Argonaut Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Hi, ein Arbeitskollege von mir (auch noch Azubi) ist mit seiner Klasse zu einer anderen Schule gefahren, um dort ne Präsi zu halten. Dann hat er sein Auto dort auf dem Schulhof geparkt und als sie da so rumstanden, ist die Ölwanne seines Autos ausgelaufen. Polizei und Feuerwehr kamen. Jetzt kam die Rechnung über 418Euro. Auf der Rechnung steht: 6 Einsatzkräfte 1 Gerätewagen 2,5km gefahren 1 Sack Ölbindemittel 1 Einsatzleitwagen 2,5km gefahren 1 Rüstwagen 2,5km gefahren Fakt ist aber, daß EIN Feuerwehrmann dieses Säckchen ausgestreut hat und alle anderen in der Gegend rumstanden. Erste Frage: Warum muß er das überhaupt zahlen? Ist die Feuerwehr nicht verpflichtet den Bürgern zu helfen?? Zweite Frag: Warum muß er all diese Leute und Fahrzeuge bezahlen, obwohl die nichts getan haben?? Danke schonmal!:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Bin nicht bei der Feuerwehr, aber umsonst ist nur der Tod, und der kostet das Leben Wieso glaubst du die Feuerwehr hilft dir umsonst? Sogar den Krankenwagen musst du bezahlen, wenn du ins Krankenhaus musst (zumindest ne Selbstbeteiligung, also einen Teil der Kosten, den Rest zahlt deine Versicherung). Ausserdem können die ja nicht vorher wissen, ob sie nicht doch mehr als einen brauchen. Und wenn sie erstmal da sind kostet das. Die kommen nicht an und gehen wieder weil sie nciht gebraucht werden um ja nichts zu kosten ausserdem würde zumindest dann ihre An- bzw- Abfahrt kosten. Die Feuerwehr ist dazu da um zu helfen, also macht sie alles umsonst finde ich sehr naiv. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 19. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Hi, ich zahl doch auch nicht für die Polizei, wenn die mir hilft! Außerdem ist das in einem Kaff passiert und es wurde am Telephon genau beschrieben, was passiert ist. Da müssen die doch nicht mit sovielen Leuten anrücken und auch noch alle berechnen, obwohl nur einer den Sack ausgestreut hat Ach ja: Die Abfahrt können sie ja gerne berechnen, das sind cent Beträge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Hi! Also als erste mal zum Personalaufwand: Die Feuerwehr bekommt bei der Alarmierung ein Einsatzstichwort. In diesem Fall wohl "Ölunfall", "Öl läuft aus", oder Ähnliches. Bei so einer Meldung weiß man nicht, wie die Lage genau ist. Steht der PKW auf einer Grünfläche?" Läuft das Öl in einen Gulli? Ist ein Gewässer in der Nähe? etc. Auf alle diese Lagen muss man reagieren können. Und da hat dein Freun Glück, dass NUR 6 Einsatzkräfte vor Ort waren. Die in Rechnungstellung des Einsatzes basiert auf dem jeweiligen Brandschutzgesetz. Hier lag eine Situation vor, die durch den Verursacher ganz klar hätte verhindert werden können. Eine Ölwanne fällt ja sicherlich nicht ohne Grund ab, oder? Und eine Inspetion des Wagens bei der dieser Defekt aufgefallen wäre, hätte sicherlich nicht über 400,- EUR gekostet! Hoffe es wahr einigermaßen verständlich. Sonst einfach nochmal fragen. MfG backdraft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 19. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Das Auto hatte gerade TÜV bekommen. Ich find 418 Euro für einen Sack Ölbindemittel und eine Person, die rumläuft, während die anderen rumstehen und labern, schon unverschämt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Keksfahrer Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 wenn ein unfall oder halt am eigenen auto öl ausläuft und es ist erwiesen dass der fahrzeugbesitzer / -fahrer schuld trägt, dann sind rettungseinsätze zu zahlen. wenn aber jemand in not ist (haus brennt weil nachbar gekokelt hat) dann zahlt der gerettete natürlich nix. ich hab auch mal nen unfall fabriziert und durfte etwa 1500 DM selbstbeteiligung blechen (selber schuld, fahrlässig verursacht, vermutete personenschäden, strassensperrung, mich rausschneiden, ...) das läppert sich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matze134 Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Ich bin auch der Meinung das er froh sein kann, dass nur so wenig Einsatzkräfte und Autos ausgerückt sind! Für solche Schäden ist der Verursacher zu belangen da er es selbst zu verschulden hat! Solche