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Arbeitsamt verweigert Arbeitsplatz


sperminator

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Ich befinde mich in einer Umschulung zum FISI.

Bin momentan in dem betrieblichen Praktikum.

In der Firma habe ich heute das Angebot bekommen ab dem 01.08.2003 zu arbeiten.

Problem ist die Firma führt zusammen mit einer Fachhochschule ein wissenschaftliches Projekt durch.

Für dieses Projekt gibt es Fördermittel vom Bund.

Für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter gibt es Fördergelder wenn er mind. 8,5 Mann Monate ( im Jahr 2003)daran arbeitet.

Ich habe am 13. 14.05.2003 Prüfung.

Und zwischen 23.06. - 18.07 mündliche.

Ich kann bis 31.03.2002 im Praktikumsbetrieb bleiben und dort mein Projekt durchführen.

Also zwei Monate länger als das betriebliche Praktikum, denn das endet am 31.01.2003.

Ab dem 17.05.2003 ist im Umschulungsbetrieb ( ein privater Bildungsträger) nur noch die Vorberreitung zur mündl.

Dass heißt: Ein Powerpoint-Vortrag vorbereiten.

Dafür haben wir dann Zeit bis zur mündl. Prüfung.

Die Firma aber in der ich ja momentan Praktikum macht hätte aber gerne ein Praktikumsvertrag mit mir für die Zeit ab 17.05.2003 bis zur Prüfung, es wird auch gewährleistet dass ich die Präsentation machen kann.

Währe ich in der Zeit in der Schule würde ich wahrscheinlich eine Woche die Präsi machen und nur noch Counter spielen, war bisher sowieso. lol lol.

Ich frage also das Arbeitsamt und was sagen die :::::

N E I N!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich muss erst die Ausbildungszeit beenden und dann könnte ich dort arbeiten.

Danke Deutschland.

Danke Arbeitsamt.

Ich werde jetzt mal zur IHK und meinem Umschulungsbetrieb gehen und hören was die sagen.

Wollte nur mal meinen Frust über diese ****** Arbeitsamtleiter rauslassen.

MFG

ein arbeitsloser mehr.

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Das ist eben eine der Grundlagen für eine Umschulung: Währenddessen NICHT zu arbeiten. Andere würden auch lieber nur zur Prüfung gehen (oder nur online teilnehmen) und währenddessen in Maillorca selber lernen. Klappt so aber leider auch nicht. Die befolgen nur die Regeln und die sind nunmal festgesteckt. Offiziell darfst Du erst ab dem letzten Prüfungstag eine Arbeit antreten. Gehe ich recht in der Annahme, daß Du der wissenschaftliche Mitarbeiter sein sollst? Wenn ja, dann mach ich auch sofort im Keller ein Labor auf um Forschungsgelder zu kassieren. Um was geht es denn bei dem Forschungsprojekt?

Es gäbe nur eine Möglichkeit, die allerdings sehr riskant ist: Den Schulverweis riskieren (von mir aus durch Fehlzeiten, etc. in Absprache mit der Schule), die Umschulung abbrechen, die Arbeit anfangen und die restliche Umschulungszeit selber mit diesen Forschungsgeldern finanzieren. Irgendeiner hier im Board hat jedenfalls auch seine Umschulung selber gezahlt.

Bitte nicht böse sein, aber: Für mich klingt das fast so, als ob ein Arbeitsloser beim Arbeitsamt nachfrägt, ob er nicht noch nebenher schwarz arbeiten könnte.

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Originally posted by sperminator

Ich kann bis 31.03.2002 im Praktikumsbetrieb bleiben und dort mein Projekt durchführen.

Also zwei Monate länger als das betriebliche Praktikum, denn das endet am 31.01.2003.

Die Firma aber in der ich ja momentan Praktikum macht hätte aber gerne ein Praktikumsvertrag mit mir für die Zeit ab 17.05.2003 bis zur Prüfung, es wird auch gewährleistet dass ich die Präsentation machen kann.

Ich muss erst die Ausbildungszeit beenden und dann könnte ich dort arbeiten.

Was soll denn das nun sein? Ein Praktikum oder ein Arbeitsvertrag? Oder ein Praktikum, in dem Du ein gefördertes Projekt mit abarbeitest?

Wollte nur mal meinen Frust über diese ****** Arbeitsamtleiter rauslassen.

Pauschale Verurteilung von z. B. Arbeitsamtsleitern ist hier fehl am Platz.

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Also

1. darf ich nicht sagen um was für ein Projekt es geht.

Ja ich soll ein wissenschaftlicher Mitarbeiter sein.

Ich arbeite bereits jetzt zeitlich begrenzt an dem Projekt.

Dieses Projekt hat auch was Systemintegration zu tun.

2. Ich nix arbeite Schwarz, wenn ich es vorhätte, würde ich ab dem 17.05.2002 krank sein und alle zwei wochen mal erscheinen.

3. Ich würde in der Zeit an dem Projekt und an allen anderen Arbeiten die in der Firma anfallen arbeiten.

4. Ich bekomme von der Firma bereits ein Entgelt mit Genehmigung des Arbeitsamtes, weil es innerhalb der Bestimmungen liegt.

5. Ich erwähne nochmal, ich würde ab dem 17.05.2003 keine Ausbildung mehr haben sondern nur noch die Präsi machen und warten bis zur mündl.

Offiziell heißt das in der Ausbildung: " Vorberreitung auf die mündliche Prüfung".

6. Ich mache hier keine pauschale Verurteilung sondern ich meine genau den spezifischen und für mich zuständigen Arbeitsamtsleiter. Punkt aus.

7. Notfalls werde ich die Chefs fragen ob ich den Rest der Ausbildung halt bei denen mache und die mich zur Prüfung anmelden.

8. Die dürfen nämlich auch ausbilden.

9. Danke für die HILFE

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...es wundert einen schon dass das aa sich dermassen sperrt, einen arbeitslosen in arbeit zu bekommen. wir hatten schon umschüler im betrieb und öfter passten unsere einstelltermine nicht mit den terminen der umschulung zusammen. die arbeitsämter (freising, landshut und passau) konnten es aber immer ermöglichen, dass die arbeitsaufnahme zustande kam. bei uns war der knackpunkt eher die ihk, die das vorzeitige verlassen von umschulungen nicht so gerne sieht.

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