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Abmahnung


hund555

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folgendes:

ich kriege eine Abmahnung, weil ich angeblich zuviel Schulaufgaben auf der Arbeit erledige.

ich muss täglich tagesberichte per email schicken, und da schreibe ich dass ich programmieren übe, und wirtschaft lerne - er meint dass es keine betrieblichen aufgaben sind.

und ich soll nur das lernen, was betrieblich ist, und dazu jetzt noch berichte schreiben

was passiert wenn ich zweite abmahnung kriege?

ich weiß nicht ob das erlaubt ist was ich mache.

ich kenne keinen der tägliche berichte abschicken soll.

dazu kommt es dass ich für manche aufgaben länger brauche, und da meint er dann wieso ich ganzen tag dass gleiche gemacht habe.

ich fühle mich so nicht mehr wohl auf der arbeit. früher war das noch ganz anders.

was ist wenn ich mit tagesberichten aufhören? ein azubi hat aufgehört mit tagesberichten, und der chef hat ihm ncihts gesagt. vielleicht reagiert er bei mir anders....

und dazu sollen die berichte für ihk geändert werden , weil du zuviel Büroarbeiten aufgezählt wird.

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Tagesberichte? Naja, ich hab von anderen Azubis auch schon gehört, das diese + alle anderen Mitarbeiter ihre Arbeiten in einem Arbeitszeiterfassungsprogramm erfassen und zwar auch täglich. Hat aber nix mit dem Berichtsheft zu tun.

Du hast leider nicht geschrieben, ob Du Anwendungsentwicklung oder Systemintegration lernst. Programmieren üben (Einarbeiten in eine Programmiersprache, oder wie auch immer formuliert) ist für einen Anwendungsentwickler auf jeden Fall eine Betriebliche Aufgabe. ABER, achte darauf, dass Du die Dir gestellten Aufgaben und aufgetragenen Arbeiten korrekt erledigst! Also nicht einfach programmieren üben, wenn Du z.B. kopieren sollst o.ä.

Warum lernst Du eigentlich Wirtschaft während Du in der Arbeit bist? Wenn Du mal wirklich nichts zu tun hast, ist das ja eine sinnvolle ABM-Maßnahme, aber nicht, wenn Du andere Aufgaben zu erfüllen hast. Vielleicht hat Dein Chef das so gemeint?

Wenn Du länger für Aufgaben brauchst, darf das eigentlich kein Problem darstellen, außer Du trödelst bei öfter auftretenden Aufgaben. Du bist ja in Ausbildung um etwas zu lernen und nicht weil Du für wenig Geld wie ein Profi arbeiten willst :D.

Hat es vor der Abmahnung eigentlich ein (Beurteilungs-)gespräch mit deinem Chef gegeben? Oder wurdest Du vor der Abmahnung schon auf deine "Vergehen" hingewiesen?

Einfach die Berichte aufhören zu schreiben ist wirklich eine schlechte Idee, erfülle Deine Pflichten in der Firma, auch wenns Dir keinen Spaß macht und versuche ein gütliche Einigung mit deinem Chef zu treffen - Du sitzt am kürzeren Hebel.

Also Berichte für die IHK zu "faken", halte ich für keine gute Idee. Er muss die Berichte ja nicht unterschreiben, wenn er nicht damit einverstanden ist. Er muss dann halt nur eine Begründung schreiben (auf den Bögen ist ja meist ein Kasten dafür vorgesehen) weshalb er damit nicht einverstanden ist.

Vielleicht solltest Du mal mit deinem Chef und bei keinen Ergebnis mal mit Betriebsrat / IHK-Mitarbeitern / Berufsschullehrern über dein Problem sprechen und eine für beide Seiten positive Lösung suchen.

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hab sql geübt da es auch in der AP dran kommt, genauso wie wirtschaft

betriebliche aufgaben erfülle ich immer, das hat er selber gesagt.

ich lerne nur wenn alles aufgaben erledigt sind, und ncihts zu tun gibt.

und es kommt vor dass ganzen tag nichts zu tun gibt, und dann schreibe ich halt was ich ganzen tag gelernt habe.

mit den schulaufgaben hat mich nur der Ausbilder angesprochen, seid dem hab ich auch nicht HA gemacht, nur halt sql und wirtschaft geübt, was er meinte dass es HA sind, und hat dann abmahnung geschrieben

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Originally posted by hund555

er meinte dass es HA sind, und hat dann abmahnung geschrieben

?! was für ein chef beschwert sich denn darüber das ein lehrling was für seine ausbildung tut ? irgendwie steig ich da nicht ganz hinter ...

hattest du denn an diesem tag alle aufgaben erledigt ?

