Ladykiller Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 Hallöchen, da ich morgen Prüfung habe, wollte ich wissen, wie das mit den Berichtsheften aussieht. In der Einladung steht nix davon, dieses mitzubringen. Muss ich das, zwecks erfolgreicher Teilname an der Prüfung, vorlegen ? Bis dann, LK Zitieren
developer Geschrieben 25. November 2002 Geschrieben 25. November 2002 Dein Berichtsheft musst du zur mündlichen Prüfung (Präsentation) mitbringen. Zitieren
Ladykiller Geschrieben 25. November 2002 Autor Geschrieben 25. November 2002 Aaaah, Dankeschön. Mir fällt ein Stein vom Herzen. LK Zitieren
schmeichel Geschrieben 26. November 2002 Geschrieben 26. November 2002 Originally posted by developer Dein Berichtsheft musst du zur mündlichen Prüfung (Präsentation) mitbringen. und zum schriftlichen Teil der Prüfung!!!!!!!!! Zitieren
Ladykiller Geschrieben 26. November 2002 Autor Geschrieben 26. November 2002 Nö, die schriftliche habe ich heute gehabt, aber BH wollte niemand sehen. GSD, ich habe nämlich keins geführt *g*. LK Zitieren
beetFreeQ Geschrieben 26. November 2002 Geschrieben 26. November 2002 Das ist AFAIK bei jeder IHK anders. Teilweise sogar innerhalb der einzelnen Zweigstellen - z.B. müssen die Leute bei der IHK Kiel direkt das Berichtsheft scheinbar erst zur Präsi im Januar mitbringen während ich bei der IHK Kiel Zweigstelle Elmshorn mein Heft schon mit der Projektdoku abgeben mußte... Zitieren
ALCx Geschrieben 26. November 2002 Geschrieben 26. November 2002 Bei uns wurde heute das Berichtsheft kontrolliert(bei der Schriftlichen)...zumindestens ob wenigstens eins auf jedem Platz liegt . Zitieren
Net-Cruiser Geschrieben 26. November 2002 Geschrieben 26. November 2002 Hallo, also ich mache eine 2jährige Umschulung zu FI/SI und bei uns hat niemand etwas von einem Berichtsheft erwähnt. Die Prüfung ist bei der IHK-Koblenz zu absolvieren. Gruß Zitieren
ALCx Geschrieben 26. November 2002 Geschrieben 26. November 2002 Originally posted by Net-Cruiser Hallo, also ich mache eine 2jährige Umschulung zu FI/SI und bei uns hat niemand etwas von einem Berichtsheft erwähnt. Die Prüfung ist bei der IHK-Koblenz zu absolvieren. Gruß ??? Das ist Bedingung um überhaupt zu den Prüfungen zugelassen zu werden.... Zitieren
Net-Cruiser Geschrieben 26. November 2002 Geschrieben 26. November 2002 Originally posted by ALCx ??? Das ist Bedingung um überhaupt zu den Prüfungen zugelassen zu werden.... WAS???:eek: Bist du sicher? Das wär ja übel! Wir sind über 20 Leute in der Klasse und keiner von uns hat sowas gemacht. Na die werden sich freuen. Ich glaub mir wird grad schlecht! Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Originally posted by Net-Cruiser WAS???:eek: Bist du sicher? Das wär ja übel! Wir sind über 20 Leute in der Klasse und keiner von uns hat sowas gemacht. Na die werden sich freuen. Ich glaub mir wird grad schlecht! Ja, ich bin ganz sicher. Hier der entsprechende Auszug aus dem BBiG: §39 Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, [...] wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und [...] ------------------- Zitat Ende ----------------------- gruß, timmi Zitieren
Net-Cruiser Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Hi, du schreibst " vorgeschriebene Zwischenprüfung und vorgeschriebene Berichtsheft". Aber ist es auch "vorgeschrieben" bei Umschüler? Eine Zwischenprüfung haben wir nämlich auch nicht gemacht, und die ist IMHO nicht vorgeschrieben. Gruß Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Originally posted by Net-Cruiser du schreibst " vorgeschriebene Zwischenprüfung und vorgeschriebene Berichtsheft". Aber ist es auch "vorgeschrieben" bei Umschüler? Eine Zwischenprüfung haben wir nämlich auch nicht gemacht, und die ist IMHO nicht vorgeschrieben. Gruß Hmmm... §42 des BBiG sagt zum Thema "Zwischenprüfungen": -------- Zitat Anfang --------- Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen, bei der Stufenausbildung für jede Stufe. --------- Zitat Ende ---------- Jetzt müßte ich mal suchen, was die Ausbildungsordnung für Umschüler aussagt. Am sichersten wird sein, Deine zuständige IHK dazu zu befragen. gruß, timmi Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 sorry, falsche Taste erwischt. Zitieren
bimei Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Umschüler müssen tatsächlich teilweise keine Zwischenprüfung machen. § 47 BBiG Berufliche Umschulung (1) Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen. (2) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Umschulung erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen; sie müssen den besonderen Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung entsprechen. Die zuständige Stelle regelt den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen, das Verfahren dieser Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen und errichtet Prüfungsausschüsse; § 34 Abs. 2, §§ 37, 38, 41, 43 und 46 Abs. 2 gelten entsprechend. (3) Bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf sind das Ausbildungsberufsbild (§ 25 Abs. 2 Nr. 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 25 Abs. 2 Nr. 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 25 Abs. 2 Nr. 5) unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung zugrunde zu legen. ... Was das Berichtsheft angeht, solltet ihr euch bei der zuständigen IHK erkundigen, wir mussten damals eins mitbringen zur Präsentation und es wurde auch durchgesehen. Zitieren
Net-Cruiser Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Hallo, so, ich hab bei meiner IHK nachgefragt wegen Berichtsheft. Hier die original antwort: Sehr geehrter Herr xxx, Umschüler brauchen kein Berichtsheft zu führen. Dies gilt nur für Auszubildende. Sie brauchen demnach kein Berichtsheft bei der Präsentation mitzubringen. Mit freundlichen Grüßen y. zzz Nochmal Glück gehabt. Zitieren
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