Gast Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Hallo! Ich hatte mit meinem Auto einen kleinen selbstverschuldeten Parkrempler mit einem anderen PKW. Nun habe ich von der Gegenseite (auf mein Verlangen hin) einen Kostenvoranschlag (KV) erhalten dessen Preis 10% der Reparaturkosten beträgt. Auf diesem KV steht geschrieben "[...] Dieser Betrag wird bei einer Reparatur in unserem Hause erstattet". Die Besitzerin möchte aber nun von mir die Reparaturkosten + die Kosten für den KV haben, außerdem weiß sie noch garnicht, ob sie ihr Auto überhaupt reparieren lassen möchte. Ich habe ihr gesagt, daß ich nur die reinen Reparaturkosten trage, sie meinte daraufhin, daß sie jetzt mit ihrem Anwalt klären wird ob ich zahlen muß oder nicht. Der gesunde Menschenverstand sagt mir eigentlich, daß ich nur die Raparaturkosten tragen muß. Weiß jemand hier, wie es genau ist? Bislang bin ich eigentlich immer gut ohne Anwalt durchs Leben gekommen, hoffentlich bleibt das auch weiterhin erstmal so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 nur das erstellen des kostenvoranschlages kostet 10%??? wenn die reparatur dann in dieser firma durchgeführt, hätte es sich ja erledigt, nur wenn die "gegenseite" in 20 firmen geht... würde ja einiges zusammenkommen. du erstattest nur die reparatur-kosten. das geht ja über deine versicherung (da mal nachfragen) hier kannst mal was dazu lesen... ADAC Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Originally posted by Keksfahrer nur das erstellen des kostenvoranschlages kostet 10%??? Ja, das hat mich auch ein wenig gewundert, ist aber so. Es geht hier auch nicht um eine große Summe, aber wenn der Schaden mehrere tausend Euro betragen würde, dann würde der Kostenvoranschlag auch schnell ziemlich teuer werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Originally posted by Keksfahrer du erstattest nur die reparatur-kosten. das geht ja über deine versicherung (da mal nachfragen) Über die Versicherung wollte ich das nicht laufen lassen, da mich das im Falle einer Hochstufung auf Dauer teurer wird als es werden würde, wenn ich den Betrag jetzt einfach so zahle. hier kannst mal was dazu lesen... ADAC Der Artikel handelt nur von Kostenvoranschlägen allgemein und nicht im Zusammenhang mit einem Unfall. Aber trotzdem bestärkt er mich in meiner Meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Hi, ich würde auch sagen, auf alle Fälle nur den Auftragswert zahlen. Ob sie den Wagen dann da reparieren lässt, ist ihre Sache. Ich würde zur Sicherheit aber mal bei deiner Versicherung oder beim ADAC nachfragen. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 ...als ich mal nen selbst-verschuldeten Rempler fabriziert habe, konnte ich mich mit der Gegenseite einigen, dass ich innerhalb von 24 Stunden eine Werkstatt finde, diese dann mit der Person noch nen Termin macht - und die Rechnung an mich geht. Wie hoch ist denn der gesamte Schaden etwa? (auch an Deinem Auto...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Originally posted by Keksfahrer ...als ich mal nen selbst-verschuldeten Rempler fabriziert habe, konnte ich mich mit der Gegenseite einigen, dass ich innerhalb von 24 Stunden eine Werkstatt finde, diese dann mit der Person noch nen Termin macht - und die Rechnung an mich geht. Das Dumme daran ist eben, daß der andere Wagen neu ist und das ganze beim Händler in Reparatur gehen soll. Ich wollte da jetzt auch keinen Aufstand machen (sollte ich aber manchmal wohl doch machen). Wie hoch ist denn der gesamte Schaden etwa? (auch an Deinem Auto...) Es sind nur ein paar Kratzer jeweils an der Stoßstange. Mein Auto ist fast acht Jahre alt und hat eh schon ein paar Kratzer, deswegen werde ich an meinem Auto nichts machen lassen. Beim anderen Auto sind die Raparaturkosten knapp über 400 Euro. Und das nur um die Stoßstange zu lackieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black_Wolve Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Die Gegenseite versucht offenbar auf Tip von "Freunden", da noch mehr rauszuschlagen, weil du die Versicherung und/oder Anwälte aussen vor lassen willst. Versuchs ihr klipp und klar zu sagen, entweder lässt sie sich drauf ein (vor allem bei solch einer Lappalie) oder es wird anderweitig geregelt. Mit mehr Aufwand und Papierkrieg... