HE-MAN Geschrieben 8. Dezember 2002 Geschrieben 8. Dezember 2002 Hallo Leute, ich habe für einen bekannten eine Homepage gemacht. Nun würde ich ihm gerne eine Rechnung schreiben. Leider habe ich das aber noch nie gemacht und im internet habe ich auch nichts gefunden. Das rechtliche ist geklärt, es geht nur noch um die äußere Form. Kann mir einer Weiterhelfen: ich habe html, css und JS für die Page verwendet, also eigentlich ganz easy. Da gibt es doch diese ganzen Standardtexte... Danke, Mojo Zitieren
BenNebbich Geschrieben 8. Dezember 2002 Geschrieben 8. Dezember 2002 ...eigentlich ganz einfach, du schreibst ihm einen brief, und schreibst hinein dass du ihm für die erstellung einer homepage blabla € berechnest. brief unterschreiben fertig. ...das stimmt unterder voraussetzung dass sich deine freiberuflichen tätigkeiten auf ein minimum beschränken, sonst bist du ust - pflichtig. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 8. Dezember 2002 Geschrieben 8. Dezember 2002 Hallo, Originally posted by BenNebbich ...das stimmt unterder voraussetzung dass sich deine freiberuflichen tätigkeiten auf ein minimum beschränken, sonst bist du ust - pflichtig. das stimmt so nicht ganz. Auch wenn man ein Gewerbe hat, ist man nicht automatisch Umsatzsteuerpflichtig. Man kann in bestimmten Bereichen wählen, ob man mit oder ohne UST Rechnungen stellt. Aber einmal gewählt, gilt das für alle Rechnungen und nicht mal so und mal so. Und wenn man kein Gewerbe angemeldet hat, ist man von der Umsatzsteuer befreit. Frank Zitieren
BenNebbich Geschrieben 8. Dezember 2002 Geschrieben 8. Dezember 2002 ...ich fürchte ich kann dir nicht recht geben. ...die ust-pflicht hängt nicht von einer gewerbe anmeldung ab. auch freiberufler sind ust.-pflichtig. die ust.-pflicht beginnt ab einem bestimmten mit selbstständiger arbeit erworbenem einkommen. die schallmauerhabe ich leider nicht parat. Zitieren
Beagol Geschrieben 9. Dezember 2002 Geschrieben 9. Dezember 2002 Wofür willst Du eigentlich diese Rechnung schreiben? Will der Bekannte das absetzen, willst Du einen Garantienachweis damit erbringen, oder was :confused: ? Also auf eine ordentliche Rechnung gehört 1. die Bezeichnung RECHNUNG 2. das Rechnungsdatum 3. die Rechnungspositionen 4. die Gesamtsumme (evtl. auch Einzelsummen der Positionen) 5. der Rechungssteller mit Anschrift 6. der Rechnungsempfänger mit Anschrift 7. der sogenannte "Fusstext" oder "Geschäftspapierinhalt" ist auch sinnig. Also Angaben zu den Bankverbindungen, Gerichtsstand, Geschäftsführer usw. Extra Texte brauchst Du nicht. Außer Du willst irgendwelche Ausschlussklauseln o.ä. mit einbringen. Dann solltest Du uns aber mitteleilen, was Du ausschließen willst (Umtausch, Rückgabe usw.). Ein ganz normaler Kassenbon, auf dem die Adresse des Geschäfts steht ist übrigens eine Rechnung. Sowas kannst Du als Vorlage nehmen . Wo der Sinn einer "Rechnung" von Privat an Privat besteht, weiß ich allerdings echt nicht. Gruss Dietmar Zitieren
bimei Geschrieben 9. Dezember 2002 Geschrieben 9. Dezember 2002 Originally posted by BenNebbich die ust.-pflicht beginnt ab einem bestimmten mit selbstständiger arbeit erworbenem einkommen. die schallmauerhabe ich leider nicht parat. Vorangegangenes Kalenderjahr 16620 Eur und im laufenden voraussichtlich nicht mehr als 50000 Eur --> keine Pflicht zur USt, im Vorjahr mehr als 16620 Eur und im laufenden weniger als 16620 Eur ---> Pflicht zur USt. Zitieren
Slayer8 Geschrieben 10. Dezember 2002 Geschrieben 10. Dezember 2002 Falls Du eine Steuernummer hast, muß diese (seit dem 01.06.02) ebenfalls auf der Rechnung aufgeführt sein! Zitieren
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