3 Monate vor Bestehen der Prüfung informieren müsse.

Genau das ist es, was hier angeblich von einigen bezweifelt wird. Da gratuliere ich Dir zu einem Ausbildungsbetrieb der sich als einer der wenigen auch für die Rechte der Azubi einsetzt und sowas nicht unter den Tisch kehrt.

Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelung? Rechtlich IMHO nicht nötig.

--> Quellen?

Was eine Lehrzeitverkürzung mit dem Abi zu tun hat? Sie ermöglicht eine Verkürzung der Ausbildung aufgrund von schulischer Vorbildung. Habe ich auch gemacht! Deswegen ist Deine Behauptung Quatsch.

Genau. Sowas sollte er als Moderator eigentlich wissen...

Das weis er bestimmt. Vielleicht wollte er nur etwas anderes ausdrücken?

Geschrieben

Hallo old_man

Originally posted by old_man

Ja, ich habe überwiegend nur gelesen. Ich habe zwar noch einen zweiten Account habe der hat genauso wenig Posts wie dieser hier, glaub ich - was das mit meinem Thread hier zu tun hat, ist mir ein Rätsel?

Stimmt, hat nix mit dem Post zu tun. Ich hab mich halt nur gewundert und gefragt. OK? Aber warum hast Du zwei Accounts?

Originally posted by old_man

Mit Abi konnte ich direkt von 3 auf 2,5 Jahre verkürzen OHNE irgendwelche Leistungen vorher erbracht haben zu müssen, da es im Ermessen des Ausbildungsbetriebes liegt. Von 2,5 auf 2 Jahre dann nach der Zwischenprüfung wegen meiner guten Leistungen. Zufrieden?

Jein. Bei Deinem ersten Post hörte sich es so an, als ob nur die Abileute verkürzen könnten. War ein wenig schwammig ausgedrückt.

Originally posted by old_man

Vielleicht nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Als ob das so unverständlich wäre, dass es sich um die Projektpräsi handelt, drüfte jawohl klar sein.

Für sich gelesen siehts so aus, als wen nich jedes Wort auf die Goldwaage legen würde. Nur im Zusammenhang mit dem kompl. Post hört sich das als unüberlegt an.

Originally posted by old_man

Von was für einem Vertrag sprichst Du, der gelbe Wisch von der IHK? Im Ausbildungsvertrag steht endet z.B. am 31.07.xx, dass aber auch das einzige. Dabei ist hier eine Datumsangabe sowieso Schwachsinn, weil laut dem Standpunkt den Du vertrittst, ja das Ausbildungsverhältnis eh mit Bestehen der Prüfung beendet, somit dieser "Termin" nicht realisierbar ist. Und bei Nichtbestehen eh jeder Betrieb seinen Azubi versucht irgendwie durch die Prüfung zu kriegen. normalerweise....

Nun, diese Sache ist hier schon öfter beantwortet worden. Aber die Datumsangabe ist wirklich Quatsch nicht von Bedeutung in Bezug auf die Prüfung. Ich habe jetzt zwei Ausbildungen hinter mir. Jedesmal nach der Prüfung habe ich am nächsten Tag Gesellenlohn bzw. Angestelltengehalt bekommen. Is so!

Originally posted by old_man

Jedem das Seine! Wer auf einen 12-16 Stunden Tag steht, dem steht das ja frei. Viel Spass dabei!

Leider ist das echt die Realität in unserer Branche. Im Momnet herrscht glaube ich der Grundsatz: Viel Arbeit für wenig Leute.

Originally posted by old_man

Erfahrung mag vielleicht das falsche Wort sein, dann nenn' ich es eben: "jetzt geb' ich meinen Senf dazu!" ...

Jau! :) So würd ichs bezeichen. Sorry, aber dieses Senf dazugeben ohne Rüchhalt... davon haben wir hier wirklich genug.

Versteh mich nicht falsch. Wir sind hier begierig nach Erfahrungen usw. Nur sollten Sie etwas konstruktiver sein. Meinst Du nicht?

Freundliche Grüße

Dietmar

Geschrieben
Originally posted by JayN

@Beagol: Ist da irgendein persönliches Problem zwischen Dir und old-man?

Nein. Ich kenn ihn doch gar nicht.

Und agressiv war ich nicht.

Falsche Aussagen waren auch nicht dabei.

...

Aber das ist OffTopic hier. Wenn Du möchtest, könnte ich mit Dir darüber noch per PM reden.

