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Arbeitslosengeld sofort nach der Ausbildung.


Net-srac

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Siehe hier oder

§ 134 Abs. 2 SGB III:

Bemessungsgrundlage sind 50% des aufgrund der Ausbildung erzielbaren Tariflohnes, mindestens aber die Ausbildungsvergütung. Vorraussetzung für die Bemessung ist eine bestandene Abschlußprüfung. Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, bemißt sich das Alg nach der Ausbildungsvergütung.

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Hi,

Wie wird das Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildungsverhältnis berechnet?

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen.

Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen.

Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Ich hoffe das hilft dir weiter!

Gruß

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Originally posted by Net-Cruiser

Also,

50% von dem was du verdienen würdest

...gemessen an dem, was Du laut Tarifbestimmungen aufgrund Deiner Ausbildung minimum bekommen würdest.

Einfaches Rechenbeispiel (Betrag ist angenommen):

Laut Tarif würdest Du 1500 Euro bekommen, also bekommst Du 50% vom AA. Unterschreiten diese 50% das, was Du jetzt als Azubi verdienst, bekommst Du mindestens Dein Azu-Gehalt.

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Originally posted by Saga

...gemessen an dem, was Du laut Tarifbestimmungen aufgrund Deiner Ausbildung minimum bekommen würdest.

Einfaches Rechenbeispiel (Betrag ist angenommen):

Laut Tarif würdest Du 1500 Euro bekommen, also bekommst Du 50% vom AA. Unterschreiten diese 50% das, was Du jetzt als Azubi verdienst, bekommst Du mindestens Dein Azu-Gehalt.

Ich würde eher sagen, du bekommst 60% von den 50%.

Also insgesammt 30% des Brutto Tariflohns. Oder?

Gruß Jaraz

PS: Bei vollen 50% hätte ich mir 3000 Euro bescheinigen lassen und könnte dann viel Zeit bei der Job Suche vertrödeln. :rolleyes:

So habe ich mir gedacht, der eine Monat lohnt nicht und bin gar nicht zum AA gegangen. Ich denke mal, nachdem einmal Arbeitslosengeld gezahlt wird, wird auch der Bemessungszeitraum wieder neu berechnet.

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Originally posted by Jaraz

Ich würde eher sagen, du bekommst 60% von den 50%.

Also insgesammt 30% des Brutto Tariflohns. Oder?

Jupp, sorry. Hatte vergessen zu erwähnen, dass die 50% Brutto sind...wie alle Zahlungen vom AA. Natuerlich gehen da noch die handelsüblichen Beitraege fuer KV, PV, Rente etc. weg.

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@net-cruiser: Da haben wir wohl gleichzeitig gepostet. ;) Verzeiht einer armen alten Frau, wenn sie mal was vergisst. :D

Originally posted by Net-srac

das ist ja echt ziemlich wenig...

Aber immer noch besser als gar nichts. ;) Lass mal den Kopf nich haengen, wird schon schief gehen! :)

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Originally posted by thery

Ich kann es nur von mir sagen arbeitslos nach ausbildung (FISI):

du bekommst dann so ca. 350€ im monat auf die hand

Moin,

wie paßt das denn mit diesem Passus hier zusammen ?!


§ 134 Abs. 2 SGB III:

Bemessungsgrundlage sind 50% des aufgrund der Ausbildung erzielbaren

Tariflohnes,

mindestens aber die Ausbildungsvergütung. Vorraussetzung für

die Bemessung ist eine bestandene Abschlußprüfung. Wird die 

Abschlußprüfung nicht bestanden, bemißt sich das Alg nach der 

Ausbildungsvergütung.

Oder lag die Ausbildungsvergütung bei dir tatsächlich so niedrig ?!

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Werdet doch einfach nicht arbeitslos! Ich verstehe nicht warum man mit absicht arbeitslos werden will. dann nehme ich doch lieber einen doofen Job an und bewerbe mich von da aus! Sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu bewerben kommt doch viel besser an! Und wenn es sich gar nicht vermeiden läßt, werdet ihr ja sehen was ihr bekommt! Oder zieht selbst das AA einen über den Tisch? Zutrauen würde ich denen alles! Ich war einmal bei dem Verein! das hat mir gereicht! Ich mußte einen "Antrag zur Ablehnung" ausfüllen! Der hieß wirklich so! Der Antrag wird abgelehnt. Das ist der ganze Zweck davon! Wenn das keine anständige deutsche Bürokratie ist dann weiß ich auch nicht!

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Originally posted by phypmymor

Werdet doch einfach nicht arbeitslos! Ich verstehe nicht warum man mit absicht arbeitslos werden will. dann nehme ich doch lieber einen doofen Job an und bewerbe mich von da aus! Sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu bewerben kommt doch viel besser an! Und wenn es sich gar nicht vermeiden läßt, werdet ihr ja sehen was ihr bekommt! Oder zieht selbst das AA einen über den Tisch? Zutrauen würde ich denen alles! Ich war einmal bei dem Verein! das hat mir gereicht! Ich mußte einen "Antrag zur Ablehnung" ausfüllen! Der hieß wirklich so! Der Antrag wird abgelehnt. Das ist der ganze Zweck davon! Wenn das keine anständige deutsche Bürokratie ist dann weiß ich auch nicht!

Na du bist ja lustig?!? :rolleyes: Hat hier irgendjemand gesagt das er absichtlich arbeitslos werden will??? Ich weiß nicht wo du diese Annahme her nimmst, aber freiwillig werden will das bestimmt keiner!

Und selbst nen doofen Job zu finden (sofern wir jetzt mal in der IT bleiben) sollte schon schwer werden! Klar könnt man ja auch Maurer oder Klempner werden, aber ob das besser im Lebenslauf ausschaut als Arbeitslos bezweifel ich.

Aber das ist zuviel OT. Also bleib beim Thema.

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Es muß ja nicht gleich Maurer sein, aber es gibt viele artverwandte Berufe die auch mit IT zutun haben wozu wir aber vielleicht überqualifiziert sind. Aber ist ja auch egal!

Ich sag immer wer arbeiten will der findet auch Arbeit! Und das heutzutage man flexibel und unbedingt mobil sein muß, brauch ich ja nicht zu erwähnen. Ich kenne einige Leute die arbeitslos sind aber nicht von zuhause weg ziehen wollen! Aber trotzdem jammern die rum! Wahrscheinlich sind die Ausländer wieder Schuld! Wenn überhaupt dann die Regierung. Aber das ist ein anders Thema! Ich bin von Rostock nach Hamburg gezogen. Nur wegen der Ausbildung! Und wenn ich Angang 2003 fertig bin, ziehe ich nach Stuttgart. immer dahin wo ich Arbeit bekomme. Noch bin ich jung (24). Wenn ich dann Frau und Kind hab ist das natürlich was anderes. Aber selbst ne Freundin dürfte kein Problem sein. Naja...egal...das ganze hier hat ja nix mehr mit der eigentlichen Frage nach Arbeitslosengeld zutun! Wurde die schon genau beantwortet? Wenn ja kann ja mal jemand ein Fazit machen! ;)

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