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Umschulung durchs Aamt->weigern sich


Gast gelöscht

Empfohlene Beiträge

hallo!

ich hätte da mal eine frage betreffs einer umschulung.

ich habe 1994-1997 eine ausbildung als speditionskaufmann gemacht.dannach

dann zivildienst,anschliessend hatte ich 2 arbeitsstellen als sachbearbeiter

im lager. da ich zum 1.1.2002 arbeitslos geworden bin, hab ich mich beim

arbeitsamt erkundigt nach einer umschulung im it-computerbereich.diese wurde

mir aber vom arbeitsvermittler verwährt, mit der begründung das es einen §

gibt der aussagt: wenn man 4jahre nicht in seinem gelernten job gearbeitet

hatt, hatt man anpruch auf eine umschulung. da ich speditionskaufmann

gelernt habe und ich als "sachbearbeiter"angestellt war, ist dies aber eine

"artverwandte bürotätigkeit", somit kommt eine umschulung nicht für mich in

frage.

meine frage währe:

kennt vielleicht jemand so einen fall?

und gib es vielleicht auch eine regelung, wenn man z.b. 1 jahr arbeitslos

ist,das man dann automatisch eine umschulung bekommt?

vielen dank für eine antwort!

gruss

anvil

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Originally posted by anvil333

und gib es vielleicht auch eine regelung, wenn man z.b. 1 jahr arbeitslos ist,das man dann automatisch eine umschulung bekommt?

Nein, so eine Regelung gibt es nicht.

§ 77 SGB III

(1) Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Leistung von Unterhaltsgeld gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,

2. die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist,

3. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt ist und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat und

4. die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist.

....

Weiter heisst das, es wird gefördert, wer keinen Berufsabschluss hat, wer nicht vermittelbar ist, weil es in dem Berufsbild keine oder nur wenige Arbeitsplaätze gibt, wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Das heisst nicht, man muss arbeitslos sein, es gibt sogar die Möglichkeit aus einem bestehendem Beschäftigungsverhältnis in eine Umschulung zu gehen.

Fragen an Dich:

Hast Du Dich bereits bei einem Träger oder einem Betrieb nach einer Umschulungsmöglichkeit erkundigt?

Warst Du bei Deinem Arbeitsvermittler oder beim Arbeitsberater?

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Hast Du Dich bereits bei einem Träger oder einem Betrieb nach einer Umschulungsmöglichkeit erkundigt?

ja, hab ich bereits bei vielen, aber überall lautet die Aussage:die Förderung muss in meinem Falle vom Arbeitsamt genehmigt werden, ansonsten muss ich selber zahlen (unmöglich).

Warst Du bei Deinem Arbeitsvermittler oder beim Arbeitsberater?

ich war bei beiden, der Arbeitsberater meinte er könnte von sich aus so etwas nicht genehmigen, da mein Fall nicht eindeutig ist und er diesen Fall an den Arbeitsvermittler weitergibt.

Bei meinem nächsten Gepräch mit dem Arbeitsvermittler meinte dieser halt was ich in der 1.Nachricht geschrieben habe, ich hätte "artverwandte Bürotätigkeiten" ausgeübt und für mich würde deshalb eine Umschulung nicht in Frage kommen. Dazu hatt er dies auch noch in sehr unfreundlicher Art getan und seit Anfang des Gesprächs eine sture Haltung zu diesem Thema eingenommen.Dies nur anbei, falls es wen interessiert: Arbeitsamt Braunschweig,Block D Buchstabe W

gruss,

anvil

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@anvil333[7b]:

Die Antwort deines Sachbearbeiters ist schlüssig, aber nachvollziebar, sorry......

Chancen auf eine finanzierte Umschulung seitens des AA haben tatsächlich nur:

1. Personen, die auf Grund körperlicher Einschränkungen in ihrem alten Berufbild nicht mehr vermittelbar sind.

2. Personen, dessen ehemalige Ausbildung nicht mehr dem Bedarf des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen.

3. Personen, deren schulische Grundbildung die Chance auf eine vernünftige Ausbildung minimieren.

In Zeiten leerer Kassen ist es nachvollziehbar dass das AA nicht Jedem eine Schulung in einem "Trend-Beruf" kann......