Einsätze kosten schließlich auch ne Menge Geld und viele Kameraden müssen ihre Arbeit niederlegen! Das darfst du dabei nicht vergessen! Wie viele Einsatzkräfte benötigt werden lässt sich grundsätzlich erst vor Ort entscheiden! Und eine defekte Ölwanne ist nun mal auf schlechte Wartung zurückzuführen! Kostenlos sind Einsäätze eigendlich nur, wenn man keine Schld an dem Einsatz trägt! Dies trifft zum Beispiel bei Sturmschäden ein! G MATZE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by Argonaut Das Auto hatte gerade TÜV bekommen. Ich find 418 Euro für einen Sack Ölbindemittel und eine Person, die rumläuft, während die anderen rumstehen und labern, schon unverschämt. Fakt ist, dass wegen diesem Einsatz 6 Leute ihre Arbeitsstelle verlassen haben. Da ist es dann relativ egal, ob 1 Sackbindemittel gereicht hat, oder nicht. Die können ja nicht Hellsehen. Und Ausgerückt wird nur in taktischen Einheiten. Da hat er hier mit einer Staffel von 6 Leute wirklich noch Glück gehabt! Und das Geld für den Arbeitsausfall holen die Arbeitgeber sich auch von der Gemeinde wieder und diese wäre schön blöd sich das Geld bei einem solchen Einsatz nicht vom Verursacher zu holen! Dein Freund kann froh sein, dass die 6 Leute vor Ort waren und verhindert haben, dass das Öl evtl. noch in Grünflächen läuft. DAS wäre teuer geworden. Mehr Personal, Bereich auskoffern und Boden austauschen. Verseuchten Boden entsorgen... Also ich hätte gegen die 418,- EUR nix gesagt an seiner Stelle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 100% ACK. Meinst Du den Feuerwehrleuten macht es Spaß, sich 'ne Stunde oder länger hinzustellen und eine Ölspur abzukehren, wenn sie noch1000 andere Dinge (arbeiten z.B. ) machen könnten? Wie oben schon mal geschrieben, die Feuerwehr erfährt meistens auch nur das Alarmstichwort von der Polizei / Leitstelle. Wenn das jetzt "Öl läuft aus" oder ähnlich heißt, musst Du wirklich froh sein, das nicht in Zugstärke mit mehreren Fahrzeugen ausgerückt wird. Bei unbekannter Sachlage wird lieber mit Kanonen auf Spatzen geschossen, als einmal zuwenig Material/Personal zur Verfügung zu haben. Wie gesagt, es könnte ja auch Öl in die Kanalisation oder einen Bach/Fluss/See laufen. Dann wäre die K***** am Dampfen. Mit 481 € kommt dein Kumpel noch ganz gut weg, es könnte ja auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Umweltverschmutzung o.ä. kommen - oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DooleyDoo Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Hallo zusammen, ich kann dir dazu auch nur sagen, dass er mit knapp über 400 € noch günstig weggekommen ist. Wir haben bei uns ein Gebührenordnung erst seit 2 Jahren. Daran sind leider ein paar Betrieb in unserem Industriegebiet schuld. Früher war bei uns alles umsonst. Da aber einige Betriebe meinten Ihre Brandmeldeanlage nicht warten lassen zu müssen, weil Fehlalarme kosten ja nichts, musten wir diese in Absprache mit unserer Gemeinde einführen. Es ging soweit, dass wir zweimal am Tag zu einem Laden bei uns gefahren sind und immer mit einem netten Lächeln empfangen wordn sind. "Das ist nur ein Fehlalarm." Auf die Frage, ob die anlage nichtmal gewartet werden könnte bekamen wi folgende Antwort: "Wissen Sie was das kostet ?? Ihr Einsatz ist doch umsonst !!" Das war der absolute Hammer !! Wir haben dann die Gebührenordnung eingeführt und die Firmen benachrichtigt. Ein Fehlalarm ist dabei noch kostenlos. Komischerweise hat diese Firma den Brief nicht ernstgenommen. Beim zweiten Fehlalarm nach Inkrafttreten der Verordnung, haben Sie ein wenig blöde geguckt. Ein Fehlalarm kostet nämlich schonmal Pauschal 500 € und dann die einzelne Auflistung der Fahrzeuge.... Sowas zahlt übrigens keine Versicherung. Ja und das Problem ist, wenn man für das eine Gebühren verlangt, muss man es für das andere auch. Somit sind alle Einsätze wo es sich nicht um einen Notfall handelt gebührenpflichtig geworden. So und nun zum Preis. Zum einen hattet Ihr wirklich Glück, das nur so wenig Leute gekommen sind. Das hört sich ja fast nach einer BF an. Und zum anderen würde das gleiche Aufgebot nach unserer Verordnung mind. 800 € kosten. Und wie gesagt, bei uns würden auch am Tage mindestens 15 Leute kommen zu je 