ITwork Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 Hi, hat jemand Infos wieviel Spesen gezahlt werden müssen, wenn man zu weit entfernten Kunden fahren muss, teilweise für mehrere Tage?? Das ganze ist ja gesetzlich festgeschrieben und gestaffelt nach Stunden. Gibt es bei Hotelübernachtungen noch extra Spesen?? Werden für Azubis weniger Spesen gezahlt?? Wäre toll wenn mir jemand Quellen nennen könnte, wo ich etwas dazu finden kann. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 Originally posted by Mc-S Das ganze ist ja gesetzlich festgeschrieben .... Nein, ist es nicht. Was gesetzlich festgeschrieben ist, sind z. B. Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten, die man bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann und Freibeträge, die steuerfrei sind. Ansonsten werden "Reisekosten" arbeitsvertraglich, tarifvertraglich, als Betriebsvereinbarung o. ä. geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 12. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2002 Also in Deutschland sind doch folgende Spesen festgelegt: bis 8h 0Euro 8 bis 14h 6Euro 14 bis 24h 12Euro ab 24h 24Euro Und für Hotelübernachtungen nochmal 20Euro?? Steht so auf: http://www.postsitter.de/spesen/inland.htm http://www.sdware.de/reisekosten/st022002.htm Und das sind dann doch die vorgeschriebenen Sätze (so versteh ich das ganze jedenfalls). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 Die muss Dir aber nicht zwingend der Arbeitgeber erstatten, Du kannst sie bei der Steuererkläung geltend machen. Das steht im Einkommensteuergesetz und den dazugehörigen Lohnsteuerrichtlinien. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. November 2002 Teilen Geschrieben 12. November 2002 Das einzige, was Dir weiterhelfen könnte, wenn der Arbeitgeber gar nicht die Pauschalen zahlt, ist: § 670 BGB Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Urteile dazu folgen der Regel: Die Durchführung der Reise muß dem Arbeitnehmer ohne eigene Kosten möglich und zumutbar bleiben. Höhere unvermeidbare Aufwendungen muß der Arbeitgeber erstatten. Auch vorher gemachte Angaben in z. B. Vereinbarungen darf der Arbeitgeber einseitig ändern, es dürfen nur nicht die Sätze des Steuerrechts unterschritten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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