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Böse Falle: Handlungsschritt nicht gestrichen


gajUli

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Ist auch wieder so eine Diskussion wert. Es kommt drauf an, wie der Prüfer drauf ist, der das Ding kontrolliert. Bei uns musste man drei mal kennzeichnen: Auf der Vorderseite des Aufgabenblatts schreiben, Aufgabenstellung durchstreichen und in die Lösungsfelder noch was rein schreiben. Hab auch extra alles nochmal kontrolliert, da es ja besonders wichtig ist! Es war aber auch schon vorher klar, dass dem ein oder anderen diese Fehler passieren. Vielleicht sagt man deswegen, dass man Gnade vor Recht ergehen lässt!

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Ich würde versuchen, Information über den Prüfling und seine Situation einzuholen.

Wenn ihm dann das regelkonforme Streichen nichts oder nicht sonderlich viel kaputt macht, würde ich die 5 anstelle der 6 werten.

Wenn ihm das Streichen vieles oder sogar einen größeren Teil seiner Zukunft kaputt macht/ gefährdet, würde ich alles versuchen, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. (und ihm das "eigentlich muß man ja 5 werten und 6 streichen" noch vor der Bekanntgabe der Wertung zukommen lassen, damit er es sich auch merkt)

CU

Tachyoon

P.S. Ich hatte letztens an der Kreuzung auch Vorfahrt - hab aber trotzdem für den Doofkopp von links gebremst - obwohl es nicht um Leben und Tod ging und ich das sicherere Auto hatte... ;)

... zu den Leuten auf den Bürgersteig wäre ich deshalb aber auch nicht gefahren...

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:mod:

Originally aus Lösungshinweise der Abschlußprüfung Winter 2002/2003

In den Fällen, in denen vom Pürfungsteilnehmer

- keiner der sechs Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,

- der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde,

- einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen.

Ein weiterer Punktabzug für den bearbeiteten 6. Handlungsschritt soll in diesen Fällen allein wegen des Verstoßes gegen die Formvorschrift nicht erfolgen!

Frage bleibt : Ist Handlungsschritt 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet worden?

Oder anders : Ist das geschriebene Wort im HS 5 eindeutig erkennbar eine Bearbeitung des 5. HS? :confused:

Die Antwort dazu kann nur beim Prüfer selbst liegen.

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- der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde,

- einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

Dadurch sieht das ganze doch schon anders aus. Nun würde ich ihm auf alle Fälle die Punkte für Aufgabe 6 geben.

Es sei denn die Lösung zu Aufgabe konnte man tatsächlich mit einen Wort schreiben. ;)

Gruß Jaraz

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Ich war bisher auch Hodata's Meinung, wenn er da nicht drauf achtet muss er halt durch.. mir würde es zwar auch unglaublich schwer fallen mal eben 20 Punkte zu streichen aber recht hat er..

Aber durch den Auszug aus den Lösungshinweisen siehts ja ein wenig anders aus.. wobei sich dann die Frage stellt, ob das Wort nun als Bearbeitung zählt. Er könnte ja (ok ein wenig übertrieben) gedacht haben, das er mit einem Wort die Frage genügend beantwortet.

Und dann weitergesponnen, wo zieht man hier die Grenze ? Wie sieht es aus bei 2 oder 3 Worten ? oder einem Satz ?

Vielleicht sollte man da die Formulierung überdenken, die finde ich recht schwammig...

Meine Meinung: falls das so stimmt und das Wort nicht relevant für die Lösung war, würd ich ihm die Punkte für die 6. Aufgabe geben.

gruß

Christian

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Originally posted by tauron

...

Vielleicht sollte man da die Formulierung überdenken, die finde ich recht schwammig...

Stimmt, ich finde die Formulierung auch als schwammig.

Meine Meinung: falls das so stimmt und das Wort nicht relevant für die Lösung war, würd ich ihm die Punkte für die 6. Aufgabe geben.

gruß

Christian

FULL ACK!

---

Vielleicht sollte ich meine Meinung und obigen Aussagen nach Kenntnis der neuen Fakten revidieren.

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Originally posted by Doham

Vielleicht sollte ich meine Meinung und obigen Aussagen nach Kenntnis der neuen Fakten revidieren.

*lach*

Nein, ist schon ganz gut, mal zu sehen, dass so etwas nicht einfach zu entscheiden ist und Prüfer auch einen Sch....job haben können. Beide Entscheidungen werden immer von einer Gruppe als unpopulär, ungerecht, unfair, zu hart, zu weich, unkorrekt usw. angesehen.