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Hallo noch mal,

ok, Du hattest also keine betrieblichen Aufgaben zu erledigen und hast was für deine Prüfung getan. Ich denke nicht, das dies falsch war. Vielleicht kannst Du gleich am Montag in einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit deinem Ausbilder und deinem Chef reden, was Du machen sollst, wenn Du keine direkten Aufgaben hast. Vielleicht geben Sie Dir die Erlaubnis, oder wenigstens eine vernünftige Aufgabe.

Eventuell lässt sich die Abmahnung auch zurück nehmen. Wenn ihr einen Betriebsrat oder sogar eine JAV habt, kannst Du diese vielleicht bitten, als Vermittler in diesem Gespräch aufzutreten oder dich zu beraten (--> kann man eigentlich eine Stellungnahme zur Abmahnung in die Personalakte einbringen ??).

Z.B. habe ich die Aufgabe, eine Hardwareinventur im gesamten Unternehmen (ca. 250 Rechner und zig 3270 Terminals) durchzuführen und die Standorte der Hardware in einen Plan einzutragen und auch eine PPointpräsentation darüber erstellen. Die Softwareinventur wird dann über eine Software namens AIDA32 geschehen (siehe Anwendungsprogrammeforum). Dazu habe ich eigentlich unbegrenzt Zeit (naja, bis zur AP sollte es schon fertig sein :D), ich komm ein bischen in der Firma herum und kann später die Standorte der Rechner nachsehen und muss sie nicht in der Abteilung suchen --> hilft beim Support ungemein.

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Originally posted by hund555

mit den schulaufgaben hat mich nur der Ausbilder angesprochen, seid dem hab ich auch nicht HA gemacht, nur halt sql und wirtschaft geübt, was er meinte dass es HA sind, und hat dann abmahnung geschrieben

Na, das ist ja wohl ja Ding! Wir haben sogar die Erlaubnis vom Chef gekriegt Heimarbeit zu machen, damit wir zu Hause während der Arbeitszeit für die Prüfung lernen konnten.

JayN

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Naja, den Chef muss man an dieser Stelle auch verstehen. Er will halt den größtmöglichen betrieblichen Nutzen vom Auszubildenden. Dazu gehört halt der Schulstoff nur sekundär.

---

Berichte: Vielleicht kannst Du mit ihm ja mal über die Art und den Umfang der Berichte reden. Es müssen ja keine ausformulierte Aufsätze sein; treffende Stichpunkte sind auch nicht verkehrt. Das Berichte schreiben gehört zu unserm Beruf nunmal mehr oder weniger dazu, wie dokumentierst Du denn die Stundenanzahl für ein Kundenprojekt?

Do*derstichpunkartigewochennachweiseschreibenmuss*ham

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Originally posted by hund555

ja ich hab mit dem chef geredet, der hat gesagt dass ich nur was mit betrieb zu tun lernen soll (technisches usw.) [..]

Hält sich der Betrieb denn wenigstens an den gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Rahmenlehrplan ?

Originally posted by Doham

Naja, den Chef muss man an dieser Stelle auch verstehen. Er will halt den größtmöglichen betrieblichen Nutzen vom Auszubildenden. Dazu gehört halt der Schulstoff nur sekundär.

Ich hoffe, du meinst das nicht so, wie es klingt.

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ok, ich hab mich halt etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte halt das man sollte versuchen, die Situation zu deeskalieren und nicht auf die zweite Abmahnung warten. Ich wollte halt nur mal die vielleicht "wirren" Gedankengänge seines Chefs ins Spiel bringen :D

Ich finde das Verhalten des Chefs auch nicht gut.

btw: wie sieht eigentlich die rechtliche Lage im Bezug auf Prüfungsvorbereitung / Schulstoff bearbeiten während der Arbeitszeit aus? Ich denke mal, das das als "Lückenfüller" vom AG geduldet wird aber nicht unbedingt per Gesetz gefördert wird. Sehe ich das jetzt falsch? -> Quellen?!

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Originally posted by Doham

ok, ich hab mich halt etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte halt das man sollte versuchen, die Situation zu deeskalieren und nicht auf die zweite Abmahnung warten.