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Hallo zusammen, auch auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen, aber ich finde, die Kosten für den Kostenvoranschlag gehen zu Tailgunners Lasten. Und zwar deshalb: Tailgunner wollte einen Kostenvoranschlag (ob die Gegenseite einen gemacht hätte, ist nicht herauszulesen), und den hat er bekommen. Das ein Kostenvoranschlag 10 % des Reparaturpreises kostet ist übliche Praxis, und wenn der Wagen repariert wird, wird das Geld ja angerechnet. Auf der anderen Seite, wenn ich mich in die Haut des Geschädigten versetze, dann fände ich es ziemlich unfair, wenn ich auf Verlangen des Verursachers einen Kostenvoranschlag machen muss, den ich dann auch noch selber zahle. Ist zwar nicht das, was man in Deiner Situation hören will, aber meine Meinung. Ich hoffe, Ihr zerlegt mich jetzt nicht, und hoffe, dass der Wagen dort repariert wird, dann erledigt sich die Sache von allein. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 @kob: Ich frage mich, was sie mir vorlegen würde wenn kein KV existieren würde und sie den Wagen nicht reparieren lassen würde? Ohne etwas schriftliches vorliegen zu haben, würde ich den Schaden garnicht bezahlen, da könnte sie mir ja was vom Pferd erzählen. Hinzu kommt, daß sie ja die Werkstatt selbst ausgesucht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigpac Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Ich denke das du nur den Reparaturwert bezahlen musst, da die 10 % für den Kostenvoranschlag ja sozusagen in diesen Kosten inbegriffen sind. Da du davon ausgehst das Sie den Schaden sowieso reparieren lassen möchte und keinen Gewinn aus dem Unfall schöpfen will/darf. So gesehen trägst du ja die Kosten für den Kostenvoranschlag. 400 Euro ist ein normaler Preis für die Lackierung einer Stossstange ((Metallic Lack) bin ehemaliger Kfz-Mechaniker :-) ) cu bigpac Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
capitanx Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Würde das alles mit Versicherung etc. Ablaufen, so würde ja ein Gutachter eingeschaltet werden, und den müsstest du (bzw. deine Versicherung) ja auch bezahlen. Das ist das Problem dieses Kostenvoranschlages. Es ist nicht wirklich neutral. Es ist wohl logisch dass es in einer Vertagswerkstatt teurer ist als in einer unabhängigen. Dir wird wohl nix anderes übrig bleiben als zu zahlen (alles). Und fürs nächste mal mit (Unabhängigen) Kostenvoranschlag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Du hast 2 Möglichkeiten: Du kannst jetzt gleich in den sauren Apfel beissen und die 400 Tacken samt Aufschlag für den KV bezahlen. Dass die Geld für einen KV verlangen ist nicht unüblich, ich finde 10% allerdings ein wenig hoch. Wenn Du den Verdacht hast, dass sie Dich in der Werkstatt ueber's Ohr hauen wollen kannst Du auch einen Gutachter beauftragen, das wiederum kostet allerdings extra und ob Du dann billiger wegkommst bleibt zweifelhaft. Je nach Wagen (Mercedes? BMW?) sind die 400 Euro auch nicht aus der Luft gegriffen, und schon gar nicht, wenn das Auto vielleicht noch eine Metallic-Lackierung hat. Einen Anwalt brauchst Du nicht, denn die Schuldfrage ist ja klar. Die Frau will ja nur wissen, ob Du die Kosten für den KV tragen musst oder nicht. Rechne einfach durch, ob Du besser kommst wenn Du das Geld selber bezahlst oder das Ganze ueber die Versicherung regelst. Und dann sieh zu, dass Du die Sache begleichst. So kleine Bagatellschäden (auch wenn sie teuer sind) sind es nicht wert, sich deswegen graue Haare wachsen zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Originally posted by Tailgunner @kob: Ich frage mich, was sie mir vorlegen würde wenn kein KV existieren würde und sie den Wagen nicht reparieren lassen würde? Dann würde sie Dir die Abschlussrechnung der Werkstatt präsentieren (wenn sie ihn reparieren lässt) oder ein entsprechendes Gutachten. Du solltest die Frau übrigens nicht verärgern, sonst nimmt sie sich ein paar Tage länger einen Leihwagen, den Du dann auch noch bezahlen darfst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
