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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen


gajUli

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Originally posted by Hodata

Bestehen tut er so oder so, also bestraf diese Trottelei!

Jaaa, los, steinigt Ihn, den Bösen.

Hodata, bedenke mal Deine Einstellung. Ich weiss nicht, wie es den anderen geht, aber ich finde diese Art unglaublich arrogant. Möchtest Du Dich so präsentieren?

Was ist Eurer Meinung nach eigentlich der Sinn dieser Abschlussprüfung? Beantwortet Euch selber mal die Frage, und überlegt dann nochmal: sollen wir ihn, wie Hodata es so schön formuliert, "bestrafen", oder sollen wir einfach mal menschlicher als das sture Gesetzbuch sein?

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>Also, Uli, Du bist doch intelligent sowie menschlich, oder?

Und wenn ich nun ein Blecheimer waere, wuerde das etwas aendern an Antwort auf die Frage, was richtig ist?

>Aus pädagogischen Gründen darfst Du als Prüfer die 5. Aufgabe als gestrichen ansehen.

Auf den Aufgabenboegen steht, wie Aufgaben zu streichen sind. Ferner der Satz: "Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht gewertet."

Also keine Ermessensfrage.

Der Pruefling hat keine Aufgabe gestrichen. Daran ist nicht zu ruetteln. Eindeutiger geht es nicht.

>Ausserdem kann man eine Aufgabe, zu der nur ein Wort geschrieben wurde, die aber nicht mal annähernd mit einem Wort gelöst werden kann, als gestrichen ansehen.

Wenn Du diese mehr als unkomplette Antwort als Zeichen dafür siehst, dass der Prüfling diese Aufgabe streichen wollte, dann ist alles paletti.

Alles Spekulation. Er hat ja eben nichts gestrichen.

>Es wäre ein fairer und vollkommen legitimer Zug von Dir, Uli, wenn Du diesem Prüfling die Punkte für die Aufgabe 6 gibst...

Das ist logisch gleichbedeutend mit "Wenn ich die Punkte nicht gebe, verhalte ich mich illegitim." Das ist doch sicher nicht Dein Ernst, oder?

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ABER es stand doch eindeutig auf dem Bogen, wurde hier im Forum publiziert und vermutlich auch von den örtlichen Prüfern nochmal gesagt. Wie weit soll man hier noch gehen? Sollen die Prüfer jetzt gleich für die Prüflinge die Bögen ausfüllen? HALLO? Zu unserem Beruf (und auch als (fast) erwachsene Menschen, gehört es doch auch genau zu lesen und dementsprechend zu handeln.

Wie läuft es z.B. bei einem Versicherungsvertrag? Was geschieht, wenn Du die Bedingungen (Kleingedrucktes) nicht liest? Du wirst im Schadensfall ggf. merken, das bestimmte Schäden nicht versichert sind. Und dort wirst Du nicht 3x explizit auf die Ausschlüsse hingewiesen!

Oder bei eurer Führerscheinprüfung, Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag,....,... (lässt sich beliebig erweitern).

Ich denke immer noch, Aufgabe 6 streichen und Aufgabe 5 dementsprechend werten. Wenn er gelinde gesagt zu Blöd war, auf die Hinweise zu reagieren und auch den Prüfungsbogen nicht richtig gelesen hat, ist er absolut selbst schuld. Vielleicht lernt er damit fürs Leben (siehe oben).

just my 0.02 €

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Originally posted by Steel

Jaaa, los, steinigt Ihn, den Bösen.

Hodata, bedenke mal Deine Einstellung. Ich weiss nicht, wie es den anderen geht, aber ich finde diese Art unglaublich arrogant. Möchtest Du Dich so präsentieren?

] Mal ganz nebenbei, es geht nicht um arrogant oder naseweis, mir ist es nicht passiert, ich hab mich die paar Stunden zusammengerissen.