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Aeh, Leuts, da ist nichts Schwammiges in der Formulierung, leider...

Auf den Aufgabenboegen steht, dass wenn eine Streichung nicht oder nicht eindeutig erfolgt, der Schritt 6 als nicht bearbeitet gilt!

Also: Den Ausschlag soll nach der Vorgabe die _Streichung_ geben. Eine Aufgabe nicht zu bearbeiten, das hat damit nichts zu tun.

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Guten Morgen,

wie ist das jetzt mit dem Lösungshinweis:

<Zitat des Postings von Der Kleine>

In den Fällen, in denen vom Pürfungsteilnehmer

- keiner der sechs Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,

- der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde,

- einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen.

</Zitat>

--------------------------------------------------------------------------------

Gilt der nur für einen bestimmten IHK-Bereich oder Bundesweit? Denn den ersten Punkt und dritten Punkt könnte man wirklich auf diese Prüfung anwenden. Oder konnte die Lösung mit einem Wort vollständig, also deutlich bearbeitet worden sein?

Was wird hier höher gewichtet - die Angabe auf dem Bogen oder der Lösungshinweis?

Falls wie ich vermute die Angabe auf dem Bogen als Grundlage genutzt wird, ist es natürlich absolut korrekt, die Aufgabe 6 zu streichen und die Aufgabe 5 zu werten. -->Für den Prüfling gilt dann: Wer lesen kann ist klar im Vorteil... :D

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Zitat stammt aus bundesweiten Lösungshinweisen (außer BW) herausgegeben von ZPA - Köln 2002.

Es gilt natürlich die Angabe auf dem Aufgabenbogen, deutliche Kennzeichnung der nicht bearbeiteten Aufgabe durch :

Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt: Nr. ... " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet.

Die Lösungshinweise, wie schon oben angegeben (ohne dem Rechtschreibfehler ;) ), dienen als Hinweis zur Beurteilung der Lösungen - nach dem Motto Gnade vor Recht.

Im vorliegenden Fall leider nicht eindeutig. Auch ein Wort kann meiner Meinung nach eine deutlich erkennbare Bearbeitung einer Aufgabe darstellen. - Muß es aber nicht.

Die Antwort dazu kann nur der Prüfer allein geben. Er steht für seine Bewertung ein und hat diese zu begründen.

In meinen Augen ist hier beides korrekt und beides unanfechtbar - hängt immer noch von dem einen Wort ab. Die Wahl von Uli kann man hier im Thread herauslesen.

Und der Prüfling hat eine weitere wichtige Erfahrung in seinem Leben machen dürfen.:(

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Ohje Uli, ich möcht' nicht mit Dir tauschen. Ich glaube nicht, dass es besonders angenehm ist, so eine Prüfung vor sich zu haben und zu wissen, dass man dem Prüfling eine komplett gelöste Aufgabe streichen muss, nur weil er in seiner Kopflosigkeit vergessen hat sich selbst eine zu streichen.

Mein erster Impuls wäre wohl, dem armen Wurm HS 6 zu bewerten und dafuer HS 5 zu streichen. Da man sich aber beim Prüfungen korrigieren an gewissen Spielregeln halten muss, würde letztlich die Vernunft siegen und ich würde regelgetreu HS 6 nicht bewerten. Dafuer wuerde ich aber, wie ICQ das schon erwaehnt hat, in den anderen HS nach noch ein paar Pünktchen suchen, damit es wenigstens nicht ganz so truebe aussieht.

My 2 cents...

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Originally posted by Der Kleine

:mod:

Originally aus Lösungshinweise der Abschlußprüfung Winter 2002/2003

In den Fällen, in denen vom Pürfungsteilnehmer

- keiner der sechs Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde,

- der 6. Handlungsschritt bearbeitet wurde,

- einer der Handlungsschritte 1 bis 5 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde,

ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen.

Ein weiterer Punktabzug für den bearbeiteten 6. Handlungsschritt soll in diesen Fällen allein wegen des Verstoßes gegen die Formvorschrift nicht erfolgen!

Also, wenn es sich bei diesem Auszug um einen offiziellen Bewertungshinweis des Prüfungsausschusses handelt, ist es doch in diesem Falls vollkommen regelkonform, den sechsten Handelsschritt zu werten? :confused:

Wieso sollte man die Aufgabe 6 denn dann doch noch streichen? Bei der einen Aufgabe, bei der der Prüfling nur ein Wort geschrieben hat (für, soweit ich weiß, 3 Teilschritte), ist doch klar ersichtlich, dass diese Aufgabe nicht bearbeitet wurde.