Das dein Berater dir das in einem barschem Ton beigebracht hat, ist nicht ok, aber verständlich: Die Leute dort sind halt mal ziemlich gestresst.....:(

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als Ergänzung zu Sandrin...

du solltest dir - auch wenn es bestimmt zur Zeit nicht leicht ist - erst einmal überhaupt einen Job suchen

dann kann man - zB abends - Fortbildungen machen, und wenn es VHS ist

dann kannst du - wenn du dich ein bisschen eingearbeitet hast - ggf. mit dem Arbeitsgeber über Schulungsmaßnahmen oder sonstige Förderungen sprechen

klar heißt das A**** heben, Glück haben - aber auch Durchhaltevermögen zeigen. Wenn du das schaffst, dann bist du vielleicht auch so in ein paar Jahren FI oder sonst etwas, das du anstrebst

Viel Glück, viel Erfolg und - Zähne zusammen beissen.

LiGrü

Ein selbst abends (zum Fulltimejob dazu) Fortgebildeter

Michael

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Originally posted by V-Again

@anvil333[7b]:

Chancen auf eine finanzierte Umschulung seitens des AA haben tatsächlich nur:

1. Personen, die auf Grund körperlicher Einschränkungen in ihrem alten Berufbild nicht mehr vermittelbar sind.

2. Personen, dessen ehemalige Ausbildung nicht mehr dem Bedarf des heutigen Arbeitsmarktes entsprechen.

3. Personen, deren schulische Grundbildung die Chance auf eine vernünftige Ausbildung minimieren.

nur zur Ergänzung:

4. Personen (meist Frauen), die aufgrund einer Pause wg. Kindererziehung, längere Zeit nicht im Berufsleben standen

bevor jemand evtl meint, dies falle unter 3.: dagegen verwehre ich mich strikt! ich hatte das Problem, das ich laut AA überqualifiziert sei und deshalb keine geeignete Massnahme zu finden war.

Wen's interessiert: Ich hab vor 20 Jahren Organisationsprogrammierer gelernt, damals natürlich noch auf Mainframe (Assembler/PL1) und jetzt dürft Ihr 3mal raten, welche Umschulung ich gerade mache. ;)

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Originally posted by MrsSchluchti

nur zur Ergänzung:

4. Personen (meist Frauen), die aufgrund einer Pause wg. Kindererziehung, längere Zeit nicht im Berufsleben standen

Fällt zwar gestzlich unter einen anderen Förderbereich, aber richtig, auch da besteht Anspruch.

Und 5. Personen, die keinen Beruf erlernt haben.

bimei

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Originally posted by bimei

Fällt zwar gestzlich unter einen anderen Förderbereich, aber richtig, auch da besteht Anspruch.

Und 5. Personen, die keinen Beruf erlernt haben.

bimei

Dazu gehört eigentlich 4., da man nach einer gewissen Zeit, in der man nicht berufstätig war, als ungelernt gilt.

Das war ja bei mir das Problem.Fürs Arbeitsamt hatte ich einerseits keinen erlernten Beruf (zumal es zur Zeit meiner 1.Ausbildung kein staatl. anerkanntes Berufsbild für Programmierer , heute Fi AE, gab), andererseits war ich zu gut ausgebildet. Paradox, aber typisch für unsere Bürokratie.

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ich befinde mich gerade in einer Umschulung und kann dies niemandem empfehlen, im Gegenteil!

1. die wenigsten Bildungsträger haben gute Dozenten weil die die was drauf haben woanders mehr Geld verdienen können.

2. du wirst das Pech haben das viele Leute in deiner Klasse noch nie mit Computern gearbeitet haben was das niveau nochmal runterzieht.

Auserdem sitzen da noch Leute die später gar nicht in dem Bereich Arbeiten wollen und die Umschulung als kostenloser Internetsurf-Lehrgang ansehen.

3. Umschulungen sind generell schlecht angesehen bei den Arbeitgebern

lies mal:

Endstation Arbeitsamt für IT-Umschüler

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