Eine zweite Abmahnung für ein und denselben Grund muss es nicht geben, stattdessen "darf" man auch fristlos kündigen. Recht hast du trotzdem, viel machen kann man erstmal nicht.

btw: wie sieht eigentlich die rechtliche Lage im Bezug auf Prüfungsvorbereitung / Schulstoff bearbeiten während der Arbeitszeit aus? Ich denke mal, das das als "Lückenfüller" vom AG geduldet wird aber nicht unbedingt per Gesetz gefördert wird. Sehe ich das jetzt falsch? -> Quellen?!

Konkrete Prüfungsvorbereitung wird vom Gesetzgeber anders verstanden, als wir es tun würden - z.B. würden wir unter Prüfungsvorbereitung verstehen, dass wir lernen dürfen.

Der Gesetzgeber aber sagt, dass die Abarbeitung des Ausbildungsrahmenplanes die Prüfungsvorbereitung ist.

Was konkretes Vorbereiten auf Prüfung / Schulunterricht betrifft, muss das tatsächlich vom Arbeitgeber gestattet werden - deshalb frage ich auch konkret nach, ob der Arbeitgeber sich an an den Ausbildungsrahmenlehrplan hält, denn dann kann er es ohne weiteres vertreten, wenn er verlangt, dass schulische Aufgaben außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten zu erledigen sind.

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@hund555

wenn da wirklich nichts anderes war (und da habe ich so meine Zweifel) solltest du relativ locker diese Abmahnung zurück nehmen lassen. Dein Chef muss dich auf derart gummiartige Mißstände (es heißt ja, dass die Ausbildung zum Bestehen der Prüfung gestaltet werden soll) hinweisen, um dich abzumahnen.

Aber vielleicht kann bimei da noch ein paar Gesetzestexte dazu posten?

LiGrü

Ein gerade eine Abmahnung schreibender :(

Michael

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Es koennen der Abschnitt Pflichten des Ausbildenden, dort der Paragraph Berufsausbildung (§6) aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG):

(1) Der Ausbildende hat

1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden,

die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung

in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so

durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht

werden kann

Sowie der Abschnitt Pflichten des Auszubildenden, dort der Paragraph Verhalten während der Berufsausbildung (§9 BBiG) herangezogen werden:

Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die

erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er ist insbesondere verpflichtet,

1. die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig auszuführen,

...

3. den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden,

vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,

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Originally posted by lpd

Hält sich der Betrieb denn wenigstens an den gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Rahmenlehrplan ?

die ersten 2 jahre nicht, erst jetzt die letzten wochen soll ich alles nachlernen was ich noch nicht gelernt habe (aus dem Rahmenlehrplan) . früher hab ich nur selber was gelernt (dazu zählten HA und programmieren, was ich jetzt nicht machen darf) und sonst musste ich nur Büroarbeiten machen. Jetzt bekomme ich paar technische Aufgaben.

ich hab max. 15 mal im letzen halben jahr HA in der Firma gemacht.

@IJK

ich hab wirklich nichts angerichtet. Ich hab mit dem chef gesprochen, der hat mir paar tagesberichte aufgezählt wo ich irgendwas zu lange gebracht habe

( ganzen tag recherchieren - ich kenne mich schlecht mit linux aus, und wenn da noch 5 fachbegriffe kommen, dauert es bis ich alles rausfinde

6 stunde prüfungsfragen üben - gh1 gh2 + wiso und das ganze korigieren dauert halt so lange...

ganzen tag firmen adressen bearbeiten - es waren über 800 Stück! )

da meint er dass ich dazwischen was anderes mache, was nicht stimmt - und deshalb vielleicht die abmahnung.

Wenn er will kann er mich kündigen und ich kann 6 monate von der Prüfung nihcts mehr tun....

der hat schon einen im 3. jahr gefeuert, den anderen wollte er 4 mon. vor der prüfung raus schmeisen, da haben sich aber die eltern gewehrt.

was passiert wenn ich kurz vor der Prüfung (3-4 monate) rausfliege?

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Originally posted by hund555

die ersten 2 jahre nicht, erst jetzt die letzten wochen soll ich alles nachlernen was ich noch nicht gelernt habe (aus dem Rahmenlehrplan) . früher hab ich nur selber was gelernt (dazu zählten HA und programmieren, was ich jetzt nicht machen darf) und sonst musste ich nur Büroarbeiten machen. Jetzt bekomme ich paar technische Aufgaben.

Ich frage deshalb, weil mir das, was hades geschrieben hatte, im Kopf herumschwirrt.

