Florum Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Hallo Leute, ich weiß, dieses Thema paßt nicht in diesen Forumsbereich, ich hatte aber keine Ahnung wo ich die Frage sonst unterbringen sollte!?! Folgende Problematik... Ich bin derzeit noch in Ausbildung und hatte vor, mir nebenher ein Gewerbe anzumelden um für ein paar bekannte Internetdienstleistung im kleinen Stil anzubieten und somit halt auch Rechnungen schreiben zu können/dürfen. Jetzt habe ich heute ein Gespräch mit meinem Chef gehabt, der mir ganz dezent verboten hat dieses Gewerbe anzumelden, da ich bei meinem Gewerbe einer ähnlichen Tätigkeit nachgehen würde, wie die der Firma. Naja, im Endeffekt habe ich jetzt wohl gelitten oder was??? :confused: Um was es mir jetzt geht ist... Ich habe da was von der Möglichkeit gehört, Rechnungen bis zu einer gewissen Umsatzhöhe im Monat (ca. 300-400 Euro, oder so?) auch ohne Gewerbe stellen zu dürfen. Gibt's da wirklich was? Ist man dann gleich freiberuflich oder wie? Kann ich mich damit vielleicht dezent aus der Miserie mit meinem Chef rausstehlen und somit meiner nebenberuflichen Beschäftigung nachgehen, ohne Probleme mit meinem Chef zu kriegen? Seit doch bitte so nett und gibt mir nen Rat! :StefanE Danke im Voraus Grüße Florum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Originally posted by Florum Kann ich mich damit vielleicht dezent aus der Miserie mit meinem Chef rausstehlen und somit meiner nebenberuflichen Beschäftigung nachgehen, ohne Probleme mit meinem Chef zu kriegen? Hat Dein Chef denn der Nebentätigkeit ansich zugestimmt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Florum Geschrieben 17. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Im Grunde hat er der Nebentätigkeit zugestimmt. Er meinte ja selbst:"Kann man nicht auch Rechnungen stellen, ohne Gewerbe? Mach dich da mal schlau dann reden wir drüber!" Ihm geht's in 1. Linie nur darum das ich mir keinen Gewerbeschein hole um mich quasi selbstständig zu machen! Florum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 ...ich denke es sollte kein problem sein, wenn die art der tätigkeit mehr einer dienstleistung ähnelt. ...mirb ist aber eigentlich klar, was den chef am gewerbeschein stört, wenn er der tätigkeit als solchen zustimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fk_as_Rattenstaedter Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 auf der anderen Seite wird er es auch nicht mitbekommen, wenn du dir einen gewerbeschein holst. er fürchtet dich wohl als konkurrenz zur eigenen firma, wie andererseits hast du einen arbeitsvertrag, den du einhalten musst. ansonsten kannst du mit deiner freizeit machen, was du möchtest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 @fk_as_Rattenstaedter: Das ist definitiv falsch - was Du in Deiner Freizeit machst geht Deinen Ausbildungsbetrieb in gewissen Rahmen schon etwas an. Das ohne eine Genehmigung die fristlose Kündigung drohen kann, ist Dir hoffentlich schon bekannt? Und die Forumssuche hat u.a. dieses Posting ausgespuckt: Zitat eines Postings von lpd aus diesem Thread gepostet am 29.04.2002: Während der Ausbildung ist jede Art von Nebentätigkeit dem Betrieb nicht nur zu melden, sondern bedarf dessen Zustimmung. Es fällt auch nicht schwer, zu erraten, wieso dem so ist. Einkommen : Bis zu einer Bestimmten Summe zahlt man zwar keine Steuern, aber Sozialabgaben. Diese richten sich nach dem Gesamteinkommen. Versicherungsschutz : Bei nicht genehmigten Nebentätigkeiten kann jeglicher Versicherungsschutz aberkannt werden. Ausfall : Fällt man aufgrund seiner Nebentätigkeit aus (beispielsweise Pizzakurier & Unfall), und diese Nebentätigkeit ist nicht vom Betrieb genehmigt worden, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass a) die Krankenversicherung keinerlei Kosten trägt, der Betrieb die fristlose Kündigung ausspricht oder zumindest Schadensersatz für die Ausfallzeit einfordert. Also, die Rechtslage besagt, dass Nebentätigkeiten meldepflichtig sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 17. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2002 Der Knackpunkt ist, dass Du mit Deinem Gewerbe auch noch in Konkurrenz zu Deinem Betrieb treten wuerdest. Kein AG genehmigt so etwas. Null Chance meiner Ansicht nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Originally posted by gajUli Der Knackpunkt ist, dass Du mit Deinem Gewerbe auch noch in Konkurrenz zu Deinem Betrieb treten wuerdest. Kein AG genehmigt so etwas. Null Chance meiner Ansicht nach. Seh ich auch so. Wenn dein Chef aber nix gegen ne Gewerbeanmeldung an sich hat, mach einen Hardwareservice auf...... Mein Gott, ab und zu muss man halt mal was codieren, das gehört dazu. Der Tip stammt übrigens von meinem Abteilungsleiter, alles was er wollte, war ein Schreiben, in dem stand:......., ich versicherem dass meine Tätigkeiten in keinerlei Wettbewerb zu den Interessen der (Name meiner Firma) stehen. Ansonsten lass die Finger weg und warte, bis du ausgelernt hast oder lass deine Freundin/Schwester/Bruder/Urgrossmutter n Gewerbe anmelden Flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Däni Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Hallo zusammen, also