Staplerfahrer Klaus Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 hallo! ich habe mal folgende frage: ich bin azubi, über 18 jahre alt und habe dieses jahr noch 11 tage resturlaub. durch eine bevorstehende umstruckturierung in der firma, welche erhöhten arbeitsaufwand bedeutet, wurde mir so neben bei verklickert, dass ich diese tage wohl nicht mehr nehmen könnte. ist das erlaubt, oder steht mi der urlaub in jedem falle zu? gruß staplerfahrer klaus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hüsi Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 prinzipiell steht dir der Urlaub auf jeden Fall zu. Allerdings kann vom Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt werden, in der du dann keinen Urlaub nehmen kannst. Kannst du deine Urlaubstage im aktuellen Jahr nicht nehmen, werden sie dir auf deinen Urlaub im nächsten Jahr angerechnet. Diese übertragenen Urlaubstage musst du dann allerdings bis April (war das April? verbessert mich wenn ich falsch liege) im neuen Jahr genommen haben, sonst verfallen sie ersatzlos. greets KönigHüsi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zornas Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 Er war der März! Urlaubstage, die aus dem alten Jahr übernommen wurden, müssen bis März abgearbeitet sein. Außerdem sollte der Threadersteller sich mal mit dem Urlaubsgesetz auseinandersetzen. Da steht ziemlich genau drin, wieviel Urlaub dir dein Arbeitgeber geben MUSS. Um von dieser Vorgabe abweichen zu können, muss er schon ziemlich trifftige Gründe haben. Bis denn Zornas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 Bei uns ist es so das wir unseren "alten" Urlaub vom Vorjahr...bis zum August nehmen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 15. November 2002 Teilen Geschrieben 15. November 2002 Bis wann Resturlaub genommen werden muss steht so viel ich weiß nicht im Gesetz und kommt auf eventuelle Tarifvertäge an. Bei meinem Vater z.B. (Pharmakonzern -> IG Chemie) werden Tage die nicht bis zum 31. März genommen wurden (also vom Resturlaub natürlich) auf eine Langzeitkontogebucht. Von diesem Konto können immer nur Tage genommen werden wenn es mindestens 5 am Stück sind - also eine Woche. Mein Vater schiebt da immer Tage drauf um in drei Jahren ein ganzes Jahr aussetzten zu können (Weltreise). Also ich würde mich an den Betriebsrat wenden (wenn Ihr einen habt). Ansonsten schauen ob ich unter einen Tarifvertrag falle und mich selber kundig machen. Einfach so wegnehmen kann Dein Arbeitgeber Dir den Urlaub nicht. Er kann nur sagen Du kannst Ihn jetzt nicht nehmen (aber dafür muss es dann wirklich gute Gründe geben)!!!! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Staplerfahrer Klaus Geschrieben 15. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 15. November 2002 so ein mist, ich habe mir die gesetze mal angesehen, und da steht, dass in gewissen fällen der urlaub auch "abgegolten" weden kann, was auch immer das heißen soll. ich denke mal, dass man dann ein paar euro statt urlaub bekommt, was bei meinem mickrigen azubigehalt wohl ein wenig ungerecht währe... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terwilliger Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 Originally posted by Staplerfahrer Klaus so ein mist, ich habe mir die gesetze mal angesehen, und da steht, dass in gewissen fällen der urlaub auch "abgegolten" weden kann, was auch immer das heißen soll. Das ist in der Tat eine gängige Praxis. Kann dir der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden, dann lass ihn dir auszahlen. Als Grundlage zur Berechnung nimm deine Monatsgehalt / 30 * Anzahl der entgangen Urlaubstage * 0,5. Diese Summe würde ich als Ersatzleistung für den verpassten Urlaub einfordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 Originally posted by Terwilliger Diese Summe würde ich als Ersatzleistung für den verpassten Urlaub einfordern. Das kann man natürlich versuchen, normal ist aber eine Auszahlung nach Stunden, wobei sich der Stundenlohn dann aus dem normalen Brutto errechnet. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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