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Ausdruck einer Email vor Gericht gültig???


Keksfahrer

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Moin,

also ich hab da mal die Website eines Anwalts konsultiert... :)

Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen haben emails keinen vollen Beweiswert. Sie stellen keine mit vollem gerichtlichen Beweiswert versehenen Privaturkunden nach § 416 ZPO dar, da es an der erforderlichen Schriftform fehlt. Dies gilt auch für Ausdrucke von emails und für die Verwendung digitialer Signaturen. Vor Gericht können die Ausdrucke da-her allenfalls als Indizien vorgelegt und der freien Beweiswürdigung des Richters überlassen werden. Hieran kann auch durch eine Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern, wonach etwa emails und die diesbezüglichen Ausdrucke vollen gerichtlichen Beweiswert haben sollen, nichts geändert werden, da das Gericht ans solche Vereinbarungen nicht gebunden ist.

Weiteres zur Thematik von Rechtsverbindlichkeit elektronischer Kommunikation

Hoffe ich konnte helfen......

Ansonsten, einfach mal googlen

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