Freedom Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Eine Frage hätte ich da: Wenn ich eine Arbeit finde, die in einem anderem Bundesland ist und bereit bin dorthin zu gehen, wobei ich aber kein Geld für den Umzug habe (weil ich erst neulich umgezogen bin und das ganze Geld dafür ausgegeben habe) und arbeitslos gemeldet bin - Habe ich einen Anspruch auf eine Hilfeleistung seitens Arbeitsamt, zumindest für den Umzug? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 § 53 SGB II (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit 1. dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und 2. sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). Um das für Dich konkret zu prüfen, solltest Du dann zum Arbeitsamt gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleenemaus Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Hallo! Bei unseren Arbeitsamt in Plauen wird der Umzug bis zu einem Bestimmten Betrag bezahlt. Die Umzugshilfe die es früher gab (bei uns 5000 DM) gibt es soviel ich weiß nicht mehr. Freundliche Grüße Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
honey Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 zum teil gibts diese umzugshilfe im osten noch, aber ich glaube das wurde im westen gar nicht erst eingeführt, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleenemaus Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Keine Ahnung. ich weiß nur das es sie bis ca. vor einem Jahr noch hier gab. Es ist ja wirklich doof, wenn man Arbeit weiter weg findet, aber kein Geld zum umziehen hat. Es hat ja nicht jeder so viele Ersparnisse und auf die Eltern kann man auch nicht immer zurückgreifen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Originally posted by honey ...., aber ich glaube das wurde im westen gar nicht erst eingeführt, oder? Das ist gesetzlich geregelt, siehe oben Gesetzestext. Der ist für alle gültig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen und Randbedingungen erfüllt sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
honey Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 hab mich gerade mal ein bißchen schlau gemacht. im osten gibts noch eine extra "mobilitätsprämie" (zzgl. zum normalen) - man diskutiert zwar gerade die abschaffung bzw. "rückkehrerprämien", aber im moment läuft das noch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleenemaus Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Was erzählen die mir da auf dem Arbeitsamt? Na gut, werde noch mal hinfahren und mich erkundigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freedom Geschrieben 12. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 vielen Dank für die Erklärung. Eine Sache wäre da noch, diese konnte ich dem Text nicht entnehmen, daher poste ich sie einmal hier: Wenn ich eine Arbeit wo anders finde, dann muss ich ja die Wohnung hier kündigen und dort eine finden. Das zweite wäre kein Problem, aber wie ist es mit dem ersten Punkt: ich muss ja noch mindestens 3 Monate für meine alte Wohnung bezahlen, falls ich keinen Nachmieter finde.. Wird denn das vom Arbeitsamt gefördert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
honey Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 nope. soweit geht ihre kulanz dann doch nicht einfach einen nachmieter suchen, dann hast du das problem nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bloody pymle Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 das mit dem Nachmieter geht nur bei befristeten Mietverträgen. Ansonsten ist der Vermieter nicht verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren! Der sucht sich schließlich selbst die Leute aus. Aber einen Versuch ist es auf alle Fälle wert! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freedom Geschrieben 12. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 nope. soweit geht ihre kulanz dann doch nicht Bist Du dir da sicher, Honey? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 ...nachmieter gibt es auch bei nicht befristetern mietverhältnissen. der vermieter muss zwar nicht jeden kandidaten akzeptieren, aber er muss seine ablehnung von potientellen nachmietern begründen. bitte, bitte nicht nach quelle fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Originally posted by BenNebbich ...nachmieter gibt es auch bei nicht befristetern mietverhältnissen. der vermieter muss zwar nicht jeden kandidaten akzeptieren, aber er muss seine ablehnung von potientellen nachmietern begründen. bitte, bitte nicht nach quelle fragen. Quelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch 1b, auch bekannt als Mietrecht. Dazu kann ich nicht mit Link o.ä. dienen. Aber hier ein Auszug aus einer FAQ (Quelle : http://www.finanztip.de/recht/mietrecht.htm) Ich habe eine neue Wohnung und will ausziehen - muss mich der Vermieter ziehen lassen, wenn ich einen Nachmieter stelle? Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Wohnung für zwei Jahre fest gemietet. Nach sechs Monaten haben Sie die Möglichkeit, an eine Wohnung heranzukommen, die besser und günstiger ist. Jetzt würden Sie gern kündigen und umziehen, aber der Vermieter will Sie aus dem Mietvertrag nicht herauslassen. Und was nun? Sicher haben Sie schon einmal gehört, dass man in so einer Situation dem Vermieter einfach drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss und dann ausziehen kann. Leider ist es so einfach nicht: Wenn im Mietvertrag über Nachmieter nichts drinsteht, dann kann der Vermieter grundsätzlich darauf bestehen, dass Sie Ihre vereinbarte Zeit abwohnen oder mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen. Nur in seltenen Härtefällen muss er einen Nachmieter akzeptieren. Nach der Rechtsprechung liegen solche Härtefälle z.B. dann vor, wenn Sie beruflich in eine andere Stadt umziehen müssen, wenn Sie heiraten oder Nachwuchs bekommen und deshalb die Wohnung zu klein wird oder wenn Sie zum Pflegefall werden und in ein Pflegeheim umziehen müssen. Gründe, die Sie sozusagen selbst verursacht haben, akzeptieren die Gerichte nicht. Sie können also nicht aus dem Mietvertrag heraus, nur weil Sie jetzt eine Eigentumswohnung gekauft oder eine günstigere Mietwohnung gefunden haben. Liegt aber ein Härtefall vor, dann müssen Sie nicht drei Nachmieter präsentieren, sondern es reicht einer völlig aus, wenn dieser für den Vermieter akzeptabel ist. Das ist dann der Fall, wenn der Nachmieter bereit ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen, in etwa über das gleiche Einkommen wie Sie verfügt und der Vermieter gegen ihn keine besonderen persönlichen Vorbehalte hat. Seinen Erzfeind braucht der Vermieter nämlich als Nachmieter nicht zu akzeptieren. Andererseits kann er einen Nachmieter nicht schon ablehnen, nur weil er ihm vielleicht nicht sympatisch oder oder weil er Ausländer ist. Immerhin hat nach der Rechtsprechung der Vermieter aber drei Monate lang Zeit, sich die Sache zu überlegen. Während dieser Zeit müssen Sie auf jeden Fall die Miete weiter zahlen. Lehnt der Vermieter dann den Nachmieter unberechtigt ab, müssen Sie keine Miete mehr zahlen. Sie sehen, es ist nicht ganz einfach, über einen Nachmieter aus einem Mietvertrag herauszukommen, wenn im Mietvertrag nichts Entsprechendes vereinbart ist. Am besten denken Sie daran, wenn Sie Ihren nächsten Mietvertrag abschließen und bauen dann eine Nachmieterklausel ein. Das sollte alle Antworten geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freedom Geschrieben 12. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Nur in seltenen Härtefällen muss er einen Nachmieter akzeptieren. Nach der Rechtsprechung liegen solche Härtefälle z.B. dann vor, wenn Sie beruflich in eine andere Stadt umziehen müssen,.......... - damit ist meine Frage geklärt, muchos gracias! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Originally posted by ICHTYS - damit ist meine Frage geklärt, muchos gracias! Weiter gilt natürlich, dass wenn du z.B. keinen Nachmieter findest oder der Vermieter sich die drei Monate nimmt, du zahlen musst. Diese Kosten würden beim Arbeitsamt mit zu den zum Umzug gehörenden Kosten gezählt. Wieviel du davon tatsächlich erstattet bekommen würdest, kann ich dir aber leider nicht sagen. Nachtrag: Im meinem Beispiel steht zwar eine Frist, aber wie BenNebbich schon sagte, gilt das natürlich auch für unbefristete Mietverträge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 12. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Upps Fenster zulange offen gehabt. Hat sich schon erledigt. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Freedom Geschrieben 12. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2002 Diese Kosten würden beim Arbeitsamt mit zu den zum Umzug gehörenden Kosten gezählt. Wieviel du davon tatsächlich erstattet bekommen würdest, kann ich dir aber leider nicht sagen. - vielen Dank nochmals, das ist genau das, was ich wissen wollte.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sven Eichler Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 Kurze Info: Mietverhältnisse, die ab dem 01.10.2001 geschlossen wurden, haben grundsätzlich eine maximal dreimonatige Kündigungszeit, unabhängig davon, was vertragelich festgehalten wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
siga Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 Ich habe das Spielchen schon hinter mir. Erst: Jobsuche im Wessieland, Job gefunden, Wohnung suchen, Wohnung gefunden, alte Wohnung kündigen, natürlich noch drei Monate bezahlen müssen. Neue Wohnung mußte von oben bis unten renoviert werden und eine Mietkaution mußte auch geleistet werden. :confused: Dann Arbeitsamt. Erst mal 2500 DM Jobbonus kassiert, die anderen 2500 gabs nach 6 Monaten Probezeit. Aber mal ehrlich: Das Geld hat vorne und hinten nicht gereicht! Ich bin dabei noch ziemlich billig umgezogen, hab die meisten Möbel stehenlassen und mir hier neue (gebrauchte) geholt. Von meinen Eltern bekam ich noch Geld geliehen und von meiner Firma gabs auch Umzugsgeld. Ich hätte auch von meiner Firma noch einen zinslosen Kredit bekommen, aber mit dem Geld meiner Eltern ging es dann auch ohne. Vielleicht fragst du mal bei deiner zukünftigen Firma, inwieweit sie dich da unterstützen würden.... Aber es hat sich doch gelohnt! Nach ca einem halben Jahr hatte ich alle "Schulden" abbezahlt und der Job macht super viel Spaß..... ohne Arbeit wär's halt nix!!! Siga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleenemaus Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 @Siga Wann bist Du denn Umgezogen? Mir sagte das AA das nur Anfang des Jahres man gute CHancen hat, Geld von ihnen für den Umzug zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
siga Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 Ich bin im September 2001 umgezogen und hab am 01.10. angefangen zu arbeiten. Noch ein Tip fürs AA: alle Anträge schon vorher stellen! Auch wenn du ja noch gar nicht weißt, ob du einen Job bekommst. Hinterher gibts nämlich nix mehr! Gruß Siga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kleenemaus Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 Ja danke für den Tip! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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