Gast gelöscht Geschrieben 4. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2002 Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich bin zu Zeit in der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses, wollte dieses aber kündigen. In meinem Vertrag steht drin : "Die Probezeit beträgt 3 Monate.Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit der im Tarifvertrag vorgesehenen Zeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist ensprechend §622 II BGB 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats." Meine frage währe: heute haben wir den 4.12.2002 ....... ......kann ich jetzt zum 1.1.2003 kündigen oder nur zum 15.1.2003 ?? gruss anvil :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LINK Geschrieben 4. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2002 soweit ich weiß, kannst du in der probezeit fristlos kündigen und ohne angabe von gründen also quasi von heute auf morgen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2002 Originally posted by LINK soweit ich weiß, kannst du in der probezeit fristlos kündigen und ohne angabe von gründen Das gilt bei Ausbildungsverhältnissen, nicht bei Arbeitsverhältnissen. Da beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist währen der Probezeit 2 Wochen, wenn nicht tarifvertraglich etwas anderes vereinbart worden ist (§ 622 BGB Abs. 4) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2002 Originally posted by anvil333 Meine frage währe: heute haben wir den 4.12.2002 ....... ......kann ich jetzt zum 1.1.2003 kündigen oder nur zum 15.1.2003 ?? Wenn Du zum 31.12. kündigen wolltest, hättest Du am 03.12. Deine Kündigung abgeben müssen. Hast Du denn einen anderen Job? Dann bleibt Dir noch die Möglichkeit im beiderseitigem Einvernehmen den Vetrag zu lösen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 4. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2002 Originally posted by anvil333 "Danach beträgt die Kündigungsfrist ensprechend §622 II BGB 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats." Meine frage währe: heute haben wir den 4.12.2002 ....... ......kann ich jetzt zum 1.1.2003 kündigen oder nur zum 15.1.2003 ?? Das mit den 4 Wochen zum Monatsende wird nix mehr, also müsstest Du -bis Mitte diesen Monats- zum 15.01.2003 kündigen. <edit>Rest hat sich erledigt </edit> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 4. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2002 Originally posted by Saga Das mit den 4 Wochen zum Monatsende wird nix mehr, also müsstest Du -bis Mitte diesen Monats- zum 15.01.2003 kündigen. <edit>Rest hat sich erledigt </edit> d.h. ich müsste bis zum 15.12.2002 meine kündigung abgegeben haben, um am 15.1.2003 entlassen zu werden ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2002 Originally posted by anvil333 d.h. ich müsste bis zum 15.12.2002 meine kündigung abgegeben haben, um am 15.1.2003 entlassen zu werden ? Nein, bis zum 18.12.2002. Vier Wochen.... Und nur der Form halber, Du wirst dann nicht entlassen, Du hast gekündigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 "In meinem Vertrag steht drin : "Die Probezeit beträgt 3 Monate.Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit der im Tarifvertrag vorgesehenen Zeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist ensprechend §622 II BGB 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats." wenn ich jetzt zum 31.01.2003 kündige, muss ich mein kündigungsschrieb spätestens am 03.01.2003 abgegeben haben, richtig? danke für antwort anvil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 ...darf ich mal blöd fragen? ...kann e sein, dass die kündigungsfrist nach der probezeit vier wochen ist? ...den absatz aus dem arbeitsvertrag könnte man auch so verstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Originally posted by anvil333 wenn ich jetzt zum 31.01.2003 kündige, muss ich mein kündigungsschrieb spätestens am 03.01.2003 abgegeben haben, richtig? Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Originally posted by BenNebbich ...darf ich mal blöd fragen? ...kann e sein, dass die kündigungsfrist nach der probezeit vier wochen ist? ...den absatz aus dem arbeitsvertrag könnte man auch so verstehen. hm ich glaube du hast recht. ansonsten müßte ja "demnach" stehen @bimei, was meinst du dazu? wenn BenNebbich recht hatt, welche Zeit ist dann im Tarifvertrag vorgesehen ? kann man den auch im netz irgendwo finden? müßte ja glaub ich ötv sein?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Originally posted by anvil333 @bimei, was meinst du dazu? Ich sehe das so, dass tarifvertraglich für die Probezeit eine andere Kündgungsfrist vereinbart wurde, gemäss § 622 BGB eben die normalen 4 Wochen, die ausserhalb der Probezeit auch gelten. Sollte das so gemeint sein, dass tarifvertraglich während der Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzlichen zwei Wochen gelten, bist Du mit der Abgabe der Kündigung vier Wochen vorher in jeden Fall auf der sicheren Seite (aber unwahrscheinlich, dass so etwas tarifvertraglich vereinbart wird). Tarifvertraglich für die Probezeit eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren, als nach der Probezeit erscheint mir irrsinnig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Auszug aus dem bgb §622 (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. wenn ich heute kündige, kann ich in exact zwei Wochen gehen, damit würde der 1.03.03 mein letzter Arbeitstag sein (auch wenn´s ein Feiertag ist). gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Originally posted by Tombazane wenn ich heute kündige, kann ich in exact zwei Wochen gehen, damit würde der 1.03.03 mein letzter Arbeitstag sein (auch wenn´s ein Feiertag ist). Der Sachverhalt ist hier ein anderer, weil eine andere Kündigungsfrist per Tarifvertrag vereinbart wurde. § 622 BGB (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tombazane Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 @bimei oops, hatte ich übersehen. Lesen hilft dann doch weiter..