25 € pro Person. Das werden dann schnell mal 1000 €. Tja, das er vorher grade Tüv bekommen hat ist also entweder Pech, oder er kann Ansprüche an die Werkstatt stellen, denn das hätte man dann eigentlich sehen müssen. Sollte er mal genauer verfolgen. Grüsse Dooley Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Also ich will jetzt hier ja niemanden angreifen, aber ich finde das eine Unverschämtheit. Soll ich mir jetzt etwa, wenn mein Haus brennt, erst überlegen ob ich die Feuerwehr überhaupt bezahlen kann bevor ich sie alarmiere? Meiner Meinung nach führt sowas dazu das die Leute dann einfach wegfahren und ihnen halt egal ist, wo das Öl hinfliesst. Ich würd da sicherlich auf die Barrikaden gehen, bevor ich bezahlen würde... Gruss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Wenn ein Haus brennt bzw. Menschenleben in Gefahr sind, ist die Hilfe immer kostenlos! Technische Hilfeleistung (u.a. Öl binden, o.ä.) sind kostenpflichtig. Seid froh das die Polizei bzw. der Grundstückseigentümer nicht eine Fachfirma beauftragt hat, das Öl zu binden - das wäre sicher teuerer gekommen (Spezialkehrmaschine, spezielle Bindemittel, LKW zum Transport der Kehrmaschine, usw....). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by DarkSchlumpf Also ich will jetzt hier ja niemanden angreifen, aber ich finde das eine Unverschämtheit. Soll ich mir jetzt etwa, wenn mein Haus brennt, erst überlegen ob ich die Feuerwehr überhaupt bezahlen kann bevor ich sie alarmiere? Meiner Meinung nach führt sowas dazu das die Leute dann einfach wegfahren und ihnen halt egal ist, wo das Öl hinfliesst. Ich würd da sicherlich auf die Barrikaden gehen, bevor ich bezahlen würde... Gruss Wieso solltest du die Feuerwehr bezahlen wenn dein Haus abbrennt? Die Bekämpfung von Schadenfeuer ist kostenfrei! Scheinbar verstehen das manche nicht. Solange kein Eigenverschulden vorliegt und es sich um das Abwehren von Gefahren für Mensch und Umwelt handelt sind Einsätze grundsätzlich kostenlos! Denn diese Einsätze gehören zu den Aufgaben der Feuerwehr. Aber eine Ölspur abzustreuen, weil jemand eine kaputte Ölwanne hat gehört NICHT zur Aufgabe der Feuerwehr! Wer sind wir denn? Ein Straßenreinigungsunternehmen? Wohl kaum. Und die würde wohl auch noch mehr Geld dafür nehmen! Wenn dein Haus abbrennt, wirst du den Feuerwehreinsatz natürlich nicht bezhalen müssen! Es sei denn du hast es selbst angezündet, oder es brennt aufgrund einer groben Fahrlässigkeit. Da wirst du dann aber auch von keiner Versicherung der Welt Kohle bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkSchlumpf Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by backdraft Wieso solltest du die Feuerwehr bezahlen wenn dein Haus abbrennt? Die Bekämpfung von Schadenfeuer ist kostenfrei! Scheinbar verstehen das manche nicht. Solange kein Eigenverschulden vorliegt und es sich um das Abwehren von Gefahren für Mensch und Umwelt handelt sind Einsätze grundsätzlich kostenlos! Auslaufendes Öl ist eine Gefahr für die Umwelt und ein Eigenverschulden liegt hier nicht vor (meiner Meinung nach). Ich würde die Rechnung direkt an die Werkstatt weiterleiten, die den TÜV abgenommen hat. Bezahlen würd ich auf jeden Fall nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Der Fahrzeughalter ist für den Schaden haftbar. Ob er dann die Kosten per Rechtsanwalt von der Werkstatt einfordert ist erstmal zweitrangig. Zuerst muss er die Kosten tragen. --> er hätte ja unters Fahrzeug gucken können und z.B. einen Pappkarton, Wanne, Sand o.ä. unterlegen können - oder? Also doch Eigenverschulden Öltropfen sollte man eigentlich mit bloßem Auge sehen können. Gefahr für die Umwelt besteht natürlich - aber nur, weil das Auto des Freundes defekt war. Er ist der Halter, hat dafür zu haften. Siehst Du, wir bewegen uns im Kreis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DooleyDoo Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by backdraft (...) Wenn dein Haus abbrennt, wirst du den Feuerwehreinsatz natürlich nicht bezhalen müssen! Es sei denn du hast es selbst angezündet, oder es brennt aufgrund einer groben Fahrlässigkeit. Da wirst du dann aber auch von keiner Versicherung der Welt Kohle bekommen. Naja, bei einem Brandensatz, wird er