Antibiotik Geschrieben 21. November 2002 Teilen Geschrieben 21. November 2002 Hallo zusammen wenn ich ein artikel noch in der garantiezeit (z.B. nach drei monaten) umtausche, weil es defekt ist muss ich doch eigentlich für das neue gerät wieder zwei jahre garantie bekommen(weil ja das gerät neu ist), oder ist es nicht der Fall??? Ciao Antibiotik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. November 2002 Teilen Geschrieben 21. November 2002 Originally posted by Antibiotik Hallo zusammen wenn ich ein artikel noch in der garantiezeit (z.B. nach drei monaten) umtausche, weil es defekt ist muss ich doch eigentlich für das neue gerät wieder zwei jahre garantie bekommen(weil ja das gerät neu ist), oder ist es nicht der Fall??? Nein. Erstens musst du zwischen zwei wesentlichen Begriffen unterscheiden : Garantie und Gewährleistung. Auf letzteres hast du bei bestimmten Artikeln einen rechtlichen Anspruch, und zwar über 2 Jahre. Das ist ein Zeitraum, der vom Tage des Kaufs an zwei Jahre dauert. In dieser Zeit haftet der Verkäufer für Produktfehler o.ä., die Gewährleistungszeit verlängert sich jedoch nicht, wenn der Artikel zwischenzeitlich umgetauscht wurde. Wie gesagt, der Artikel ist nicht maßgebend, sondern der Kaufvertrag. Der Unterschied bei der Garantie ist übrigens, dass die Leistungen hier über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen können (z.B. 3 Jahre Garantie, Vor-Ort-Service, Hotline, etc.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 21. November 2002 Teilen Geschrieben 21. November 2002 Also, ich hatte mal Probleme mit meinem alten Handy, es wurde 3mal eingeschickt und 3mal Umgetauscht und dabei habe ich auch jedesmal eine neue Garantie bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. November 2002 Teilen Geschrieben 21. November 2002 Originally posted by Guybrush Threepwood Also, ich hatte mal Probleme mit meinem alten Handy, es wurde 3mal eingeschickt und 3mal Umgetauscht und dabei habe ich auch jedesmal eine neue Garantie bekommen. Die Verlängerung des Garantiezeitraumes durch den Hersteller ist natürlich grundsätzlich möglich, aber es besteht kein Rechtsanspruch darauf, d.h. dies geschieht freiwillig. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hingegen besteht eben nur zwei Jahre ab Kauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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