Burning Slade Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 Hallo zusammen, stehen die Fehltage von der Berufschule im Abschlusszeugnis ??? Wenn ja, nur die vom letzten Jahr, oder die von de kompl. Ausildung. MfG Slade Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 hi! ich kann es nur für die schule sagen, wo "meine" azubis sich rumtreiben. hier tauchen die fehlzeiten (tage und verspätungen) in jedem zeugnis für das entsprechende halbjahr und deren summe dann auf dem abschlusszeugnis nach ende der ausbildung auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 Originally posted by Burning Slade stehen die Fehltage von der Berufschule im Abschlusszeugnis ??? Wenn ja, nur die vom letzten Jahr, oder die von de kompl. Ausildung. Wird von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Bei meiner BS (München, Riesstrasse) stand überhaupt nichts bzgl. Fehltagen auf dem Abschlusszeugnis. Bei mir hätte da aber eh nichts gestanden, ich hatte nämlich keine... Hast Du denn so haeufig gefehlt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 U. U. regelt das auch die Schulordnung, die für Dein Bundesland gilt. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nachtwaechter Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 Bei mir standen die Fehltage im Abschlusszeugnis (und nur dort!!) nicht drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheManWho Geschrieben 16. November 2002 Teilen Geschrieben 16. November 2002 Bei uns stehen die Fehlstunden vom letzten Jahr drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 17. November 2002 Teilen Geschrieben 17. November 2002 Fuer NRW: Auf den Zeugnissen am Ende der ersten beiden Schuljahre stehen - Fehltage des Schuljahres insgesamt - davon unentschuldigte Fehltage - keine Fehlstunden Auf den Abschlusszeugnissen stehen keine Fehlzeiten. Die Schulen koennen die Betriebe ueber unentschuldigte Fehlzeiten informieren, was rechtliche Konsequenzen wegen Arbeitszeitbetrug haben kann, da die Azubis fuer die Schule freigestellt werden. Dies kann zu Abmahnungen, Urlaubsabzug und in schweren Faellen Kuendigung fuehren. Wer binnen eines Monats mehr als 20 Schulstunden unentschuldigt fehlt, kann von der Schule verwiesen werden! Rechtsgrundlage: APO-BK (Ausbildungs- und Pruefungsordnung Berufskolleg) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadowman Geschrieben 22. Juni 2009 Teilen Geschrieben 22. Juni 2009 Fuer NRW: Auf den Zeugnissen am Ende der ersten beiden Schuljahre stehen - Fehltage des Schuljahres insgesamt - davon unentschuldigte Fehltage - keine Fehlstunden Auf den Abschlusszeugnissen stehen keine Fehlzeiten. Die Schulen koennen die Betriebe ueber unentschuldigte Fehlzeiten informieren, was rechtliche Konsequenzen wegen Arbeitszeitbetrug haben kann, da die Azubis fuer die Schule freigestellt werden. Dies kann zu Abmahnungen, Urlaubsabzug und in schweren Faellen Kuendigung fuehren. Wer binnen eines Monats mehr als 20 Schulstunden unentschuldigt fehlt, kann von der Schule verwiesen werden! Rechtsgrundlage: APO-BK (Ausbildungs- und Pruefungsordnung Berufskolleg) Scheint nicht mehr gültig zu sein. Bin in NRW auf einer Berufsschule gewesen und dort wurden unentschuldigte Fehlstunden auf dem Abschlusszeugnis der BS aufgeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 22. Juni 2009 Teilen Geschrieben 22. Juni 2009 Erstens verleihe ich dir die goldene Schaufel dritten Grades und zweitens sagt das NRW Schulministerium folgendes. Dürfen Fehlzeiten auf Zeugnissen vermerkt werden? Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Die Aufnahme der entschuldigten Fehlzeiten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shockSTAR Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 "Die Aufnahme der entschuldigten Fehlzeiten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen." Also stehen nur die unentschuldigten drauf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Huwy Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Ich denke mal das ist wie bei jedem Abschlusszeugnis. Da unentschuldigt etwas negatives ist, muss es aufgenommen werden. Entschuldigte Fehltage sind ja nichts negatives, da man krank etc. war. Allerdings könnte es negativ bewertet werden (von dem ein oder anderen Betrieb) und deswegen entfällt dies. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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