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[A-Amt] Vertragskopie statt Arbeitsbescheinigung zulässig?


Saga

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Hallo zusammen!

Ich hab gerade wirklich einen Hals!! Vielleicht habt ihr ja eine Antwort auf meine Frage, da es beim Arbeitsamt gerade niemand fuer nötig haelt ans Telefon zu gehen.

Vor eineinhalb Monaten habe ich meine auszufüllenden Arbeitsbescheinigungen an meine letzten 3 Arbeitgeber geschickt. Einer weigert sich nun, mir meine Bescheinigung auszufüllen, weil meine Tätigkeit dort (Werksstudentin) schon 3 Jahre zurückliegt und ich ja ausserdem nur 3 Monate versicherungspflichtig dort gearbeitet habe. Die gute Frau riet mir jetzt auf meine Anfrage hin, dass ich dem Arbeitsamt doch eine Kopie meines Arbeitsvertrages als Bescheinigung vorlegen soll.

Ist das überhaupt zulässig? Man ist doch über die letzten 7 Jahre seiner Berufstätigkeit nachweispflichtig, und dieser Nachweis soll mit Hilfe der Arbeitsbescheinigungen erbracht werden. Was soll ich denn jetzt machen? Könnt ihr mir helfen? Hat vielleicht jemand eine passende Verordnung oder einen Gesetzestext zur Hand? :confused:

TIA!

Saga

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...ich bin mir gar nicht sicher, aber ist die arbeitsbescheinigung nicht das formular, das du anstelle der lohnsteuerkarte vom letzten arbeitgeber dem aa in den rachen wirfst.

...ansonsten denke ich mal sollten es alte lohnabrechnungen zum nachweis der erwerbstätigkeit auch tun. oder steuererklärungen auf denen ist ja der an-anteil zur sv auch verzeichnet.

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Ich hatte dieses Prob auch schon. Bin dann mit allem was ich hatte (Arbeitsverträge,

Kündigungsschreiben, Versicherungsnachweis usw.) zum Arbeitsamt, und die haben

das auch so akzeptiert. Wenn die noch irgendwelche Extras sehen wollen, dann melden

die sich eh nochmal. Dann kannst Du aber über das Arbeitsamt die Unterlagen bei der

Firma einfordern lassen.

:StefanE sYmbol

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Hi,

ein Arbeitgeber muss sogar von sich aus eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Falls er das unterläßt, handelt er Ordnungswidrig.

Was ist, falls du deine verloren hast, kann ich dir leider nicht sagen.

------

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 312 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

------

Ich würde also das ganze nochmal per Einschreiben mit Rückschein zusenden, und dann beim Arbeitsamt angeben, das der Arbeitgeber sich weigert. Ich meine dann kümmert sich das Arbeitsamt darum.

Imho ist aber eigentlich nur der Nachweis erforderlich, das du 39 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Gruß Jaraz

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Originally posted by bimei

Was willst Du mit einer Arbeitsbescheinigung von vor drei Jahren?

Ich mache nur, was mir der Mann vom A-Amt gesagt hat. Ich musste alle meine Arbeitgeber der letzten 7 Jahre angeben und er will von allen 3 Arbeitsbescheinigungen haben. Frag mich bitte nicht nach dem Sinn bei der Sache...:confused:

*etwas verwirrt sei*

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Originally posted by BenNebbich

...ruf an und erwisch eine frau vom amt - vielleicht gibt die dir eine bessere auskunft.:cool:

und was wäre wenn es den betrieb gar nicht mehr gäbe?

Das versuch' ich schon die ganze Woche. *seufz* *Telefon schnapp* Egal, weiter im Text. Trotzdem ein dickes Danke an euch alle für eure schnelle "Erste Hilfe". :)

Och, so schnell gehen die nicht pleite. Da müssten sie schon aufhören Autos zu bauen... *auf Wohnort zeig*

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Originally posted by bimei

Ah so, fehlt zur Berechnungsgrundlage wohl ein genügend zusammenhängender Zeitraum ...

