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Streichung eines Feiertages (Buß- und Bettag) zur Finanzierung der Pflegeversicherung


Gast

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Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt seit dem 1.7.1996 1,7 %. Voraussetzung für die hälftige Beitragstragung (Arbeitnehmer / Arbeitgeber) ist, dass in dem jeweiligen Bundesland ein Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt, gestrichen wird. Erfolgt dies nicht, tragen die Arbeitnehmer in diesem Bundesland den vollen Beitrag allein. Diese Regelung gilt im Bundesland Sachsen, jedoch nur für den Beitrag aus der 1. Stufe der Pflegeversicherung (1 %). Da für die 2. Stufe kein Feiertag gestrichen wurde, erfolgt für diesen Beitragsanteil (0,7 %) wiederum eine Beitragsteilung. In Sachsen haben die Arbeitnehmer von daher insgesamt 1,35 % , die Arbeitgeber 0,35 % des Pflegeversicherungsbeitrages - gegenüber jeweils 0,85 % in den übrigen Bundesländern - zu tragen.

Also, ich finde diesen Feiertag super, morgen mal wieder faulenzen. ;)

Was haltet ihr davon?

Wohnt ihr vielleicht in Sachsen aber würdet lieber arbeiten gehen oder hättet ihr als Nicht-Sachse gern solch einen Tag?

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Originally posted by leela

Was haltet ihr davon?

Wohnt ihr vielleicht in Sachsen aber würdet lieber arbeiten gehen oder hättet ihr als Nicht-Sachse gern solch einen Tag?

Es kommt immer drauf an wo die Nicht-Sachsen wohnen. Bayern hat z.B. mit die meisten Feiertage in Deutschland (neben BaWü, glaube ich), und Augsburg ist mit seinem zusaetzlichen Stadtfeiertag der Flecken mit den meisten Feiertagen in Deutschland.

Da ich in Bayern wohne kann ich also auf den Buß- und Bettag gern verzichten. Die Niedersachsen z.B., die mit am ärmsten dran sind mit den Feiertagen (gerade mal 9) würden sich über den zusaetzlichen Tag aber sicher sehr freuen.

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