Was ist Eurer Meinung nach eigentlich der Sinn dieser Abschlussprüfung?Denkst auch Du bitte mal darüber nach! ...um ein Ergebnis zu bekommen! Beantwortet Euch selber mal die Frage, und überlegt dann nochmal: sollen wir ihn, wie Hodata es so schön formuliert, "bestrafen", oder sollen wir einfach mal menschlicher als das sture Gesetzbuch sein?Ist Ehrlichkeit unmenschlich? Ist nicht auch Tadel ein Mittel zur Erziehung?

Ich habe nichts von niedermachen o. ä. gesagt und möchte dies auch nicht untergeschoben bekommen.

...und ich bleibe bei meiner Meinung!

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Originally posted by Doham

ABER es stand doch eindeutig auf dem Bogen, wurde hier im Forum publiziert und vermutlich auch von den örtlichen Prüfern nochmal gesagt. Wie weit soll man hier noch gehen? Sollen die Prüfer jetzt gleich für die Prüflinge die Bögen ausfüllen? HALLO? Zu unserem Beruf (und auch als (fast) erwachsene Menschen, gehört es doch auch genau zu lesen und dementsprechend zu handeln.

Wie läuft es z.B. bei einem Versicherungsvertrag? Was geschieht, wenn Du die Bedingungen (Kleingedrucktes) nicht liest? Du wirst im Schadensfall ggf. merken, das bestimmte Schäden nicht versichert sind. Und dort wirst Du nicht 3x explizit auf die Ausschlüsse hingewiesen!

Oder bei eurer Führerscheinprüfung, Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag,....,... (lässt sich beliebig erweitern).

Ich denke immer noch, Aufgabe 6 streichen und Aufgabe 5 dementsprechend werten. Wenn er gelinde gesagt zu Blöd war, auf die Hinweise zu reagieren und auch den Prüfungsbogen nicht richtig gelesen hat, ist er absolut selbst schuld. Vielleicht lernt er damit fürs Leben (siehe oben).

just my 0.02 ?

Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!

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Originally posted by gajUli

Was macht man da?

Hmmm, schwierige Frage... ich hab's mir jetzt durchgelesen und kann durchaus verstehen, dass man da in einen Gewissenskonflikt kommt. Einerseits möchte man Gnade vor Recht ergehen lassen und dem Prüfling diesen Flüchtigkeitsfehler "verzeihen", andererseits ist dann die Frage ob es den anderen Prüflingen gegenüber gerecht wäre...

Wenn ich mich in diese Situation hineinversetze, dann würde ich wahrscheinlich die 6. streichen und die 5. bewerten... im Gegenzug dazu würde ich mir die anderen Aufgaben nochmal anschauen und vllt um den einen oder anderen Punkt "grosszügiger" bewerten (falls möglich). Somit wäre man gesetzestreu geblieben und trotzdem gerecht.

ICQ

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Moin Moin!

Frage an Uli: Hängt seine Dusseligkeit vom Bestehen der Prüfung ab, oder verschlechtert es nur seine Gesamtnote?

Wenn er durch sein Mißgeschick die Prüfung versemmelt hat und im Sommer nochmals antreten müßte, würde ich hier Gnade vor Recht gelten lassen, denn er war ja in der Lage, fachlich zu glänzen. Und dann ist es kleinkariert, ihn wegen eines Formfehlers durchfallen zu lassen.

Wenn er sich dadurch lediglich die Note versaut hat, aber dennoch besteht (auch ohne Nachprüfung), muß er mit seiner Dummheit und einer schlechteren Note leben, aber es hätte wenigstens nicht allzu schwere Konsequenzen für ihn.

Das wäre für mich eine gerechte Lösung, mit der wirklich alle mit gutem Gewissen leben könnten!

Schöne Arbeitswoche zusammen!

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Originally posted by gajUli

Was *ich* machen werde, weiss ich auch, was aber nicht heisst, es waere keine Diskussion wert. ;-)

Allerdings, und die wächst ja recht schnell. :D

Also ich sehe das ganze ja mehr aus der Sicht des Azubis, der vielleicht nicht übernommen wird und nun wegen seiner doofheit möglicherweise ne andere Note als Abschluss hat. Da diese Note darüber entscheiden kann (nicht muss), ob er nen Job bekommt oder nicht, würde ich Gnade vor Recht walten lassen.