Letztendlich kann der Betrieb darüber entscheiden, was du während der Arbeitszeit zu tun und zu lassen hast - solange es mit dem Ausbildungsrahmenplan konform ist.

Hausaufgaben, etc. - das ist zustimmungspflichtig, wobei - und da liegt der Hund begraben - nicht sicher ist, ob Schweigen seitens des Ausbilders Zustimmung bedeutet, oder nicht.

Eines ist allerdings sicher : Wenn alles so ist, wie du es angegeben hast, dann ist die Abmahnung sehr zweifelhaft; sogar unberechtigt.

Aber dagegen wirst du (leider) nicht viel ausrichten können - wenn dein Chef sie nicht zurücknimmt, wirst du nur auf dem Klageweg erfolgreich sein.

ich hab max. 15 mal im letzen halben jahr HA in der Firma gemacht.

Gut. Wenn das bekannt war und nichts dagegen unternommen wurde, dann ist die Abmahnung in jedem Fall unberechtigt. Würde es dir etwas ausmachen, den Wortlaut (selbstverständlich ohne Namen) der Abmahnung zu posten ?

Wenn er will kann er mich kündigen und ich kann 6 monate von der Prüfung nihcts mehr tun....

Das kann er in der Tat - das muss aber für ihn nicht konsequenzenlos bleiben. Hilft dir nur nicht viel, wenn dir dann Schadensersatz o.ä. zugesprochen werden würde.

was passiert wenn ich kurz vor der Prüfung (3-4 monate) rausfliege?

Wenn du einen Betrieb findest, in dem du das Abschlussprojekt durchführen kannst - nichts. Ansonsten sieht es etwas schwierig aus. Allerdings muss es nicht umbedingt ein Betrieb sein, so ist mir ein Fall bekannt, in dem eine Auszubine ihr Abschlussprojekt bei einerm Umschulungsträger (in einer Schule) machen konnte.

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Originally posted by hund555

der hat schon einen im 3. jahr gefeuert, den anderen wollte er 4 mon. vor der prüfung raus schmeisen, da haben sich aber die eltern gewehrt.

was passiert wenn ich kurz vor der Prüfung (3-4 monate) rausfliege?

Wenn ich das so lese, mal die Frage:

Wie viele in eurem Betrieb haben eigentlich schon die Prüfung machen können, ohne vorher gefeuert zu werden oder kurz davor zu sein?

Gab es auch andere Azubis in jüngeren Jahren, denen mit Kündigung gedroht wurde?

Im allgemeinen kann er dich nicht so einfach hinausschmeissen: Azubis geniessen sowieso erhöhten Kündigungsschutz und da weder für die Abmahnung noch für eine (mahnungslose) fristlose Kündigung nach dem was du hier gepostet hast vorliegt, würde er zumindest ganz gut Strafe zahlen müssen.

CU

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also hier abmahnung:

wie bereist wiederholt mitgeteilt, stelle cih fest, dass die betriebliche Arbeitszeit nur in ausnahmefällen genutz werden kann, um HA zu machen oder Vorbereitungen füe die schule durchzuführen.

hiermit wie untersagt, solange noch unerledigt teile der betrieblichen ausbildung vorhanden sind, sich mit aufgaben zu beschäftigen, die nicht im rahmen des betrieblichen ablaufs anfallen . dazu insbesondere Schulaufgaben.

wir diese abmahnung erneut nich befolgt, werden wir personalrechtliche kosequnzen ergreifen.

diese können bis zur auflösung des ausbildungsverhältnises gehen.

----

also mit hat der ausbilder vor 3 wochen gesagt, dass ich keine HA machen soll, danach hab ich auch keine erledigt, aber der chef meint dass sql auch HA sind...

betriebliche aufgaben werden sowieso immer zu erst erledigt

@Tachyoon

doch der kann mich so raus schmeisen, wenn er wieder was meint dass es HA sind.

und strafe soll er nicht zahlen , wenn ich schon eine abmahnung habe, ist 2 = kündigung.

also bißcher hat eine umschülerin bis ende gearbeitet = AP nciht bestaden

3 schüler haben bestanden . (1 nach einem jahr nach ausbildung gefeuert)

1 schülerin wurde in der probezeit gefeuert

1 schülerin ging nach einem Jahr freiwillig..

1 im 3. gefeuert

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Hallo,

ist das der gesammte Text der Abmahnung?

Soweit ich weiss, muss dein Fehlverhalten in der Abmahnung genau dokumentiert werden. Also Art des Fehlverhaltens, Zeit und Ort.

