Templar Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Nein, hier gehts nicht ums flamen oder um Alkohol. Ich bin 18 Jahre alt und habe vor einem Jahr einen Brief von Bund bekommen,wann ich mit der Schule fertig bin etc.. Denen hab ich dann so ein Wisch von der Schule geschickt, das ich 2005 fertig wär und das die sich wegen meiner Schulter Unterlagen vom Arzt holen sollen. Seit dem ist nichts mehr passiert, mein Freund musste schon viel mehr Unterlagen zurückschicken. Nun beende ich die Schule aber gar nicht 2005 sondern habe mich entschlossen eine Ausbildung anzufangen die wohl so bis 2005 gehen wird, danach werde ich 1 Jahr übernommen, mindestens. Aus der Ausbildung können die einen nicht holen oder? Und wenn mich der Betrieb gleich danach übernimmt dürfen die dann sagen "nein ist nicht" und ich könnte so den Chance auf einen festen Job verlieren? Ich mein das ist bald 2 Jahre her und die haben sich immer noch nicht bei meiner Ärztin wegen meiner Schulter erkundigt oder sonstwas von mir angefordert, auch keine Musterung :confused: Wie sieht das rechtlich aus? Zitieren
kingofbrain Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Hallo Templar, normal ist es so, das die Bundeswehr sicht nicht mehr rührt, wenn sie glaubt, Du bist noch bis 2005 in der Schule. Dann interessiert sie auch Deine Schulter nicht, denn Du bist bis zu diesem Zeitpunkt eh nicht da. Wenn Du jetzt eine Ausbildung machen kannst / willst, dann tu das. Während der Ausbildung kann man Dich kaum einziehen. Danach ist es möglich, Dein Betrieb kann Dich aber für unabkömmlich erklären, und dann wird der Antrag geprüft. Bist Du unabkömmlich (also kann Deine Arbeit nur von Dir erledigt werden, bist Du ein wichtiges Mitglied der Geschäftsleitung, ...) dann wirst Du wieder nicht eingezogen, ansonsten schon. Einen Kameraden von mir hat man z.B. eingezogen, obwohl er zuhause das Geschäft von seinem Vater übernehmen musste, weil dieser krank geworden ist. Der musste dann halt jemand einstellen. Ich kann nur sagen, wenn Du zum Bund musst, versuche, von vornherein eine interessante Tätigkeit zu bekommen (ist zwar anstrengender als im Stab Akten zu zählen, bringt Dir aber mehr), und nimm die Zeit nicht als verloren, sondern als Auszeit vom "normalen" Leben. Peter Zitieren
AxlHammer Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Hallo zusammen. Also meines Wissens ist es so, dass wenn du nach der Ausbildung eingezogen wirst, muss der Betrieb (sofern du auch noch für nach der Ausbildung einen gültigen Arbeitsvertrag hast) dir deinen Job während der Bundeswehrzeit freihalten bzw. dich nachher wieder beschäftigen. Also sieh zu das du den Wisch möglichst früh hast, wenn du dann gezogen wirst, kannst du nachher weiterarbeiten. Gruß, Axl Zitieren
Terran Marine Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Hallo, meines Wissens musst du der Bundeswehr deinen geänderten schulischen Status mitteilen, unterlässt du das, und das KWEA erfährst dies erst 2005, ist "es" wahrscheinlich ein wenig "sauer" und zieht dich erst recht ein. Von der "Unabkömmlichkeit" und ähnlichen Geschichten halte ich nicht viel, das klappt viel seltener als man annimmt. Ich habe damals von meinem Ausbildungsbetrieb gesagt bekommen, das sie meinen Ausbildungsplatz nicht freihalten können, wenn ich zur Bundeswehr gehe. Mit diesem Schreiben bin ich zum Anwalt gegangen und habe geklagt (da gibts einen Paragraphen der sich kann sinnvoll anhört(e) ), im Endeffekt hatte ich aber nur die Anwaltskosten am Hals und musste trotzdem zum Bund. Soweit ich weiss, zumindest war es damals noch so, dürfen Realschüler erst eine Ausbildung machen, bevor sie eingezogen werden. Also spiele mit offenen Karten und sag dem KWEA Bescheid, dann ersparts du dir im Endeffekt ne Menge Ärger. Gruß Terran Marine Zitieren
AxlHammer Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Außerdem können die dich natürlich auch während du schon ganz normal arbeitest ziehen. Aber dann müssen die auch den Arbeitsplatz freihalten (zumindest lt. Gesetz). AxlHammer Zitieren