Das ganze auch im Hinblick darauf, das bei den letzten Prüfungen soviele Punkte wie eben möglich aus den Aufgaben geholt wurden.

Warum sollte man da jetzt jemanden bei einer gerade eingeführten Regeländerung bestrafen?

Ihr geht immer von eurem Kenntnisstand der Änderung aus, woher wollt ihr wissen, das er nicht erst am Prüfungstag davon erfahren hat.

Hat die Aufsicht wirklich drauf hingewiesen? usw. usw.

Gruß Jaraz

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So eine Prüfung wird ja von mehreren Leuten durch geschaut. Da könnten einige Probleme auftreten wenn einer Gnade vor Recht ergehen läßt und ein anderer nicht. Bei einem oder zwei Punkten Unterschied werden die sich schon einig aber bei 20 Punkten wird das schwierig.

In diesem Fall wird es da wohl auch keine Diskussionen geben. Aber wenn er von 62% auf 42% deswegen fällt und damit nicht besteht, dann sieht die Sache doch etwas anders aus.

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Originally posted by *I C Q*

(...)

Wenn ich mich in diese Situation hineinversetze, dann würde ich wahrscheinlich die 6. streichen und die 5. bewerten... im Gegenzug dazu würde ich mir die anderen Aufgaben nochmal anschauen und vllt um den einen oder anderen Punkt "grosszügiger" bewerten (falls möglich). Somit wäre man gesetzestreu geblieben und trotzdem gerecht.

ICQ

Das wäre IMHO eine in der Tat akzeptable Lösung. Wenn in den anderen Aufgaben Folgefehler, oder ähnliches noch berücksichtigt werden können sollte man dies tun und dann halt dafür die Aufgabe 6 streichen.

--

Wenn er durch die Prüfung fliegt und/oder keinen Arbeitsplatz bekommt tut das mir für Ihn leid - ABER wie ich schon mal geschrieben habe, sollte man als junger Erwachsener auch lesen und handeln (hier: Hinweis lesen und Aufgabe streichen) können.

Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung und könnte, wenns rauskommt durch andere Prüflinge vor Gericht angefochten werden da sie auf Gleichbehandlung klagen könnten. (Denn, wo zieht man dann abgesehen von diesem Einzelfall die Grenze zwischen regelkonformen und zu nachsichtigem korrigieren? Was geschieht, wenn der eine Prüfling Glück hat, an den richtigen Prüfer zu kommen und der andere Pech hat, die falschen Prüfer zu haben? Gleichberechtigung heisst nun mal, auch mal in den saueren Apfel zu beißen und eigene (Form-)fehler hinzunehmen.)

Do*dereigentlichsolcheDiskussionenüberflüssighält*ham

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Ich beteilige mich nicht an der Diskussion über naseweis oder nicht und beziehe mich ausschliesslich auf die Frage von Uli.

Ja, manchmal bin ich mit Blindheit geschlagen gewesen in meinem Leben.

Manches Mal war ich so derart nervös in Prüfungen, dass ich 2 mal 4 mit dem Taschenrechner ausgerechnet habe.

Und Dinge vergessen habe, die so simpel waren.

Da mag man schon von der Toleranz des Prüfers abhängig sein.

In diesem Sinne

Flo

PS: Mein Physikabitur haben sie dreimal nachkorrigiert, bis sie den halben Punkt zum Bestehen gefunden haben.

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Hi Steel..... Normalerweise bin ich auch ein Mensch der Gnade vor Recht ergehen lässt....

Aber wenn jemand so blöd war , entschuldige bitte den Ausdruck, die zu streichende Aufgabe

nicht explizit zu streichen, dann gehört es ihm nicht anders als die sechste Aufgabe gestrichen

zu bekommen und die fünfte als gewertet....

Hat rein nix mit pädagogischem Wert zu tun, wenn ich ihm als Prüfer dies durchgehen lassen würde....

Es gibt Regeln und an die muss man sich halten...

