P3AC3MAK3R Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 23) a) 2575,32 36,19 c) 22,11 d) 191,86 e) 21,89 f) 245,94 g) 83,70 h) 1570,83 i) 1545,83 definitiv falsch, da ich nur 25,-€ statt 40,-€ abgezogen habe. Ich hab das vorhin noch einmal durchgerechnet und habe bis zur Arbeitslosenversicherung (Aufgabenteil g) bzw. dd)) auch dasselbe heraus. Allerdings bekomme ich dann für das Nettogehalt 1571,55 € heraus, wenn ich vom Bruttogehalt Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätzuschlag, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abziehe. Der Auszahlungsbetrag wäre dann entsprechend 1531,55 € (Verminderung des Nettogehalts um 40 €). Zitieren
BigB Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Das müssten die richtigen Ergebnisse sein. Mit der Stammeinlage und haften mit Geschäftsvermögen ist ne GmbH. Zitieren
Makxi Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Hallo Leute, kann mir bitte jemand sagen in wie fern diese Lösungen für die Aufgaben nr. 8 und 18 die hier bisher gepostet wurden richtig sind. Waren beides 6 Punkte Fragen wäre interessant zu Wissen ob ich die richtig hatte. Vielen Dank Makxi Zitieren
ceesoft Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 :marine zu wiso 8 + 18, 8: falls noch spannung anliegt, muß natürlich zuerst spannungsfreiheit geschaffen werden, lernt man eignetlich schon bei der drk-ausbildung 18: in aufg-stellung wird von fallender tendenz der preise gesprochen, so daß nur bei den firmen d+e de nachfrage niedriger ist als das angebot, ergo möhlen die sich sukzessive ihr schönes lager voller und voller, und verschwinden irgendwann vom markt greez ceesoft Zitieren
fiat Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Habe bei der Aufgabe 8 die Lösung 3 (5 Punkte) und bei Aufgabe 18 die Lösung 4,5 (6 Punkte):marine Zitieren
fiat Geschrieben 27. November 2002 Geschrieben 27. November 2002 Hat jemand noch Lösungsvorschläge für die WISO 2002 würde gerne vergleichen. :confused: :confused: Danke jetzt schon FIAT Zitieren
boeglischwinger Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Aus fundierter Quelle: 1) 1,2,5 2) 1,6, und entweder 2 oder 7 3) 3 4) 5 5) 3 6) 1 oder 5 7) 4 8) 3 9 a) 1,3 1,4 10) ??? 11) 3,1,2,5,4, (Reihenfolge!) 12) 3, 5 13) 1 14) 5 15) 1 16) 1 17) 5,3 (Reihenfolge!) 18) 4,5 19) 5 20) 1,2,4,8,3 (Reihenfolge!) 21) 2,3,6 22) 2,6 23 a) 2575,32 36,19 c) 22,11 da) 191,86 db) 245,94 dc) 83,70 dd) 21,89 e) 1571,55 f) 1531,55 Hoffe, ihr habt geanuso gut geraten wie ich. Habe mind. 88% richtig... Zitieren
Schledo Geschrieben 28. November 2002 Autor Geschrieben 28. November 2002 Aus fundierter Quelle: Kannst Du diese Aussage mal bitte etwas präziser formulieren :confused: Zitieren
boeglischwinger Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 soll ich hier namen nenne, oder was!? schon mal was von datenschutz gehört??? ok, meine quelle besteht aus pädagogen, die wiso zu ihrem teil/spezialgebiet zählen. reicht dir das an angaben? Zitieren
sparstrumpf Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Verlasst euch net drauf.... z.B. ist bei Nr.16 NIE und NIMMER Lösung 1 richtig. Eine GmbH wird durch die notarielle Beglaubigung rechtsfähig, und die Eintragung beim HR ist deklaratorisch... Zitieren
PD666 Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Originally posted by redheat Verlasst euch net drauf.... z.B. ist bei Nr.16 NIE und NIMMER Lösung 1 richtig. Eine GmbH wird durch die notarielle Beglaubigung rechtsfähig, und die Eintragung beim HR ist deklaratorisch... FALSCH! Zitat aus "Allgemeine Wirtschaftslehre, Gehlen Verlag": Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bedarf der notariellen Beurkundung. Als juristische Person ensteht die GmbH erst mit Eintragung in das Handelsregister. Sie ist damit Formkaufmann. Und so sehe ich die Frage "Wann wurde die Nagel & Schnelle GmbH rechtsfähig" mit Punkt 1 "Eintragung der GmbH in das Handelsregister" als richtig beantwortet an. Zitieren