ich konnte mich neben der Ausbildung problemlos selbstständig machen (mit Gewerbeschein). Allerdings natürlich auch nicht mit der gleichen Art von Dienstleistung, die mein Ausbildungsbetrieb bietet. Es geht einfach darum, dass Du, wenn Du nebenher selbstständig bist, nicht in Konkurrenz zu Deinem Unternehmen stehen darfst, was ja eigentlich eine logische Sache ist. Bekanntgeben musst du die nebenberufliche Tätigkeit aber auf alle Fälle, wie schon oben gesagt. Zum Thema Gewerbeschein ist es meines Wissens nach so, dass Du als Selbstständiger in Deinem Bereich auf alle Fälle einen brauchst. Nur Freiberufler benötigen den nicht, aber das war zumindest in meinem Fall nicht möglich, weil eine freiberufliche Tätigkeit nur gewissen Berufen vorbehalten ist. Ich würde Dir vorschlagen, dass Du mal bei der IHK und einem Steuerberater anrufst, die haben mir damals nämlich wirklich weiterhelfen können. Bezüglich der 300 bis 400 € monatlich ist es wohl so, dass Dein Chef da was verwechselt hat. Wenn Du nämlich einen jährlichen Umsatz von weniger als 16.200,- € hast, bist Du nicht Umsatzsteuerpflichtig, d.h. Du stellst keine Mwst. in Rechnung und bist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Einen Gewerbeschein brauchst Du aber natürlich trotzdem. Allerdings entfällt dann auch die Buchführungspflicht, was als nebenberufliches Kleinunternehmen ja ein immenser Vorteil ist ! Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, liebe Grüße Däni Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Originally posted by fk_as_Rattenstaedter auf der anderen Seite wird er es auch nicht mitbekommen, wenn du dir einen gewerbeschein holst. er fürchtet dich wohl als konkurrenz zur eigenen firma, wie andererseits hast du einen arbeitsvertrag, den du einhalten musst. ansonsten kannst du mit deiner freizeit machen, was du möchtest... Damit würde ich vorsichtig sein. Mitbekommen wird der Chef es vielleicht nicht, aber rausbekommen kann er es ohne weiteres. Da es genehmigungspflichtig ist, kann der Chef dafür abmahnen und - wenn der Schein nicht wieder zurückgegeben wird - auch kündigen. Die Gründe, warum solche Nebenbeschäftigungen (Egal, ob Auszubildender oder "normaler" Arbeitnehmer) genehmigt werden müssen, sind simpel und liegt in etwa in dem Bereich, den du angedeutet hast : Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass du als Arbeitnehmer für deine Nebenbeschäftigung nicht z.B. Know-How o.ä. aus der Firma verwendest. Deshalb hat der Gesetzgeber ihm die Möglichkeit eingeräumt, diese notfalls zu verhindern. Aber nicht nur deshalb : Wenn du in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehst, kannst du mit deiner Freizeit eben nicht machen, was du willst. Das mag man vielleicht denken, aber die Freizeit hat aus arbeitsrechtlicher Sicht den Zweck, dass der Arbeitnehmer sich von der Arbeit erholen soll, damit er fit für den nächsten Arbeitstag ist. Wenn er nun zum Beispiel einer Nebentätigkeit nachgehen will, kann der Arbeitgeber die Genehmigung mit der Begründung verweigern, dass die Erholung nicht mehr (ausreichend) sichergestellt ist. Also vorsichtig; im Arbeitsrecht versteht man unter dem Begriff "Freizeit" etwas anderes, als der Volksmund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Originally posted by lpd Wenn du in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehst, kannst du mit deiner Freizeit eben nicht machen, was du willst. Wie sieht das denn beim Zivildienst aus? Ich denke da kann man das alles dann ohne Probleme machen. Oder lieg ich da falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 18. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2002 Originally posted by BigB Wie sieht das denn beim Zivildienst aus? Ich denke da kann man das alles dann ohne Probleme machen. Oder lieg ich da falsch? Ja, du liegst falsch, denn die Ausübung des Zivildienstes hat Vorrang. Auch hier gilt die Freizeit als Erholungszeit. Nebenbeschäftigungen oder Selbstständigkeit müssen genehmigt werden. Allerdings wirst du hier - als IT´ler - nicht das Problem haben, dass die Ablehnung wg. des Konkurrenzgedankens käme. Allerdings kann ich dir im Moment nicht sagen, wer hier genehmigen muss; derjenige, der dich als Zivi beschäftigt, oder aber möglicherweise das Bundesamt für Zivildienstleistende. Ich würde aber grundsätzlich von Nebenbeschäftigungen während des ZD abraten (wg. diverser Vorteile, die einem dann möglicherweise entgehen); es sei denn, es ist aus finanziellen Gründen nicht anders möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 23. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2002 OT: Also ich musste meine ZD fragen ob ich nebenbei arbeiten durfte. Da Zivi sein = Bund sein = untergestellt sein. Will heißen: angenommen du warst "böse" durftest du z.B. Hausarest bekommen. Und sollte deine Nebentätigkeit deine Zivi Arbeit stören (z. B Müdigkeit da man Nachts DJ macht), kann deine ZD-Stelle auch ohne Nachweis/Begründung die Nebentätigkeit verbieten. So mal schön gehorsam lernen Ist IMHO, da es mir so gesagt wurde von nem ZD-Betreuer vom Zivildienstamt. Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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