Man sollte dies spätestens bei der Abschlussprüfung wissen.... ( Prüfungsstress hin oder her )...

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>Frage an Uli: Hängt seine Dusseligkeit vom Bestehen der Prüfung ab, oder verschlechtert es nur seine Gesamtnote?

Lassen wir mal lieber aussen vor. Sagen wir, es kostet in dem Aufgabenbereich zwei Notenstufen.

>Wenn er durch sein Mißgeschick die Prüfung versemmelt hat und im Sommer nochmals antreten müßte, würde ich hier Gnade vor Recht gelten lassen, denn er war ja in der Lage, fachlich zu glänzen.

Wuerde ich so nicht sagen. Handlungsschritt 6 von GAII war mehr eine Abschreibeuebung aus dem Tabellenbuch.

Noch ein Gedanke: Wenn einer nun deswegen durchfaellt, dann heisst das ja, dass seine anderen Noten auch nicht berauschend waren. Da wuerde man ihm doch eher einen Gefallen tun, wenn er seine Pruefung wiederholen und ein besseres Ergebnis erzielen koennte.

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Originally posted by Horse

Eindeutige Kennzeichnung....

hm ???? Wie Kennzeichne ich eine nicht bearbeitete Aufgabe eindeutig, so daß für jeden offensichtlich ist das die Aufgabe nicht bearbeitet worden ist?? Durchstreichen, ausschneiden, nicht bearbeiten, ein Wort hinschreiben?

Gruß

Horse

Einfach so, wie es von der IHK verlangt und mehrmals publiziert wurde: Durchstreichen!

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Originally posted by gajUli

...

Lassen wir mal lieber aussen vor. Sagen wir, es kostet in dem Aufgabenbereich zwei Notenstufen.

...

Noch ein Gedanke: Wenn einer nun deswegen durchfaellt, dann heisst das ja, dass seine anderen Noten auch nicht berauschend waren. Da wuerde man ihm doch eher einen Gefallen tun, wenn er seine Pruefung wiederholen und ein besseres Ergebnis erzielen koennte.

Widerspricht sich das nicht ein wenig???

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mir stellt sich die frage:

wie sehr dieses problem im ermessen des prüfers liegt...

habt ihr eindeutige anweisungen von der ihk?

so in der art "...muss dieser handlungsschritt durch streichung kenntlich....blubb bla..."

oder heisst es nur, dass der gestrichene handlungsschritt nicht bewertet wird???

falls da eindeutige anweisungen existieren würde meiner meinung nur die möglichkeit in frage kommen, dass du den 6. handlungsschritt als gestrichen betrachtestt und den 5. bewertest....

ansonsten würde ich den 5. als gestrichen ansehen....

gruss,

-cta-

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Originally posted by -cta-

mir stellt sich die frage:

...

A) so in der art "...muss dieser handlungsschritt durch streichung kenntlich....blubb bla..."

B) oder heisst es nur, dass der gestrichene handlungsschritt nicht bewertet wird???

...

A) Aufgabe gestrichen = ungültig

B) Aufgabe gestrichen = ungültig

Ich kann keine Differenz zwischen den zwei Formulierungen erkennen. Ich glaube nicht, das hier Spielräume geschaffen sind. -> Gleichheit aller Prüflinge -> keine Ermessensspielräume einzelner Prüfer --> Vorteil einzelner Prüflinge dadurch --> siehe meine vorherigen Postings

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Originally posted by -cta-

mir stellt sich die frage:

falls da eindeutige anweisungen existieren würde meiner meinung nur die möglichkeit in frage kommen, dass du den 6. handlungsschritt als gestrichen betrachtestt und den 5. bewertest....

IMHO braucht dazu keine extra Anweisung existieren (aber das wird sie in D'land trotzdem). Es stand auf den Prüfungsbögen klar und deutlich, eine Aufgabe ist auszustreichen, sonst wird die letzte (6.) Aufgabe gestrichen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :D Ausserdem mehrfach veröffentlicht -> hier im Forum, teilweise per Post, oder Ansage vor der Prüfung.

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