Steel Geschrieben 20. November 2002 Geschrieben 20. November 2002 Hi, wie sieht das aus, wenn ich an meine Dokumentation als Anhang eine Installationsanweisung für den Benutzer beifüge? Muss ich die in meinen 70 Stunden (AE) in den Zeitplan nehmen? Thanks, Ciao Steel Zitieren
Chipie Geschrieben 20. November 2002 Geschrieben 20. November 2002 Originally posted by Steel Hi, wie sieht das aus, wenn ich an meine Dokumentation als Anhang eine Installationsanweisung für den Benutzer beifüge? Muss ich die in meinen 70 Stunden (AE) in den Zeitplan nehmen? Thanks, Ciao Steel Wenn du die Installationsanweisung in deinem Projektantrag mit angegeben hast dann musst du sie auch anhängen. Und die ist dann auch in deiner Zeitplanung mit drin. Wenn du sie nicht mit angegeben hast dann kannst du denke ich diese noch sofern sie in deine Zeitplanung passt mit ran hängen. Aber da bin ich mir nicht so sicher. Gruß Chipie Zitieren
Steel Geschrieben 20. November 2002 Autor Geschrieben 20. November 2002 Danke für Deine Antwort, Chipie! Habe in meiner Zeitplanung die Installationsanweisung nicht drin gehabt. Im Nachhinein ist mir aber eingefallen, dass das doch irgendwie dazu gehört. Wenn ich die Installationsanweisung mit in den Zeitraum nehmen muss, wirds arg knapp... Weiss einer genaueres? Thanks, Ciao Steel Zitieren
gajUli Geschrieben 20. November 2002 Geschrieben 20. November 2002 Die Sache ist ein bisschen spitzfindig in Deinem Fall. Natuerlich kannst Du hilfreiche Dokumentationen einfuegen, die vorher erstellt wurden. Dummerweise steht aber in der Verordnung, dass die Doku im Durchfuehrungszeitraum angefertigt werden muss. Das bedeutet, Du darfst genaugenommen nichts hinzunehmen, das spaeter erst angefertigt wird! Die Frage ist halt, ob sie es bemerken. Meist geht es gut, aber es kann sich negativ auswirken, wenn man zuviel Verdacht erregt. Zitieren
Steel Geschrieben 20. November 2002 Autor Geschrieben 20. November 2002 Originally posted by gajUli Die Sache ist ein bisschen spitzfindig in Deinem Fall. Natuerlich kannst Du hilfreiche Dokumentationen einfuegen, die vorher erstellt wurden. Dummerweise steht aber in der Verordnung, dass die Doku im Durchfuehrungszeitraum angefertigt werden muss. Das bedeutet, Du darfst genaugenommen nichts hinzunehmen, das spaeter erst angefertigt wird! Die Frage ist halt, ob sie es bemerken. Meist geht es gut, aber es kann sich negativ auswirken, wenn man zuviel Verdacht erregt. Danke für die ausführliche Antwort! Naja, die Installationsbeschreibung muss ja erst noch erstellt werden... Muss dann mal schauen, ob ich mich nicht irgendwo zufälligerweise in meiner Zeitplanung verrechnet habe... Danke auf jeden Fall! Ciao Steel Zitieren
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