3D-Guru Geschrieben 25. November 2002 Teilen Geschrieben 25. November 2002 Ist nur das Gehlen Tabellenbuch - Informations- und Telekommunikationstechnik erlaubt, oder auch (oder nur) das Westermann IT-Handbuch ???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. November 2002 Teilen Geschrieben 25. November 2002 Rufe am besten deine zuständige IHK an da das von IHK zu IHK anders gehandhabt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3D-Guru Geschrieben 25. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2002 Habe bei der IHK nochmal angerufen....also: Erlaubt ist JEDES Tabellenbuch, es darf sich nur nicht um ein Kompendium handeln. Also könnt Ihr das TB von Gehlen, das Handbuch von Westermann oder sonstwas nehmen. Ihr müsst Euch lediglich für eins entscheiden. Zwei könnt Ihr leider net mitnehmen Ich empfehle das IT-Handbuch von Westermann. Steht einiges mehr drin in Bezug auf Datenträger, Übertragungsgeschwindigkeiten, USB, FireWire, Wireless LAN...... EDIT: Bin bei der IHK Neuss/Krefeld/MGladbach (Niederrhein) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 25. November 2002 Teilen Geschrieben 25. November 2002 Originally posted by 3D-Guru Ist nur das Gehlen Tabellenbuch - Informations- und Telekommunikationstechnik erlaubt, oder auch (oder nur) das Westermann IT-Handbuch ???? Wie bereits mehrfach hier von mir zitiert: ----------- Zitat Anfang ----------- IHK-GBA-News - Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung - IT-Berufe - Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...] Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 - bäh ----------- Zitat Ende ----------- gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. November 2002 Teilen Geschrieben 25. November 2002 Wie schon erwähnt wird das von IHK zu IHK unterschiedlich gehandhabt. Wir durften letzten Sommer das Tabellenbuch und das IT-Handbuch benutzen (beide zusammen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loki667 Geschrieben 25. November 2002 Teilen Geschrieben 25. November 2002 hmm stimmt.. wenn ich mir mal die einladung anschaue vom sommer 2002 steht da "Tabellenbuch, IT-Handbuch, Formelsammlung" alles extra und auf der jetzigen nur was von "Tabellenbuch bzw. Formelsammlung" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3D-Guru Geschrieben 25. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2002 eben, darum habe ich ja nochmal explizit nachgefragt. bei meinem bruder, der So2002 gemacht hat, stands genau drauf. Also lieber anrufen und nachfragen wie das Eure zuständige IHK handhabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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