rabtec.NET Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 Hi zusammen! Wieviel Aufgabe sind das jetzt pro GA ? Laut IHK bestehen die „GA I und II aus insgesamt 6 Handlungsschritte zu je 20 Punkten von denen nur 5 bearbeitet werden müssen“, also pro GA 3 ? Das heißt man darf nur eine Aufgabe insgesamt streichen? D.h. wenn ich in der GA I schon eine streiche und die GA II dann noch eine blödere Aufgabe hat habe ich Pech, weil man die ja nicht gleichzeitig bekommt und die GA I abgeben muss bevor man die GA II bekommt ? Oder wenn die Fragen in der GA I so einigermaßen laufen und ich mir die Streichung lieber für die GA II lasse, in der GA II es dann aber noch besser läuft ich doch lieber eine aus der GA I streichen würde habe ich auch Pech ??? Häääääääääähhhh ??? Oder ist das nur ungünstig von der IHK formuliert und man hat pro GA 6 Fragen ??? Zitieren
emil Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 Moin! Das sind PRO Teil 6 Handlungsschritte . Du kannst jeweil einen streichen (besser gesagt: Du mußt...) Gruß emil Zitieren
P3AC3MAK3R Geschrieben 24. November 2002 Geschrieben 24. November 2002 Man muß keinen Handlungsschritt streichen, man sollte es aber tun, wenn man einen anderen Handlungsschritt als den 6. nicht bearbeitet hat. Zitieren
Loki667 Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 .. denn der 6. wird sonst automatisch gestrichen, wenn kein anderer kenntlich gemacht wurde Zitieren
HAL 9000 Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 wie muss man das denn jetzt genau machen? Z.B. ich will die 3TE Aufgabe nicht machen... und streiche diese durch schreibe das dann zusätzlich noch unter die Aufagabe muss ich das sonst noch wo hinschreiben??? Unter die gesmate prüfung oder so? Zitieren
Loki667 Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 ne so wie ich das mitbekommen habe ist die aufgabe die man nicht lösen möchte erkennbar durchzustreichen, wie genau weiß ich auch nicht Zitieren
emil Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 Du mußt die nicht bearbeitete Aufgabe auf dem Deckblatt eintragen. Ungefähr so: "Nicht bearbeitete Aufgabe: Handlungsschritt 5." Das steht aber auch auf den Info Blättern der IHK, die sie Dir eigentlich geschickt haben sollten. Gruß emil Zitieren
Loki667 Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 und muss ich die dann auch nochmal durchstreichen oder so.. oder reicht es wenn ich das aufs deckblatt schreibe? Zitieren
emil Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 Du mußt den Aufgabentext im Aufgabensatz streichen UND den von mir oben genannten Vermerk auf dem Deckblatt machen. Aber der Hinweis wie Du vorzugehen hast steht auch noch mal auf dem Deckblatt der Prüfung morgen. Also keine Sorge, jedenfalls nicht darum Gruß emil Zitieren
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