Gast gelöscht Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Hallo, ich wollte mal fragen ob hier jemand Erfahrung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Arbeitsamt hatt, bei mir ist es z.B. der Fall, daß mir mein Arbeitsvermittler keine Umschulung zum FiSi geben will. Beim Arbeitsamt hatt man mir dann gesagt, im Beschwerdefall soll man sich an den Teamleiter seiner Abteilung wenden=Dienstaufsichtsbeschwerde. Gruss Anvil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Originally posted by anvil333 Hallo, ich wollte mal fragen ob hier jemand Erfahrung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Arbeitsamt hatt, bei mir ist es z.B. der Fall, daß mir mein Arbeitsvermittler keine Umschulung zum FiSi geben will. Jeder Buerger hat ja ein Beschwerderecht gegenueber oeffentlichen Stellen, also auch beim AA. Das steht schon in der Verfassung. Nur was kannst Du damit maximal erreichen? Ob Umschulungen gefoerdert werden, haengt doch immer von der Chance ab, hinterher auch wirklich Arbeit zu finden, und danach sieht es momentan leider nicht aus. Ausserdem sind die Gelder ueberall knapp geworden. Grundsaetzlich kann eine Beschwerde nur Erfolg haben, wenn Du eine Verletzung Deiner Rechte nachweisen kannst. Da aber Vermittlungen einen weiten Ermessenspielraum des Sachbearbeiters beinhalten, glaube ich nicht an einen Ausgang in Deinem Sinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 ...umschulungen aus arbeitsmarktpolitischen gründen, sind keine verpflichtung seitensd des amtes, also hast du keinen rechtsanspruch drauf. ...anders sieht es bei reha-umschulungen aus, das sind pflichtleistungen, die könntest du mit klagen beim sozialgericht sogar erzwingen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hias Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Unter Juristen sagt man: "Dienstaufsichtsbeschwerden sind fristlos, formlos, wirkungslos"...falls Du ernsthaft dagegen vorgehen willst, nimm Dir am besten gleich nen Rechtsanwalt. lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Originally posted by gajUli Grundsaetzlich kann eine Beschwerde nur Erfolg haben, wenn Du eine Verletzung Deiner Rechte nachweisen kannst. Eben. Und wie die Rechte in Deinem Fall aussehen, wurde Dir in Deinem anderen Thread bereits beantwortet. Beantrage die Förderung der Umschulung schriftlich mit Nennung der Passagen aus dem BGB, die eine Bewilligung Deiner Meinung nach rechtfertigen. Dann bekommst Du eine schriftliche Antwort und Begründung, damit kannst Du mehr anfangen. Dienstaufsichtsbeschwerde passt in Deinem Fall nicht. Am Rande: Es wäre übrigens nett, wenn Du aufhören würdest, alle möglichen Benutzer des Boards anzuschreiben. Viele der mails und PM-Benachrichtigungen kommen zu uns zurück. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeany3285 Geschrieben 24. September 2008 Teilen Geschrieben 24. September 2008 Hallo alle zusammen! Ich habe mal eine Frage zum Thema "Dienstaufsichtsbeschwerde". Ich habe in einem Thread gelesen, dass man bei Reha - Umschulungen Unterstützung durch die ARGE erhält. Nun mein Problem: Ich habe eine kaputte Kniescheibe und kann meinen ersten, erlernten Beruf zur Kfz-Mechanikerin nicht mehr ausüben. Über dieses "Urteil" liegt sogar beim Arbeitsamt ein Artest, das deren Arzt veranlasst hat, vor. Nun habe ich einen Umschulungsplatz als Automobilkauffrau erhalten und meine Reha-Beraterin hat leider diese Woche noch Urlaub. Der 1. Haken an der ganzen Sache ist, dass die ARGE sich nun quer stellt und mir das angemessene "Gehalt", dass mir dann laut meiner Reha-Beraterin zusteht, nicht ausbezahlen will. Die gehen davon aus, dass ich eine ganz normale Zweitausbildung machen will, was allerdings nicht der Fall ist. Der 2. Haken an der Sache: Ich habe seid 4 Monaten kein Geld, weder von meinem vorherigen Arbeitgeber, noch von der ARGE. Die ARGE meinte dazu auch nur, dass mein Freund mich mit "durchschleppen" soll, da er ja genug verdient (Er ist Flugzeugabfertiger auf dem FH Hahn). Nun sitzt mir die Bank im Nacken wegen den noch offenen Raten bezüglich meines Autos, dass ich mir vor zwei Jahren in Ratenzahlung erstanden habe. Wenn ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt meine noch offenen Raten nicht bezahlt habe, ist mein auto weg und ich habe dann keine Möglichkeit mehr, irgendwie meine Arbeitsstelle zu erreichen. Was kann ich nun tun? Kann ich was mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde erreichen oder seid ihr der Meinung, dass ich damit nicht weit kommen werde? Ich hoffe über eine schnelle Antwort und danke schon einmal im Voraus!!! GGLG eure jeany3285 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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