hanna Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Hallo, mich würde mal interessieren, unter welchen Voraussetzungen der Bildungsträger eine von ihm durchgeführte Umschulung beenden kann. Welche Gründe müßten dafür vorliegen ( Dozentenmangel, Teilnehmer besuchen die Umschulung nicht mehr etc. ). Wer überprüft das ? Der Bildungsträger schließt doch mit Sicherheit einen Vertrag mit dem Arbeitsamt ab. Sind diese standardisiert oder individuell ? MfG, hanna Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Originally posted by hanna mich würde mal interessieren, unter welchen Voraussetzungen der Bildungsträger eine von ihm durchgeführte Umschulung beenden kann. Welche Gründe müßten dafür vorliegen ( Dozentenmangel, Teilnehmer besuchen die Umschulung nicht mehr etc. ). Wenn sie nicht mehr durchführbar ist. Das kann schon der Fall sein, wenn die Teilnehmerzahl schrumpft, weil zu viele abspringen, dann reichen die Gelder zur Durchführung u. U. nämlich nicht mehr. Der Bildungsträger schließt doch mit Sicherheit einen Vertrag mit dem Arbeitsamt ab. Sind diese standardisiert oder individuell ? Beides, je nach Förderungsart. Warum willst Du das wissen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 22. November 2002 Teilen Geschrieben 22. November 2002 Originally posted by hanna Welche Gründe müßten dafür vorliegen ( Dozentenmangel, Teilnehmer besuchen die Umschulung nicht mehr etc. ). Wer überprüft das ? ...dozentenmangel ist sicher kein grund den itrgendein kostenträger (arbeitsamt, bg, lva/bfa)akzeptieren würde. ...teilnehmer die die umschulung nicht mehr besuchen, werden gekündigt. ausserdem laufen sie gefahr, die zulassung zur abschlussprüfung einzubüssen. ...was mich auch interessieren würde, steht ein konkreter fall dahinter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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