Templar Geschrieben 29. November 2002 Autor Geschrieben 29. November 2002 Originally posted by Terran Marine Hallo, meines Wissens musst du der Bundeswehr deinen geänderten schulischen Status mitteilen, unterlässt du das, und das KWEA erfährst dies erst 2005, ist "es" wahrscheinlich ein wenig "sauer" und zieht dich erst recht ein. Das halte ich für ein Gerücht. "Nee, der hat uns nicht bescheid gesagt dem wischen wir eines aus!". Denn auch ich habe Träume, durch einen Formfehler war ich ein paar Monate Obdachlos , vielleicht haben sie ja versucht mich dazu erreichen. Und wieso sollte ich denen bescheid sagen? Nachher sagen die "ach sie hören 2003 schon auf, na dann ziehen wir sie gleich noch sind sie nicht in der Ausbildung" und zack ist mein Ausbildungsplatz weg, zumal die mich ja nur im ersten Jahr aus der Ausbildung ziehen können. Hat jemand links dazu? Wann dürfen die mich einziehen, bekomme ich meinen Job wieder wenn die mich nach der Ausbildung ziehen ? Zitieren
Narf! Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Mal nicht gleich in Panik geraten! Während einer Ausbildung ist es unwahrscheinlich, dass Du eingezogen wirst, da Du vor der Musterung ein Schreiben erhälst, auf welchem Du Deine derzeitigen Verhältinisse, wie Ausbildung, angeben musst. Dann kann es aber noch ne ganze Weile dauern, bis man Dich zur körperlichen Musterung einlädt. Ist die Einladung zur körperlichen Musterung da, dann geh zu Deinem Chef und lasse Dir den Antrag auf Unabkömmlichkeit ausstellen und nimm den Antrag zur Musterung mit. Auf alle Fälle muss der Antrag noch vor dem Einzugsbefehl vorliegen. In der Regel wir diesem stattgegeben. Nach der körperlichen Musterung folgt irgend wann die geistige. Wenn Du zum Grundwehrdienst von jetzt nur noch 9 Monaten eingezogen wirst, ist Dir vom Arbeitsplatzschutzgesetz her Dein Arbeitsplatz sicher, d.h. Dein Betrieb muss Dich wieder für mind. drei Monate einstellen. Keinen Bammel vorm Bund. Die neun Monate sind schneller um, als Du denkst. In diesem Sinne: Still gestanden! Narf! Zitieren
Gast King555 Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Was ist denn eigentlich diese geistige Musterung? Ich habe die körperliche Musterung schon hinter mir, die andere aber nicht. Was muss man da machen und kann man da auch noch ausgemustert werden? Zitieren
ABRAXAS Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Wenn du einen Ausbildungsvertrag hast oder einen Studienplatz, dann können sie dich zwar ziehen, dürfen aber nicht. Das erkläre ich an einem Beispiel, wie das aussehen kann... Ein Freund von mir, auch Fachinformatiker, wurde ganz normal gemustert und so. Als seine Schulzeit zuende war, hatte er einen Ausbildungsvertrag und wollte diese Antreten. Da kam der Einberufungsbescheid vom KWEA. Er hat selbstverständlich gleich das KWEA angerufen und klargestellt, das er zum Einberufungstermin eine Ausbildungsstelle hat. Die Mühlen der Bürokratie wurden angeworfen... Um Ärgernisse, Missverständnisse und die Feldjäger, sowie eine Vorstrafe wegen Fahnenfluchts zu vermeiden ist er zum Termin in der Kaserne erschienen, und hat seine Grundausbildung begonnen. Ein paar Tage später kamen die Unterlagen mit einer erneuten Frei- / Rückstellung bis zum Ende seines Ausbildungsvertrages. Es war der einzig richtige Weg! Um weiteren Fragen zuvorzukommen: --> wenn du einberufen wirst, dann befolge den Befehl! Solltest du nicht erscheinen, werden dich Polizei und Feldjäger holen! Das gibt einen verdammten Ärger und du bist danach vorbestraft! --> du kannst auch nach begonnener Grundausbildung noch "Verweigern"! Wende dich dazu am ersten Tag gleich an deinen Kompaniechef, den Standortpfarrer und das Kreiswehrersatztamt! Alles in schriftlicher Form, gib diese Unterlagen aber beim Pfarrer und dem KP-Chef persönlich ab - ruf das KWEA an, wenn du die Unterlagen schickst. Gib deine Gründe an und stell klar, das du den "Dienst an der Waffe" (den Wehdienst kannst du nicht verweigern - aber den Dienst an der Waffe) nicht leisten kannst! Solltest du in die Situation kommen, das du eine Waffe in die Hand nehmen sollst, stell klar, das es nur mit Wiederwillen tust. Du darfs zwar nicht gezwungen werden zum Dienst