Net-srac Geschrieben 29. November 2002 Teilen Geschrieben 29. November 2002 Tachchen, ich hoffe mal, das es unter euch ein paar Leute gibt, die sich bißchen mit den rechtlichen Grundlagen des Fernabsatzes auskennen. Es geht um einen Rechner, den ich als Komplettsystem bei einem Onlinehandler bestellt hab. Den Namen gibts auf Nachfrage, aber nicht öffentlich. Jedenfalls war seid Anfang der Raid-Controller kaputt, das Mainboard hatte nen Schuss und noch paar kleinigkeiten. Ich hab den Rechner 3 Tage nach erhalt wieder eingesandt, mit eine Liste aller Fehler. 4Wochen später hab ich ihn wiederbekommen, ausgepackt und wollt ihn einschalten und nix passierte. Die Schalter des Frontpanels waren nicht auf dem Mainboard angesteckt.... Ok, angeschlossen gestartet, aber immernoch der Fehler mit dem Raidcontroller. Anschließend hab ich nochmal auf den Schein geschaut. Da stand Mainboard getauscht und getestet. Den raid-controller haben sie drin gelassen. Nungut, ich hab ihn dann ca. 2 Wochen benutzt bis mir 2 der 3 IBM-Platten abgeraucht sind. Hab das ding wieder eingepackt auf A4 Zettel geschrieben was alles für Fehler sind, die sie korrigieren sollen. Diese auch noch mit Textmarker markiert und den Rechner mit diesen Zetteln beklebt wie eine Littfassäule. Alle mitgelieferten TreiberCD's in eine extra Schachtel in den Karton und ab zur Post damit. Heute ist er wiedergekommen. Konnte mich aber nur über den Schein informieren. Da drauf stand nur: "2 Platten ausgetauscht und getestet". Die kleine Kiste mit den TreiberCD's fehlt. Müssen sie mir noch Nachliefern.... Das geht mir alles so gegen den Strich. Das ganze geht jetzt seid September so. eff. Nutzung 13 Tage. Gekauft und bezahlt vor fast 3 Mon. Kann ich denen jetzt so einfach das Gerät zusenden und mir das Geld zurückzahlen lassen? Ich mein, das wäre jetzt die 3. Reklamation... Gibts da irgendeine Gesetzesgrundlage, an die ich mich halten könnt? Das ko*** mich alles an! Saftladen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 29. November 2002 Teilen Geschrieben 29. November 2002 solltest du glücklicher c´t-abonnent sein, da stand in den letzten ausgaben sehr viel drin. ansonsten schau dir die AGB mal an. ggf. kannst mir ja die site per PM mitteilen und ich schau mal... (wg. wirtschaftsabi ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Net-srac Geschrieben 29. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2002 Also ich hab da bei denen einen Auszug aus der AGB gefunden: Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Käufer der defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. Tritt der Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von unserer Gutschrift abgezogen Das heist doch eigentlich, dass ich bei der nächsten Reklamation sagen kann ich will mein Geld zurück und die erstatten es mir oder nicht?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 29. November 2002 Teilen Geschrieben 29. November 2002 Originally posted by Net-srac Das heist doch eigentlich, dass ich bei der nächsten Reklamation sagen kann ich will mein Geld zurück und die erstatten es mir oder nicht?! In diesem speziellen Fall ja, sofern innerhalb der AGBs nichts anderes steht (Ist ja nur ein Auszug). Normalerweise hat der Verkäufer das Recht, bis zu zweimal nachzubessern oder zu ersetzen, wenn er sich das in seinen AGBs vorbehält. Beim dritten Mal kann der Käufer dann vom Kaufvertrag zurücktreten und einen Teil seines Geldes (nicht alles !!) zurückfordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Net-srac Geschrieben 29. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2002 Originally posted by lpd Beim dritten Mal kann der Käufer dann vom Kaufvertrag zurücktreten und einen Teil seines Geldes (nicht alles !!) zurückfordern. ^ Also etwas anderes haben sie nicht in den AGB's stehen. Aber warum kann ich nicht alles zurückfordern? Die mir gegenüber erbrachte konnte ich und kann ich doch nie nutzen. Warum sollte die sich dafür dann geld einbehalten dürfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 29. November 2002 Teilen Geschrieben 29. November 2002 Originally posted by Net-srac ^ Also etwas anderes haben sie nicht in den AGB's stehen. Aber warum kann ich nicht alles zurückfordern? Die mir gegenüber erbrachte konnte ich und kann ich doch nie nutzen. Warum sollte die sich dafür dann geld einbehalten dürfen? Nun - du hast die Ware ja zwischenzeitlich benutzt; und für diese Nutzung musst du dir Abstriche gefallen lassen; nicht zuletzt, weil das den Wert der Ware weiter mindert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Net-srac Geschrieben 29. November 2002 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2002 auch wenn ich ihn von 3 Monaten 13 Tage nutzen konnte? Ich mein, wenn ich in nen Laden gehe, mir einen kaputten Fernseher aus dem nur Ton kommt kaufe, den einschicke und wieder einen Fernseher bekomme, der nur Ton statt bild ausspuckt, dann konnt ich ihn ja nicht nutzen?! Warum sollt man sich dann was abziehen lassen? Genauso war es ja bei mir. Große Rechenpower ausnutzen ging nicht, weil er selbst schon bei Benchmarks die hufe hochgerissen hat. Also irgendwie versteh ich das nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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