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Berufschule, danach zum Betrieb


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Hallo,

ich mache derzeit eine Ausbildung als Fachinformatiker ( ja tatsächlich *g* ). Mein Ausbildungsbetrieb und die Berufschule sind nicht weit voneinander entfernt. Jetzt habe ich erfahren, dass ich direkt nach der Berufschule zu meinem Ausbildungsbetrieb gehen und den Rest meiner regulären Arbeitszeit arbeiten sollte. Jetzt würde ich gerne wissen, ob ein Betrieb das von seinen Auszubildenden verlangen darf. Nun, an sich würde mir das gar nicht so viel aus machen, aber ich habe täglich eine Fahrzeit von über 4 Stunden und da wäre ich schon dankbar, wenn ich im Berufschulblock etwas eher heimkommen könnte.

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Also wir hatten letzten Woche in der Berufsschule auch diese Diskussion im Fach WISO. Dort nehmen wir das Jugendschutzgesetz, Ausbildungsgesetz etc.

Unser Lehrer hat uns eine Lektüre vorgelegt, die besagt, dass selbst Auszubildende über 18 nicht mehr nach der Schule zur Arbeit müssen, wenn die Schulzeit mindestens 6 Stunden beträgt. Keiner wollte es glauben, aber in diesem Heftchen stand es schwarz auf weiss und so haben sich dann wohl auch einige mit ihren Chefs zusammengesetzt.

Ich selbst habe allerdings immer gesagt bekommen, dass über 18-Jährige kommen müssen, was unser Chef allerdings nicht verlangt bzw. erst gar keine Debatte darüber entstand. Selbst bei 6 Stunden Unterricht dürfen wir nach Hause gehen.

Chrissi

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So weit mir der Fall bekannt ist, sind davon in der Regel nur Azubis über 18 betroffen.

Die Zeit, was du weniger in der Schule bist, die in Differenz zur normalen Arbeitszeit im Betrieb stehen (z.B. 6 Std Schule - 8 Stunden Arbeit), müsstest du dann im Anschluss im Betrieb weiterarbeiten.

Auf jeden Fall würde ich dir empfehlen, das mit deinem Chef abzuklären, wie sehr er darauf besteht. Ob die Fahrzeit mit angerechnet wird, bzw. ob es Sinn machen würde sich für 1 Std. in den Betrieb zu setzen ist Verhandlungssache...

Fragen kostet nix...

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Originally posted by Sergeant Hartman

Ob die Fahrzeit mit angerechnet wird, bzw. ob es Sinn machen würde sich für 1 Std. in den Betrieb zu setzen ist Verhandlungssache...

Nein, das ist nicht richtig. Anfahrtzeiten zur Berufsschule und von der Berufsschule zum Betrieb sind voll auf die Arbeitszeit anzurechnen.

Nachtrag:

@gajUli

Das vermute ich nämlich auch.

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aber da sind doch nur die fahrtzeiten gemeint vom betrieb zur schule und umgekehrt oder?

also ich fahre auch jeden Tag 4 Stunden, dass würde ja bei 8 Schulstunden mit pausen etc, eine Arbeitszeit von 12 Stunden ergeben und das an 2 BS tagen? dann könnte ich ja noch einen Tag in der Woche frei nehmen, also ich kann mir nicht vorstellen dass diese fahrtzeit angerechnet wird....

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