capitanx Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Jau, das hatte ich (bzw. die Haftpflicht meiner Eltern) auch schonmal. Als ich als 8jähriger mit dem Fahrrad an einem Blinkerlicht von nem Auto hängen geblieben bin. Nach einer Woche kam folgende Rechnung: 1.) Beseitigung des Blinkerschadens 100 DEM 2.) Leihwagen für 5 Tage 650 DEM 3.) Anwaltskosten 550 DEM macht: 1300 DEM für eine zerbrochene Blinkerblende. So kanns gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigpac Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 @capitanx Hy, zur Anmerkung: Falls es über die Versicherung läuft kommt der Gutachter erst ab einer Schadenssumme von ca. 1000 Euro. Bis zu diesem Betrag wird der Kostenvoranschlag so akzeptiert (meine Freundin hatte gerade selbst so nen fall). Die Versicherung bezahlt der Unfallgegnerin aufgrund des Kostenvoranschlages nur den Nettopreis und behält sich vor die MWST erst nach erhalt der Reparaturrechnung zu erstatten. Ein Gutachter kostet um die 400 Euro minimum. Je nach Schadenshöhe wächst auch das Gehalt des Gutachters. Fängt aber erst in höheren regionen an. bigpac Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Originally posted by Tailgunner Auf diesem KV steht geschrieben "[...] Dieser Betrag wird bei einer Reparatur in unserem Hause erstattet". Für mich klingt das so: Wenn sie ihr Auto in dieser Werkstatt reparieren lässt, fallen exakt die Reparaturkosten an, da die kosten für den KV ja verrechnet wird. Somit wären ihr für den KV keine zusätzlichen Kosten entstanden, die sie bei dir einfordern könnte. Die Kosten für einen ggf. benötigten Mietwagen während der Reparaturzeit kann sie die allerdings trotzdem aufs Auge drücken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 11. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2002 Ich habe kein Problem, die Reparaturkosten zu tragen. So wie ich das verstanden habe, soll die Reparatur (vorerst) garnicht stattfinden. Nur ich möchte nicht mehr Zahlen als notwendig. Morgen rufe ich mal beim ADAC an, vielleicht können die mir da weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleenemaus Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Hallo! Das gleiche problem hatte ich letzten Montag. Ich bin einem Mädel drauf gerollt, weil meinen Bremsen nicht wollten wie ich. Bei Ihr waren es laut Gutachten 530 € schaden, mein kaputtes Licht hat 5€ gekostet. Laut dem Kostenvoranschlag sollte ich zum Beispiel die Verbringungskosten zahlen. Sie will ir Auto aber auch nicht bauen lassen. Da gibt es ein Gesetz, das man die Verbringungskosten nur zahlen muß, wenn das Auto wirklich gebaut wird. Wir haben uns schließlich auf 450€ geeinigt. Weihnachten fällt zwar jetzt flach, aber ich hab keinen Ärger mehr. Liebe grüße Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Hallo nochmal, dass Deine Unfallgegnerin die Werkstatt aussucht, ist ihr gutes Recht. Wenn ihr einen Gutachter eingeschaltet hättet, hätte der um einiges mehr gekostet. Dass sie das Geld haben will, ohne den Wagen reparieren zu lassen, ist auch legitim. Es geht ja darum, dass ein Schaden verursacht wurde, der bezahlt werden soll. Wenn Du einen Kostenvoranschlag wünschst, dann kommt das im Zweifelsfall zum Schaden dazu. Die Anmerkung mit dem Nettopreis ist zwar richtig, hat aber nur mit Versicherungen zu tun. Im grossen und ganzen würde ich an Deiner Stelle einfach die 10% zahlen. Wenn sie nämlich will, wird es noch um einiges teuerer: AFAIK ist bei einem Gutachten nämlich die Summe für einen Mietwagen noch mit drin. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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