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Originally posted by bimei Der Sachverhalt ist hier ein anderer, weil eine andere Kündigungsfrist per Tarifvertrag vereinbart wurde. § 622 BGB (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. genau, und den tarifvertrag findet man hier : http://www.zib.de/pr/bat/cont.de.html#Probezeit 2. Probezeit "Die Kündigungsfrist in den ersten XX Monaten des Arbeitsverhältnisses beträgt 2 Wochen zum Monatsende" das wird sich auch auf meinen vertrag beziehen oder sehe ich das falsch? gruss anvil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Wenn das der für Dich zutreffende Tarifvertrag ist und Deine Firma keinen Haustarif abgeschlossen hat, ja. Dann weicht die Veränderung zum regulären Kündigungsschutz nur dahingehend ab, dass nicht zum 15. gekündigt werden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 ...na also. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by bimei Wenn das der für Dich zutreffende Tarifvertrag ist und Deine Firma keinen Haustarif abgeschlossen hat, ja. und woher weiss man, welcher tarifvertrag auf einen zutrifft? in meinem arbeitsvertrag steht als überschrift "arbeitsvertrag für angestellte" ist dann der "Bundes-Angestellten-Tarifvertrag" für mich zuständig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Am sichersten ist es, wenn Du den für Dich zuständigen Betriebsrat fragst. Ich glaube jetzt nicht, das es einen Bundesangestelltentarif gibt, da ja die Tarifhoheit bei den Gewerkschaften liegt und der Staat nicht eingreifen (darf/soll). Also eher Verdi, IG Metall o.ä. Tarifvertrag. Eventuell gibt es noch Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat/Gewerkschaft (z.B. in größeren Konzernen durchaus üblich). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 also in dem laden wo ich arbeite sind nur 3 leute mit mir angestellt, nen betriebsrat in der form gibt es nicht. dann trifft der tarifvertrag von verdi zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Gute Frage. Ist euer Unternehmen eigentlich im Tarifverbund oder wie das auch immer heißt. Sprich, ist euer Unternehmen zu irgendeinem Tarifvertrag verpflichtet? (/me arbeitet in einem Unternehmen der Metallbranche mit > 600 Mitarbeitern + BR, IG Metalltarifvertrag usw.) Dazu noch ein Zitat aus www.tarifvertrag.de Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest: Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und vieles andere. Tarifverträge werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Sie heißen deshalb auch Verbandstarifverträge und gelten für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien, also für die Gewerkschaftsmitglieder und die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind. Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge. Typisch für Deutschland - wie auch für viele andere europäische Länder - sind (Verbands-)- Tarifverträge für ganze Branchen, deshalb auch Flächentarifverträge genannt. Für mehr als 250 Wirtschaftszweige gibt es solche Abkommen. Für große Branchen wie die Metall- und Elektroindustrie, aber auch für kleinere Bereiche wie zum Beispiel den Gartenbau, die Schuhindustrie, die Sektkellereien oder auch die privaten Rundfunkanstalten. Firmentarifverträge gibt es beispielsweise für Volkswagen, die Lufthansa, die Mineralölunternehmen, aber auch für zahlreiche kleinere Unternehmen. Insgesamt gelten hierzulande zur Zeit über 50.000 Tarifverträge. Jährlich werden zwischen 6.000 und 7.000 von ihnen erneuert. Lohn- und Gehaltstarifverträge in der Regel alle 1 bis 2 Jahre, Rahmen- und Manteltarifverträge, die die allgemeinen Arbeitsbedingungen regeln, in größeren Abständen. Vielleicht hilft auch http://www.boeckler.de/wsi/tarchiv/branchen/2001/index.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by Doham Gute Frage. Ist euer Unternehmen eigentlich im Tarifverbund oder wie das auch immer heißt. Sprich, ist euer Unternehmen zu irgendeinem Tarifvertrag verpflichtet? eigentlich nicht, ich bin in ner kleinen express-transportfirma. bei dem link von dir müsste dann der tarifvertrag "Transport- und Verkehrsgewerbe" für mich zutreffen nehm ich mal an? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Also wenn man das Zitat Nochmal ein Zitat von http://www.boeckler.de/wsi/tarchiv/einstieg/wer.htm ------ Anspruch auf tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte. Sie profitieren damit als "Trittbrettfahrer" von den Ergebnissen gewerkschaftlicher Tarifpolitik. Einen Rechtsanspruch haben sie allerdings nicht, es sei denn, im individuellen Arbeitsvertrag wird ausdrücklich auf die Tarifverträge Bezug genommen. Vielfach orientieren sich Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, auch an den Branchentarifen. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet. Ausnahme: Wird ein Tarifvertrag für "allgemeinverbindlich" erklärt, dann gilt er für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Tarifbereich. Durch Allgemeinverbindlichkeit soll Schmutzkonkurrenz zwischen Unternehmen zulasten der Beschäftigten verhindert werden. Liest, würde ich eher mal Nein sagen, ausser der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich oder ihr seit Gewerkschaftsmitglieder. Aber frag doch sicherheitshalber mal bei Verdi nach, da das Transportgewerbe IMHO dort dazu gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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