Gruss

Dietmar

Geschrieben

@S.Kremer:

btw:

Die angesprochene 3 monatige Benachrichtigungsfrist von der hier gesprochen wird ist nicht Bbundesrechtlich geregelt, ein bekannter Fall von dieser betrieblichen bzw Gewerkschaftlichen Regelung ist die IG Metall, dort wurde zB diese Bedingung von der JAV ausgehandelt (da sag mal einer die JAV bringt nicht -hrhr-) das drei Monate vor vorraussichttlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine schriftliche Benachrichtigung zu erfolgen hat.

^^ das kann natürlich sein, dass sich diese Frist auf einen bestimmten Ausbildungsberuf bezieht, der einer bestimmten Gewerkschaft bzw. Tarifvertrag unterliegt und das Ganze bei den IT-Berufen nicht greift, weil diese ja keinerlei Tarifen unterliegen

Das muss nicht für einen bestimmten Beruf gelten, sondern Tarifverträge bzw. die Zuständigkeit der Gewerkschaft richtet sich nach der Branche des Unternehmens.

Ich denk mal der letzte Absatz war auf die Antwort auf mein Posting bezogen ... ich kann dem nur zustimmen, das hat nichts mit einem bestimmten Ausbildungsberuf zu tun und eigendlich auch nicht mit einem Tarif, das hängt wirklich nur mit der Gewerkschaftszugehörigkeit zusammen bzw auch der Firmenpolitik. (bzw. das mit der IG Metall ist nur ein Beispiel unter vielen, nur ist es eben dort als einer der ersten Fälle wo es in einer großen Gewerkschaftsvereinigung festgeschrieben wurde)

Achja, just for Info, die wo früher in der DAG drin waren haben durch Verdi diesen Bonus von der "festgeschriebenen rechtzeitigen Benachrichtung" nicht mehr, da dieses nicht mitübernommen wurde. Insgesamt wuerde ich aber sagen: Wenn ich das nicht freiwillig gesagt bekomme, sollte ich von mir aus nachfragen wie meine Übernahmechancen aussehen. Somit sollten im Vorfeld alle Unklarheiten beseitigt sein.

bye

Geschrieben

@Beagol:

Stimmt, hat nix mit dem Post zu tun. Ich hab mich halt nur gewundert und gefragt. OK? Aber warum hast Du zwei Accounts?

zwei Accs hab ich nur, weil ich die mail adresse von dem anderen damals vergessen hatte, und etwas posten wollte und mir deswegen nen neuen angelegt habe.

Leider ist das echt die Realität in unserer Branche. Im Momnet herrscht glaube ich der Grundsatz: Viel Arbeit für wenig Leute.

sry, aber das sehe ich natürlich ;) ein wenig anders. wenn eine firma meint es sich erlauben zu können, davon auszugehen, dass z.B. ein Admin mehr als 8 Stunden in der Regel arbeiten sollte ohne die notwendigen Anreize wie Freizeitausgleich, überdurchschnittliches Gehalt, Boni, etc. sollte man sich sowas nicht gefallen lassen. Das sowas sher schnell in Stress ausartet ist jawohl klar. Und Eure Gesundheit bezahlt Euch keiner...

Jau! So würd ichs bezeichen. Sorry, aber dieses Senf dazugeben ohne Rüchhalt... davon haben wir hier wirklich genug.

Versteh mich nicht falsch. Wir sind hier begierig nach Erfahrungen usw. Nur sollten Sie etwas konstruktiver sein. Meinst Du nicht?

Wo fängt für Dich Konstruktivität an? Wenn jemand schreibt, dass seine Ausbildung ********en läuft und er das als "erfahrung" schildert, ist sowas konstruktiv? Letztendlich ist sicherlich schon einmal alles dagewesen, aber gerade davon lebt ein solches Board oder nicht? Ok, aber wenn ich mir jetzt nochmal so mein Post von gestern angucke, dann würde ich sagen, ja das ein oder andere hätte ich evtl etwas anders formulieren können.

Nein. Ich kenn ihn doch gar nicht.

Und agressiv war ich nicht.

Falsche Aussagen waren auch nicht dabei.

Hmmm ich wollts ja nicht sagen, aber wenn es schon auf die anderen Forenteilnehmer so wirkt, verlier' ich auch noch ein Wort darüber. Hmm, die Art und Weise wie Du als Mod mit vielleicht aus Deiner Sicht weniger "konstruktiven" Beiträgen umgehst, sollte schon etwas zu denken geben. Entweder entschliesst Du Dich das Thread sofort zu schliessen, was natürlich zur Folge hat, dass man dem Autor die Möglichkeit nimmt evtl. aufgestellte Thesen zu behaupten oder man sollte in weniger provokantem Stil auf diesen Post antworten. Aber vielleicht bist Du auch ein ganzer netter und hattest gestern nur nen stressigen Tag. :D

