Die Murmel Geschrieben 9. Dezember 2002 Geschrieben 9. Dezember 2002 In meinem Projektantrag steht unter Punkt 5 folgendes: "Geplante Dokumentation zur Projektarbeit (Aufbau der Dokumentation): Dokumente, die nicht selbständig erstellt werden, sind zu unterstreichen." Wie darf man das eigentlich verstehen?! Ich verstehe das so, daß man das Inhaltsverzeichnis (ohne Seitenzahlen) der Doku auflisten soll, wo halt der Aufbau der Doku raus zu sehen ist. Oder verstehe ich das falsch?? Ehrlich gesagt weiß ich doch jetzt noch nicht wie die Doku dann aufgebaut ist etc. vielleicht nehme ich Sachen raus und nehme dafür andere rein. Wer kann mir da weiterhelfen?? Liege ich da richtig, daß man unter diesem Punkt das ungefähre Inhaltsverzeichnis auflisten soll oder noch grober??? Thanx :hodata :hodata
siga Geschrieben 10. Dezember 2002 Geschrieben 10. Dezember 2002 Nicht das Inhaltsverzeichnis, sondern die geplanten Dokumente sollst du auflisten. Z.B: Ist-Analyse, Soll-Konzept, Pflichtenheft, Anwendungshandbuch, Schnittstellenübersicht...usw. Wenn das Pflichtenheft beispielsweise schon fertig ist und von einem anderen MA deiner Firma erstellt wurde, mußt du das unterstreichen, weil du dieses ja nicht selbst erstellt hast. Na denn, viel Glück! Siga
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