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Zuviel Gehalt bekommen, was nun?


ChrisM

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Hallo zusammen,

ich hoffe das der Thread hier richtig aufgehoben ist.

Folgendes, ich mach seit 1.1. diesen Jahres meine Umschulung FIAE, der Vertrag wurde letztes Jahr geschlossen in DM und ich hab noch eine Sonderleistung von der Firma bekommen.

Jetzt ist der Firma aufgefallen das sie mir zu viel Gehalt bezahlt hat (mir ist das nicht aufgefallen, ich hab darauf vertraut das das alles stimmt wies ist, um ehrlich zu sein ich hab mir daher auch nicht die Mühe gemacht das alles nachzurechnen).

Wie soll ich mich da jetzt verhalten?

Das Gespräch mit der GL findet warscheinlich heute oder Mittwoch statt wie wir ne Lösung finden, aber imho kann ich da ja nix dafür wenn die da was verpeilen, ich will allerdings auch nicht für schlechte Stimmung sorgen da es mir im großen und ganzen in der Firma gefällt. Hat jemand vielleicht Tipps?

Gruß

Chris

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Hallo,

also wie die rechtliche Seite aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber ich persönlich würde das Geld auch zurücküberweisen. Ist zwar ärgerlich, aber wenn Du bei der Firma bleiben möchtest, ist das wahrscheinlich der bessere Weg.

Wenn Du das Geld schon ausgegeben hast, kannst Du ja fragen, ob Deine Firma auf Ratenzahlung eingeht, oder den Betrag stückchenweise von Deinem Lohn abzieht, dann fällt der Verlust nicht so auf.

Und für die Firma ist es ein Zeichen, dass Du Dich loyal der Firma gegenüber verhältst, und selbständig nach Lösungen suchst.

Peter

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Originally posted by kingofbrain

Hallo,

also wie die rechtliche Seite aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber ich persönlich würde das Geld auch zurücküberweisen. Ist zwar ärgerlich, aber wenn Du bei der Firma bleiben möchtest, ist das wahrscheinlich der bessere Weg.

Wenn Du das Geld schon ausgegeben hast, kannst Du ja fragen, ob Deine Firma auf Ratenzahlung eingeht, oder den Betrag stückchenweise von Deinem Lohn abzieht, dann fällt der Verlust nicht so auf.

Und für die Firma ist es ein Zeichen, dass Du Dich loyal der Firma gegenüber verhältst, und selbständig nach Lösungen suchst.

Peter

Hi,

ja so hatte ich mir das auch gedacht, das sie halt jetzt das Gehalt verringern bis der Betrag aufgebraucht ist und dann wieder mein eigentliches Gehalt zahlen.

Auf einmal zurückzahlen ist für mich keine Option da ich Fixkosten hab (Miete usw.) mit denen das nicht vereinbar ist.

Vielleicht weiss ja noch jemand was rechtliches dazu.

Aber danke erstmal für die schnellen Antworten.

Gruß

Chris

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Also soweit ich weiß -unter Vorbehalt- hat jeder, der zuviel an wen auch immer gezahlt hat, ein Einspruchsrecht von einem halben Jahr. Du müßtest dann also nur das zuviel gezahlte Geld des letzten halben Jahres zurückbezahlen.

Wir hatten das mal in Wiso, aber das ist schon lange her. Vielleicht kann man dazu auch was im I-net finden.

Gruß Siga

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Lediglich bei Ämtern und Behörden gibt es meines Wissens für Rückzahlungen keine Pflicht. Aber bei Arbeitsverhältnissen sieht´s wohl anders aus. Ich würde Dir empfehlen - je nach Höhe des Betrags - kurze Rücksprache mit einem Anwalt zu führen, falls Dir der Job selber dort schnurz ist.

"und ich hab noch eine Sonderleistung von der Firma bekommen" Wenn Dir selber nicht klar war, ob und wieviel Du bekommen solltest und ob das übereinstimmt mit dem was Du bekommen hast, dann solltest Du dir das nicht gefallen lassen. Die könnten Dir wenn nichts schriftlich fixiert wurde sonstwas erzählen um zu schauen, ob Du das mit Dir machen läßt. Ob Du später übernommen wirst ist oftmals ein Roulettespiel und nicht so oft der Fall wie es die Meisten glauben.

Ich weiß zwar nicht, in wie weit man vor Gericht als Azubi anders als ein Arbeitnehmer behandelt wird, aber hier sind 2 Fälle von Mitarbeitern und freischaffenden Mitarbeitern, bei denen wegen der Gehaltszahlung Irrtum vorlag:

Fall1 - Fall2

vielleicht bringt Dir das was

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Rechtlich sieht es so aus, dass Du den zuviel erhaltenen Betrag zurückerstatten musst. Gibt es keinen Tarifvertrag, gelten die Fristen aus dem BGB.

Als Arbeitnehmer bist Du verpflichtet, Deine Gehaltsabrechnung zu prüfen (z. B. Hessisches LAG 31.10.2001, 2 Sa 1141/01). Kannst Du nachweisen, dass Du den zuviel erhaltenen Betrag verbraucht hast, kannst Du einer Rückzahlungspflicht entgehen.

Auszug aus einem Urteil, das bei ähnlichen Verfahren zu Rate gezogen wurde:

Ein Arbeitnehmer, dem irrtuemlich zuviel Gehalt ausgezahlt wird, kann der Rueckforderung seines Arbeitgebers zwar entgegenhalten, er habe das Geld verbraucht und sei damit nach § 818 des Buergerlichen Gesetzbuchs "entreichert". Auf den "Beweis des ersten Anscheins" kann er sich dabei aber nur berufen, wenn die Ueberzahlung nicht zu hoch ausgefallen ist. Eine Angestellte des Landes Berlin, die fast das Doppelte ihrer Bezuege erhalten hatte, konnte sich nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts daher nicht auf Beweiserleichterungen stuetzen, um darzutun, dass sie das Geld aufgebraucht hatte (Urteil vom 23.5.2001, Az. 5 AZR 374/99). Sie haette im Einzelnen darlegen muessen, wie sie die Betraege verwandt hatte.

Der Kompromiss der Rückzahlung, den Du Dir da denkst, ist wohl angebracht. ;)

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