@S.Kremer:

Stimme ich Dir zu, dass man an sich natürlich selbst drum kümmern kann, ob man übernommen wird oder nicht. Aber es ist nicht so einfach, mit seinem Ausbilder über sowas zu reden. Wenn die Firma Interesse hat den Azubi zu übernehmen, wird einem dass auch rechtzeitig mitgeteilt. Wenn nicht wird eine Entscheidung meistens vor sich hergeschoben, bis es letztendlich zu spät ist. Fragt man selber nach und erhält die Antwort, dass man nicht übernommen wird, kommt man sich auch blöde vor, wenn man dann z.B. die Prüfung nicht besteht. Weil die Motivation bis zur Prüfung in diesem Fall eh gleich null ist, wird gerade über sowas nicht gerne gesprochen.

Geschrieben
Originally posted by old_man

Hmmm ich wollts ja nicht sagen, aber wenn es schon auf die anderen Forenteilnehmer so wirkt, verlier' ich auch noch ein Wort darüber. Hmm, die Art und Weise wie Du als Mod mit vielleicht aus Deiner Sicht weniger "konstruktiven" Beiträgen umgehst, sollte schon etwas zu denken geben. Entweder entschliesst Du Dich das Thread sofort zu schliessen, was natürlich zur Folge hat, dass man dem Autor die Möglichkeit nimmt evtl. aufgestellte Thesen zu behaupten oder man sollte in weniger provokantem Stil auf diesen Post antworten. Aber vielleicht bist Du auch ein ganzer netter und hattest gestern nur nen stressigen Tag. :D

Ich finde es immer wieder Klasse, dass sofort auf den Status Moderator verwiesen wird, wenn einem etwas an der Ausdrucksweise nicht passt.

Es hat ein anderer User etwas angemerkt.... ? Vieleicht hat er einfach mal auf eine Gelegenheit gewartet einem Mod etwas reinwürgen zu können.

... aber....

das gehört nun wirklich nicht hier hin. Wer möchte, kann mir gerne ne PM schreiben. Hier möchte ich über das Thema kein Wort mehr hören. Sonst schließe ich den Thread wirklich ;) .

Gruss

Dietmar

Geschrieben
Originally posted by old_man

sry, aber das sehe ich natürlich ;) ein wenig anders. wenn eine firma meint es sich erlauben zu können, davon auszugehen, dass z.B. ein Admin mehr als 8 Stunden in der Regel arbeiten sollte ohne die notwendigen Anreize wie Freizeitausgleich, überdurchschnittliches Gehalt, Boni, etc. sollte man sich sowas nicht gefallen lassen. Das sowas sher schnell in Stress ausartet ist jawohl klar. Und Eure Gesundheit bezahlt Euch keiner...

Ganz einfaches Gegenargument:

Wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer!

Der Größte Teil der Kosten einer Firma ist der Gehalts/Lohn Anteil. Wenn die Geschäftsleitung da was einsparen kann, tut die das. Und glaub mir.. die GL ist die Letzte, die Qualitätsunterschiede von DV Leuten unterscheiden kann.

Originally posted by old_man

Wo fängt für Dich Konstruktivität an? Wenn jemand schreibt, dass seine Ausbildung ********en läuft und er das als "erfahrung" schildert, ist sowas konstruktiv? ...

Nö! Wird hier auch nicht akzepiert.
Originally posted by old_man

Ok, aber wenn ich mir jetzt nochmal so mein Post von gestern angucke, dann würde ich sagen, ja das ein oder andere hätte ich evtl etwas anders formulieren können....

Danke ;)

Also, um mal auf den ursprünglichen Thread zurückzukommen:

Wie hast Du gemerkt, dass Deine Ausbildung schlecht war? Und: Was hast Du vor, um Deine Nachfolger in der Firma davor zu schützen?

Dietmar

Geschrieben
Originally posted by Beagol

Und glaub mir.. die GL ist die Letzte, die Qualitätsunterschiede von DV Leuten unterscheiden kann.

Kommt drauf an, wer "die Geschäftsleitung" ist:

Ist es ein "Nicht-IT-Unternehmen", bei dem es eine DV-Abteilung bzw. DV-Zuständige gibt (sagen wir mal, metallverarbeitender Betrieb, oder eine Rechtsanwaltskanzlei, ein Steuerbüro etc.), so sieht das sicherlich anders aus als bei einer Software-Firma, wo "die Geschäftsleitung" auch selbst aus der Branche ist und nicht "nur" ein BWL-ler!

(wobei es aber auch Software-Firmen gibt, wo der Geschäftsleiter von IT eher weniger versteht)

:)

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