an der Waffe, aber du darfst auch keine Befehle verweigern! Ich hatte in meiner Gruppe, während der Grundausbildung, 4 "Spät-Verweigerer"; darunter sogar einen, der eigentlich für 4 Jahre und Unteroffizierslaufbahn unterschrieben hatte! Aber hier gehts eigentlich nicht ums Verweigern... --> wenn du einen Ausbildungsvertrag hast und einberufen wirst, dann kann dich dein Betrieb nicht feuern! Er ist an diesen Vertrag gebunden und du musst den Befehlen der Bundeswehr folgen - da gibt es kein "wenn und aber". --> was die Ausbildung oder Studium angeht; wenn du bereits einen Vertrag oder Platz hast, dann muss dich der Bund frei- oder zurückzustellen. Das ist bei einem Job anders - dann ist es eine Frage der Kulanz deines KWEA - aber bei Schule, Studium und Ausbildung musst du frei- oder zurückgestellt werden! ...ich empfehle dir, dich mit deinem KWEA kurzzuschliessen und dich da nochmals zu informieren! Wenn du Bereitschaft zeigst, dann wirst du tatsächlich besser behandelt! Rede mit den Leuten - die sind daran interessiert zufriedene Wehrpflichtige zu haben. Zitieren
ABRAXAS Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Originally posted by King555 Was ist denn eigentlich diese geistige Musterung? Ich habe die körperliche Musterung schon hinter mir, die andere aber nicht. Was muss man da machen und kann man da auch noch ausgemustert werden? ...da bekommst du ein paar Intelligenz- und Psychologischetests. Es macht auch für den Bund keinen Sinn jemanden mit IQ 50 in ein Rechenzentrum zu setzten. Oder Leute die den Hang zur Heulsuse haben, werden nicht zu den Kampfschwimmern kommen! Durchfallen kannst du nicht - nur schlecht eingestuft werden. Wenn du die Zeit beim Bund gut in Erinnerung behalten möchtest, dann streng dich an! Es gibt Deppenkompanien, da bist du mit menschlichem Abschaum zusammen und wirst so behandelt - und es gibt Kompanien, da wirst du gebeten mitzudenken und höflich behandelt. Ich war, nach meiner Grundausbildung, in so einer schönen Kompanie und will die Zeit beim Bund nicht missen! Zitieren
Templar Geschrieben 29. November 2002 Autor Geschrieben 29. November 2002 Ich hoffe ja immer noch das die keinen Bedarf an meiner Wenigkeit haben, erst wenn die mich haben wollen verweiger ich Zitieren
HohesDitt Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 @ABRAXAS: Einiges kaufe ich dir so nicht ab ... Originally posted by ABRAXAS Wenn du einen Ausbildungsvertrag hast oder einen Studienplatz, dann können sie dich zwar ziehen, dürfen aber nicht. Natürlich dürfen sie, sofern du bereits eine erste Berufsausbildung (z.B. Abitur) hast, und du noch nicht mind. 1/3 deiner Ausbildung hinter dir hast. Originally posted by ABRAXAS --> wenn du einberufen wirst, dann befolge den Befehl! Solltest du nicht erscheinen, werden dich Polizei und Feldjäger holen! Das gibt einen verdammten Ärger und du bist danach vorbestraft! Du bist erst durch einen Richterspruch vorbestraft, und das auch nicht immer ! Nicht erscheinen zur Einberufung ist erstmal eine Ordnungswidrigkeit und kostet ... aber du bist noch lange nicht vorbestraft. Und die Polizei wird auch nicht gleich beim ersten verpassten Termin kommen ... Originally posted by ABRAXAS Solltest du in die Situation kommen, das du eine Waffe in die Hand nehmen sollst, stell klar, das es nur mit Wiederwillen tust. Du darfs zwar nicht gezwungen werden zum Dienst an der Waffe, aber du darfst auch keine Befehle verweigern! Hier widersprichst du dir aber selber ... Man hat Angst vor Waffen, soll eine Waffe in die Hand nehmen und macht das auch, wenn auch mit widerwillen !? Da sagt sich die Bundeswehr, prima wenn er es einmal kann, kann er es auch ein zweites Mal. Du darfst zwar keine Befehle verweigern, aber ich lasse mich noch lange nicht zu etwas zwingen (und das ist es !) was ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Ist ne verzwickte Situation ... Originally posted by ABRAXAS --> was die Ausbildung oder Studium angeht; wenn du bereits einen Vertrag oder Platz hast, dann muss dich der Bund frei- oder zurückzustellen. Das ist bei einem Job anders - dann ist es eine Frage der Kulanz deines KWEA - aber bei Schule, Studium und Ausbildung musst du frei- oder zurückgestellt werden! Siehe oben ........ Man merkt, ich stehe der Bundeswehr sehr skeptisch gegenüber ... Zitieren
