Keksfahrer Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 hiho, mal ne frage: sind ausgedruckte emails eigentlich vor gericht als beweis zugelassen? wenn die mails geöffnet sind, können se doch manipuliert werden und dann ausgedruckt... wenn jemand nen link hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Black_Wolve Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 Kopie der Datenbank anfertigen, die originalen Mails unangetastet lassen und mit der Kopie selbst arbeiten. Vor Gericht dann Datenträger mit der originalen Datenbank vorlegen. Soweit hab ich das noch in Erinnerung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr. Bubbles Geschrieben 13. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2002 Moin, also ich hab da mal die Website eines Anwalts konsultiert... Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen haben emails keinen vollen Beweiswert. Sie stellen keine mit vollem gerichtlichen Beweiswert versehenen Privaturkunden nach § 416 ZPO dar, da es an der erforderlichen Schriftform fehlt. Dies gilt auch für Ausdrucke von emails und für die Verwendung digitialer Signaturen. Vor Gericht können die Ausdrucke da-her allenfalls als Indizien vorgelegt und der freien Beweiswürdigung des Richters überlassen werden. Hieran kann auch durch eine Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern, wonach etwa emails und die diesbezüglichen Ausdrucke vollen gerichtlichen Beweiswert haben sollen, nichts geändert werden, da das Gericht ans solche Vereinbarungen nicht gebunden ist. Weiteres zur Thematik von Rechtsverbindlichkeit elektronischer Kommunikation Hoffe ich konnte helfen...... Ansonsten, einfach mal googlen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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