Nimm einfach Abrechnungen oder Arbeitsvertrag mit, die fordern das dann notfalls von dem Arbeitgeber an.

Sind 2,5 Jahre Ausbildung etwa nicht genug? :eek: Dieser ganze Ämterkram macht mich echt noch fertig... :rolleyes:

Ich probier jetzt einfach weiter, das A-Amt zu erreichen, ansonsten muss es eben so gehen.

Ach, eine Frage noch: Sind die Arbeitgeber eigentlich an Fristen gebunden, innerhalb derer sie die Bescheinigungen ausfertigen müssen? Mein Ausbildungsbetrieb will sie zwar ausstellen, aber noch habe ich auch dieses Exemplar nicht zurueck. Muss ich jetzt von mir aus Druck machen bzw. eine Frist setzen, oder ist das in Vorschriften geregelt?

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Originally posted by Saga

Sind 2,5 Jahre Ausbildung etwa nicht genug? :eek: Dieser ganze Ämterkram macht mich echt noch fertig... :rolleyes:

Für die Berechnung kann durchaus ein längerer Zeitraum angesetzt werden, wenn die Gehälter/Löhne in der Zeit sehr differiert haben. Ich guck mir das aber nachher nochmal an, wie die darauf kommen könnten.

Ach, eine Frage noch: Sind die Arbeitgeber eigentlich an Fristen gebunden, innerhalb derer sie die Bescheinigungen ausfertigen müssen? Mein Ausbildungsbetrieb will sie zwar ausstellen, aber noch habe ich auch dieses Exemplar nicht zurueck. Muss ich jetzt von mir aus Druck machen bzw. eine Frist setzen, oder ist das in Vorschriften geregelt?

Im Gesetz heisst es:

§312 SGB III

(1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesanstalt hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere

1. die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers,

2. Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und

3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer

erhalten oder zu beanspruchen hat, anzugeben.

Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.

Bei Beendigung kannst Du definieren als "mit den Arbeitspapieren". Das sollte eigentlich auch üblich sein, wenn nicht sogar schon vorher.

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Originally posted by Saga

Sind 2,5 Jahre Ausbildung etwa nicht genug? :eek: Dieser ganze Ämterkram macht mich echt noch fertig... :rolleyes:

Du erfüllst die Anwartschaftzeit (12 Monate), § 123 SGB III und die Rahmenfrist (3 Jahre) § 124 SGB III. Die Anspruchsdauer richtet sich allerdings nach der um vier Jahre verlängerten Rahmenfrist, § 127 SGB III, dabei gibt es dann Ausschlusszeiten aus dem etsten Titel des SGB ...

Willst Du das wirklich alles wissen? :D

Ist jedenfalls soweit richtig, was die da machen. ;)

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Originally posted by BenNebbich

...ich hab euch einen heissen tee gemacht und kekse von meiner mami dazugestellt.

...jetzt könnt ihr euch gemütlich zusammenkuscheln und in aller gemütsruhe im sgb I bis V schmöckern...

Heisst, Du gönnst es uns nicht bis SGB XI?

[x] vermerkt.

OT-Posting

[x] vermerkt

:P

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  • 4 Wochen später...

Ist zwar schon ein paar Tage alt der Thread, aber ich hab noch eine Ergänzung.

Ich war heute beim Arbeitsamt und wollte den Antrag abgeben. Logischerweise wurde ich gefragt, wo die fehlende Arbeitsbescheinigung ist. Ich hab die Sache erklärt und muss jetzt eine wahrheitsgemässe Erklärung über die Tätigkeit bei der Firma mit den 4 Ringen, sowie einen Nachweis von meiner Krankenkasse über meine Versicherung zu dem Zeitraum erbringen. Also leider nix mit Vertragskopie. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Personalabteilung der betreffenden Firma für die zusätzliche Rennerei, die ich jetzt habe.

Eines versteh ich allerdings nicht an dem Bogen: Ich soll angeben, wohin die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit abgeführt wurden. Aber woher soll ich das wissen?

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