Da SQL im Ausbildungsrahmenplan steht, finde ich das ganze sehr zweifelhaft.

Näheres zur Abmahnung kannst du hier nachlesen:

http://www.arbeitsrecht.de/abisz/kommentare/kommentar14.htm

Gruß Jaraz

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Originally posted by hund555

@Tachyoon

doch der kann mich so raus schmeisen, wenn er wieder was meint dass es HA sind.

und strafe soll er nicht zahlen , wenn ich schon eine abmahnung habe, ist 2 = kündigung.

Nein, rechtlich gesehen kann er das eben nicht. Erstens muss er abwarten, ob sich dein "Fehlverhalten" bessert; zwotens kann er dich wg. eines anderen Fehlverhaltens nicht vor die Tür setzen, sondern muss dich dafür erneut abmahnen, drittens ist die Abmahnung nicht so ganz korrekt und viertens kann dir nicht viel passieren, wenn du keine Hausaufgaben mehr im Betrieb machst. Dein Chef ist nicht der Allmächtige, und wenn er "meint", dass du Hausaufgaben machst, reicht das - besonders bei einem Auzubildenden - nicht aus, um dir jetzt zu kündigen. Will heißen : Er muss nachweisen, dass es sich bei deinen Tätigkeiten um schulische Hausaufgaben handelt, z.B. durch Befragung des Lehrers oder Einsicht ins Klassenbuch. In dem Abmahnungstext steht nicht, wie er zu der Auffassung gekommen ist, dass du Hausaufgaben machen würdest.

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Originally posted by BenNebbich

...bleibt natürlich die frage inwieweit ein azubi selbst entscheiden darf, was er während seiner arbeitszeit macht.

Im Regelfall gar nicht - hier hat der Arbeitgeber das Recht, über diese Zeit zu verfügen. Theoretisch könnte dieser sogar verlangen, dass der Auszubildende untätig herumsitzt, wenn keine Aufgaben verfügbar sind - jedenfalls über einen kurzen Zeitraum.

Im Idealfall unterstützt der Betrieb es, wenn der Azubi sich "selbst beschäftigt", weil z.B. gerade eine Aufgabe abgeschlossen ist und noch keine weitere verfügbar (Ist z.B. bei mir der Fall).

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Originally posted by BenNebbich

ich würde auch einen rappel kriegen, wenn sich bei uns ein azubi in die ecke setzt und sql "für die prüfung" lernt.

Und ich glaube, mein Ausbilder hätte einen Rappel gekriegt, wenn ich nach jeder erledigten Aufgabe zu Ihm gekommen wäre und gefragt hätte, was ich nu machen soll. ;)

Also ich finde es grotesk, da beschäftigt man sich mit fachspezifischen Themen und bekommt dafür ne Abmahnung.

Wenn er seine Aufgaben nicht erledigt hätte, dann könnte man eine Abmahnung in Erwägung ziehen. Aber so imho nicht.

Gruß Jaraz

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Mein Tip nach deiner Auflistung und den anderen Punkten:

Mach dort in dem Betrieb noch die Prüfung und schau dich schon jetzt mal nach und nach um, wo du sonst unterkommen kannst. Es scheint mir dort in erster Linie um billige Arbeitskräfte zu gehen. Viel Zukunft wirst du dort eh nicht haben, denn wenn er mit dir langfristig Planen würde, hätte er (bzw. dein Ausbilder und dein Chef) es nicht so schnell zur Eskalation kommen lassen.

CU

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Originally posted by Jaraz

Und ich glaube, mein Ausbilder hätte einen Rappel gekriegt, wenn ich nach jeder erledigten Aufgabe zu Ihm gekommen wäre und gefragt hätte, was ich nu machen soll. ;)

Also ich finde es grotesk, da beschäftigt man sich mit fachspezifischen Themen und bekommt dafür ne Abmahnung.

Wenn er seine Aufgaben nicht erledigt hätte, dann könnte man eine Abmahnung in Erwägung ziehen. Aber so imho nicht.

Gruß Jaraz

...ich kann es mir nur schwer vorstellen, dass ein azubi eine abmahnung erhält nur weil er sich mit fachspezifischen inhalten beschäftigt. bei uns ist aberauch so, dass die azubis (zumindestens ab der ausbildungshalbzeit) in projekte und abteilungsabläufe eingebunden sind und mehr asm rockzipfel des ausbilders hängen. und infolge dessen auch immer reichlich zu tun haben.

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