Makxi Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Da gebe ich dir vollkommen Recht, mir ist nur nicht klar warum der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin haben soll?? (Frage 22) Gruß Makxi Zitieren
PD666 Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Also bei uns hat der Betriebsrat noch nie bei ner Einstellung mitgeredet. Ich hab Rationalisierung den den Fragebogen. Zitieren
Darth_Zeus Geschrieben 28. November 2002 Geschrieben 28. November 2002 Der BR hat insofern ein Mitbestimmungsrecht, da er gefragt werden muss, ob die Stelle nicht gegebenenfalls durch einen MA aus der eigenen Firma besetzt werden kann oder soll. In diesem Fall (ja, es ist ein qualifizierter MA da), ist dieser bei gleicher Qualifikation dem externen Bewerber vorzuziehen. Zitieren
Schledo Geschrieben 29. November 2002 Autor Geschrieben 29. November 2002 soll ich hier namen nenne, oder was!? schon mal was von datenschutz gehört??? ok, meine quelle besteht aus pädagogen, die wiso zu ihrem teil/spezialgebiet zählen Das hört sich doch schon viel besser an, muss danach heute Abend gleich mal meinen WiSoTeil korrigieren ... Zitieren
BenNebbich Geschrieben 30. November 2002 Geschrieben 30. November 2002 ...hätte auch vorschläge bis auf die stromaufgabe und die lohnabrechnung: 1 : 1+2+5 2 : 1+2+6 3 : 3 4 : 5 5 : 3 6 : 1 7 : 4 8 : 3 9 : 1+3 / 1 +2 10 : 11 : 3-1-2-5-4 12 : 3 13 : 1 14 : 5 15 : 1 16 : 1 17 : 5-3 18 : 4+5 19 : 5 20 : 1-2-4-8-3 21 : 2+3+6 22 : 2 +6 23 : ...was meint ihr? wo stecken fehler drin? Zitieren
Constantin Geschrieben 2. Dezember 2002 Geschrieben 2. Dezember 2002 Originally posted by Makxi Da gebe ich dir vollkommen Recht, mir ist nur nicht klar warum der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin haben soll?? (Frage 22) Gruß Makxi §99 BetrVG Personelle Einzelmassnahmen Da ist der BR im Mitbestimmungsrecht. Zitieren
HangManAtWork Geschrieben 2. Dezember 2002 Geschrieben 2. Dezember 2002 Die Aufgabe mit dem Lohn war nicht 100% korrekt gestellt, ich habe die 20% nicht dazu gerechnet, da es sehr viele Zuschläge gibt, die Steur und Sozialversicherungsfrei sind.... z.B. Arbeiten NACH 20:00 Uhr etc. Zitieren
hades Geschrieben 2. Dezember 2002 Geschrieben 2. Dezember 2002 Originally posted by HangManAtWork da es sehr viele Zuschläge gibt, die Steur und Sozialversicherungsfrei sind.... z.B. Arbeiten NACH 20:00 Uhr etc. Stimmt nicht ganz. Bis 23.00 Uhr bekommt ein Angestellter ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsvereinbarungen normalen Lohn. Danach faellt nach Arbeitszeitgesetz die anfallende Arbeitszeit in die Nachtarbeit. Die Verguetung der Nachtarbeit ist aber wieder vom Tarifvertrag und von Betriebsvereinbarungen abhaengig. Es war in der Aufgabe explizit gesagt, wie die Ueberstunden bezahlt werden. 20% zum normalen Stundenlohn. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 2. Dezember 2002 Geschrieben 2. Dezember 2002 Originally posted by PD666 Also bei uns hat der Betriebsrat noch nie bei ner Einstellung mitgeredet. Ich hab Rationalisierung den den Fragebogen. Dann würde ich ein Verfahren nach §23 BetrVG gegen diesen Betriebsrat einleiten. Denn das ist keine sog. "beratend mitwirkende" Aufgabe des BR mehr. Bei Einstellungen ist er in der Pflicht. gruß, timmi Zitieren
hahskal79 Geschrieben 6. Dezember 2002 Geschrieben 6. Dezember 2002 Originally posted by redheat Verlasst euch net drauf.... z.B. ist bei Nr.16 NIE und NIMMER Lösung 1 richtig. Eine GmbH wird durch die notarielle Beglaubigung rechtsfähig, und die Eintragung beim HR ist deklaratorisch... das ist totaler quatsch eine gmbh ist erst dann eine gmbh wenn sie im hr eingetragen ist, also ist 1 richtig schonmal was vom formkaufmann gehört???????? Zitieren
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