Werndstock Geschrieben 3. Dezember 2002 Geschrieben 3. Dezember 2002 hallo, wir haben heute in der BS mal die Lohnabrechnungsaufgabe gemacht. Dabei hat unser Lehrer dann einen Fehler in der Aufgabe festegestellt. Undzwar ist ja bei den Angaben zur Aufgabe die Lohnsteuer mit Klasse II und 402,08€ angegeben. Auf diesen Betrag kann man allerdings lediglich kommen, wenn man beim Bruttogehalt die VWL NICHT mit einbezieht. Dies muss allerdings seit ein paar Jahren gemacht werden. Wenn man die VWL mit einbezieht erhält man einen Betrag von 408,86 (hab den nicht mehr genau im Kopf). Also einen Betrag, der höher liegt. Meine Frage jetzt, liegen wir da richtig, oder hat der Ausschuss tatsächlich eine Aufgabe falsch gestellt und wenn ja, was passiert dann damit? Zitieren
Werndstock Geschrieben 3. Dezember 2002 Autor Geschrieben 3. Dezember 2002 Hallo, ich war gerade mal auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen. Da hab ich mir die Lohnsteuer nochmal ausrechnen lasse: Mit VWL im Bruttolohn: Ergebnis der Berechnung (nach der allgemeinen Monatslohnsteuertabelle 2002): Eingabedaten: Bruttolohn: 2.575,32 Euro davon Versorgungsbezüge: 0,00 Euro Steuerklasse: II Anzahl Kinderfreibeträge: 0 Freibetrag: 0,00 Euro Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro Ergebnisse: Die Lohnsteuer beträgt: 409,83 Euro Der Solidaritätszuschlag beträgt: 22,54 Euro Die Kirchensteuer beträgt (o. länderrechtl. Besonderh.): 36,88 Euro Ohne VWL im Bruttolohn: Ergebnis der Berechnung (nach der allgemeinen Monatslohnsteuertabelle 2002): Eingabedaten: Bruttolohn: 2.550,32 Euro davon Versorgungsbezüge: 0,00 Euro Steuerklasse: II Anzahl Kinderfreibeträge: 0 Freibetrag: 0,00 Euro Hinzurechnungsbetrag: 0,00 Euro Ergebnisse: Die Lohnsteuer beträgt: 402,08 Euro Der Solidaritätszuschlag beträgt: 22,11 Euro Die Kirchensteuer beträgt (o. länderrechtl. Besonderh.): 36,18 Euro Zitieren
ingh Geschrieben 3. Dezember 2002 Geschrieben 3. Dezember 2002 Wie seid ihr auf den anderen Betrag gekommen? Mit Hilfe einer Lohnsteuertabelle? (Edit: OK, die Frage hat sich erledigt ) Für die Lösung der Aufgabe war es jedenfalls unerheblich, ob der für die Aufgabe angenommene Lohnsteuerbetrag gleich dem nach aktuellen Steuervorschriften ermittelten ist. Wichtig war nur, dass jeweils die richtigen Ausgangsbeträge zur Berechnung der übrigen Steuern und Sozialversicherungsbeträge (bzw. deren Arbeitgeberanteile) usw. verwendet wurden. Zitieren
beebof Geschrieben 3. Dezember 2002 Geschrieben 3. Dezember 2002 Originally posted by Werndstock Meine Frage jetzt, liegen wir da richtig, oder hat der Ausschuss tatsächlich eine Aufgabe falsch gestellt und wenn ja, was passiert dann damit? 1. VWL wird auf den Bruttolohn aufgerechnet (zumindest isses bei mir so) 2. ist es für die aufgabe völlig irrelevant, ob nun 402 oder 409 euro steuern. die ziehst du einfach nur am ende ab und fertig. 3. wahrscheinlich passiert gar nichts, weil ich einfach mal vermute, dass du einer der wenigen, wenn nicht sogar der einzige bist, der sowas nachrechnet (zumindest ich hab mir darüber noch keine gedanken gemacht) Zitieren
Werndstock Geschrieben 3. Dezember 2002 Autor Geschrieben 3. Dezember 2002 Ist mir jetzt auch klar, dass man die VWL mit in den Bruttolohn einrechnet. Aber wenn wir jetzt mal davon ausgehen, die IHK geht nicht davon aus das VWL mit eingerechnet werden, sonst hätten sie ja auch einen anderen Steuerbetrag angegeben, dann müssten ja bei den Musterlösungen auch ganz andere Beträge bei denen stehen, da die ja von einem ganz anderen Bruttolohn ausgegangen sind. Zitieren
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