geloescht_JesterDay Geschrieben 29. November 2002 Geschrieben 29. November 2002 Originally posted by HohesDitt Hier widersprichst du dir aber selber ... Man hat Angst vor Waffen, soll eine Waffe in die Hand nehmen und macht das auch, wenn auch mit widerwillen !? Da sagt sich die Bundeswehr, prima wenn er es einmal kann, kann er es auch ein zweites Mal. Du darfst zwar keine Befehle verweigern, aber ich lasse mich noch lange nicht zu etwas zwingen (und das ist es !) was ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Wenn du deinen Wehrdienst antrittst aber schon (zu spät um nicht einberufen zu werden) verweigert hast, oder sofort am Anfang nachträglich verweigerst wirst du nicht gezwungen eine Waffe in die Hand zu nehmen! Während der Ausbildung an der Waffe bekommst du dann was anderes zu tun oder darfst zusehen. Wir hatten so einen, der seinen antrag zu spät abgegeben hat. Der musste keine Waffe anfassen o.ä. Als er allerdings gesehen hat, das es soooo schlimm wie er sich das wohl gedacht hat nciht ist, hat er nachträglich seine Verweigerung dann wieder zurückgezogen. Dann mussten die Haare ab und er hat auch eine Waffe in die Hand gedrückt bekommen. Zum Rest kann ich mangels Erfahrung nichts sagen... Zitieren
Doham Geschrieben 14. April 2003 Geschrieben 14. April 2003 gerade hab ich auf www.heute.t-online.de davon gelesen. Eventuell interessiert es den ein oder anderen. (http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/5/0,1367,HOME-0-2041893,00.html) (...) Künftig sollen nur Männer eingezogen werden, die maximal 22 Jahre alt sind. (...) Außerdem müssten nur noch die Männer Dienst an der Waffe leisten, die die Tauglichkeitsstufe eins oder zwei aufwiesen. (...) Darüber hinaus werde auch bei verheirateten Männern sowie Abiturienten und Fachhochschülern mit einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag von einer Einberufung abgesehen. (...) Die Stärke der Streitkräfte soll im Zuge der Bundeswehrreform auf 285.000 Mann reduziert werden. (...) Bitte keine Diskussionen über Sinn oder Unsinn. Mein Posting sollte nur der aktuellen Information über die Veränderung dienen. Do*dergedienthat*ham Zitieren
Der Kleine Geschrieben 14. April 2003 Geschrieben 14. April 2003 Man @Doham, so nen alten Thread? Na gut, alles ist im Gerede, nix davon ist definitiv. (Also noch nicht für bare Münze nehmen) Und wahrscheinlich kommt alles anders, als man jetzt sich überhaupt noch vorstellen kann. Zitieren
Doham Geschrieben 14. April 2003 Geschrieben 14. April 2003 Einen neuen Thread wollte ich nicht aufmachen und die Suche hat mir diesen Thread gegeben AFAIK ist das schon rechtskräftig - wenn man die Nachrichten im Fernsehen (ZDF, Pro7) sieht und der Webseite vom ZDF liest steht jedenfalls nichts davon, das dies ein Vorschlag ist, sondern eher das das das schon fest beschlossen ist. Zitat: "Das Verteidigungsministerium kündigte am Montag an, die Kriterien für die Einberufung in die Armee zum 1. Juli 2003 zu lockern. " (http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/5/0,1367,HOME-0-2041893,00.html) hier steht auch noch ein Artikel dazu. Ob das jetzt gut oder schlecht ist kann jeder für sich entscheiden. Zitieren
TigerClaw Geschrieben 7. Mai 2003 Geschrieben 7. Mai 2003 Jepp, ab 1. Juli wird es umgesetzt. Ich hab zum Beispiel einen Kumpel, der sich nun "aussuchen" kann ob er den Zivildienst antritt oder nicht. Zitieren
BigB Geschrieben 8. Mai 2003 Geschrieben 8. Mai 2003 Original geschrieben von TigerClaw Jepp, ab 1. Juli wird es umgesetzt. Ich hab zum Beispiel einen Kumpel, der sich nun "aussuchen" kann ob er den Zivildienst antritt oder nicht. wie hat der Kumpel das denn erfahren? ich denke mal das er T3 gemustert wurde. Und wie lange muss man in einem Studium sein, um nicht mehr rausgezogen werden zu können? AFAIK kann man aus der zweiten Ausbildung immer rausgezogen werden, oder? Zitieren
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