Oder habe ich jetzt was nicht mitbekommen?

Gruß

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Originally posted by Saga

Ohje Uli, ich möcht' nicht mit Dir tauschen.

Danke fuers Mitgefuehl. Ich fuehlte mich ueberfordert, diese Entscheidung im Namen unseres ganzen PAs allein zu treffen (weil es halt verschiedene Meinungen gibt). Wir haben darum abgestimmt, und das Ergebnis war auch bei uns nicht einstimmig. Immerhin haben wir jetzt ein Ergebnis, das wir notfalls verteidigen. Welches, das kann ich hier leider nicht mitteilen.

@Der Kleine

Du deutest an, man koenne meine Meinung aus dem Geposteten hier ablesen. Dem ist nicht so! Meine Meinung war, dass zwar entsprechend der angekuendigten Regel zu verfahren sei, fand aber einen Abzug von 20 Punkten unangemessen. Ich haette darum einen Kompromiss gewaehlt.

Uebrigens vertrete ich oft Meinungen, die nicht meine eigenen sind. Das ist ganz einfach eine Folge der Mod-Rolle.

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Originally posted by gajUli

Den Ausschlag soll nach der Vorgabe die _Streichung_ geben.

Dann habe ich Dich hier doch ein bißchen zu scharf interpretiert.

Abhängig von dem einen Wort hätte ich sicherlich ohne Kompromiss entschieden. Und dann natürlich im PA zur Diskussion gestellt. Aber mir stellte sich diese Frage noch nicht so direkt.

[OT]

Originally posted by gajUli

Uebrigens vertrete ich oft Meinungen, die nicht meine eigenen sind. Das ist ganz einfach eine Folge der Mod-Rolle.

Dürfen MOD's nicht auch menschlich sein? :confused:

[/OT]

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Eigentlich könntest du mit der vollen Härte des Gesetzes zuschlagen, Uli.

Bei uns hat einer in beiden GHs Punkte verloren, weil er die zu streichenden Aufgaben nicht Strich, sondern darunter eine Buchhalternase setzte und schrieb "Darauf verzichte ich!" ....

Tja, nicht an die Form gehalten, Punkte ohne ende verloren und beinahe durchgefallen, aber Regel ist Regel, kann man nichts machen ...

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Ich war leicht schockiert, wie wenig Leute in der Lage waren die Streichung der Aufgabe korrekt vorzunehmen. Dort stand es eindeutig:

"Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und den Vermerk "Nicht bearbeiteter Handlungsschritt Nr...." an Stelle der Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen" Erfolgt ein solche Kennzeichnung nicht odfer nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet"

Es ist einfach traurig, welch geringer Prozentsatz der Prüflinge in der Lage ist dies zulesen, zubegreifen und auszuführen.

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Ich fand das "eine-Aufgabe-streichen-Feature" echt OK, habe es in meinen Prüfungsablauf eingebunden und dadurch sicherlich eine bessere Punktzahl erreicht. Ich verstehe nicht, wie man das übersehen/vergessen konnte. Wäre ich Prüfer, würde ich mich in diesem Fall stur an die Vorgaben halten.

Meine Meinung. Honsi

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Also auch mal Tao`s Senf dabei:

Nervosität hin, Nervosität her -> nicht gestrichen ist nicht gestrichen! Wenn dieses eine Wort nun "gestrichen" lautet sieht die Sache natürlich anders aus! :-)

Aber was mich im Allgemeinen beunruhigt: Da sitzen jetzt sicherlich viele verschiedene Prüfer vor diesem oder ähnlichem Problem - und vermutlich entscheiden viele anders als andere Prüfer es bei gleichem Problem täten. Kann mir keiner erzählen das alle Prüfer exakt die gleiche Einstellung/Auffassung/etc von einem Problem/Ansatz haben...

Von "Gerechtigkeit" bei einer Prüfungsform wie dieser eh nicht gesprochen werden...

Aber in der Haut eines Prüfers will ich nun wirklich nicht stecken, egal was man da macht: Es ist falsch! ;-)

Naja, was solls - das "Streichen" ist das einzige wobei ich mir zu 100% sicher bin dass ich es richtig gemacht habe! :-)

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