sogar bei Selbstverschulden (Kinder im Kinderzimmer gekokelt, falsch gegrillt, usw) nichts zahlen. Nur er bekommt den allgemeinen Schaden nicht von der Versicherung wieder. @DarkSchlumpf Ich habe doch ziemlich deutlich geschrieben, woher das kommt. Früher war alles kostenlos. Aber wenn man missbraucht wird, dann ist das nicht mehr witzig. Wenn nach einem VU Öl ausläuft oder so, wird das Dich persönlich auch nichts kosten. Soviel ich weiß, schreiben wir da nichtmal ne Rechnung. Ansonsten würde es die Versicherung mit Übernehmen. Und ich habe ja geschrieben, dass so ein Schaden entweder durch mangelnde Wartung entsteht. Dann hat er aber selber Schuld. Schließlich hat er das Geld für die Inspektion gespart. Oder die Werkstatt hat gefuscht. Denn wenn er wirklich grade erst davor Tüv bekommen hat, hätten die sowas sehen sollen. Und wenn es wirklich einfach so passiert ist, bzw. ein Materialfehler war, kann man sicher drüber diskutieren ob er zahlen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 19. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Hi, mal abwarten. Er hat gleich einen Kundentermin bei einem unserer Kunden, der eine Anwaltskanzlei hat und wird sich dort mal erkundigen. Ich teile euch dann mit, was dabei herausgekommen ist. Noch ne Frage: Wozu ist denn dieser Rüstwagen da?? Übrigens war das keine BF sondern die FF des Kaffs. Und die 6 Leute waren die ganze Feuerwehr und schienen sich doch sehr zu freuen, daß sie nicht mehr arbeiten mußten. Und: Nicht, daß ihr das falsch versteht, ich bin dankbar für jeden Feuerwehrmann auf dieser Welt, aber das war zuviel des Guten IMHO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DooleyDoo Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by Argonaut Hi, mal abwarten. Er hat gleich einen Kundentermin bei einem unserer Kunden, der eine Anwaltskanzlei hat und wird sich dort mal erkundigen. Ich teile euch dann mit, was dabei herausgekommen ist. Noch ne Frage: Wozu ist denn dieser Rüstwagen da?? Der Rüstwagen ist für alles was mit technischer Hilfe zu tun hat. Es fängt an mit dem Befreien von eingeklemmten Personen nach einem Unfall, über Abstützmaterial bei einsturzgefärdeten Räumen, Ölbekämpfungsmittel fürs Wasser und die Strasse, Sieldichtkissen, alles an Werkzeug (Flex, Bohrhammer), Spaten, Besen Schaufel, Brechstangen, Ausleuchtmaterialien (tragb. Scheinwerfer sowie eingb. Lichtmast), eingeb. Stromaggregat zum Betreiben dieser Geräte, Verlängerungskabel für 220V und 380V, event. Schlauchboot und noch etlicher Kleinkram. Gruss Dooley Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by Argonaut Übrigens war das keine BF sondern die FF des Kaffs. Und die 6 Leute waren die ganze Feuerwehr ... Ähm, 1 ELW, 1 GW, 1 RW, 6 Mann = ganze Feuerwehr guter Scherz . Das waren vielleicht die Hauptamtlichen Feuerwehrleute, oder welche mit der Kleinalarmschleife. Normalerweise muss für jedes Fahrzeug die doppelte oder dreifache Besetzung vorhanden sein. RW warvermutlich mit Trupp besetzt also 2-3 Leuten, GW nochmal 2-3 und EWL mit 1-2 Leuten das ganze mal 3 + die Löschfahrzeuge mit 6 bzw. 9 Leuten usw. eine Feuerwehr mit RW und GW ist schon etwas größer als die "Standart"-Dorffeuerwehr mit einem oder zwei Löschfahrzeugen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backdraft Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Also ich persöhnlich kenne keine kleine Dorffeuerwehr mit RW 2 und GW (in diesem Fall wohl Gefahrgut, oder Öl). Die haben sicherlich noch einiges mehr als 6 Kameraden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 19. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2002 Originally posted by Argonaut Hi, mal abwarten. Er hat gleich einen Kundentermin bei einem unserer Kunden, der eine Anwaltskanzlei hat und wird sich dort mal erkundigen. Ich teile euch dann mit, was dabei herausgekommen ist. Erzähl doch mal, was dabei herausgekommen ist - sowas interessiert mich wirklich (brennend ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lord_of_Flames Geschrieben 20. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2002 Hi Leutz also bei uns ist es so das wir das mit der doppelten besetzung net so ernst nehmen. Aber das sieht unsere gemeinde au net so eng die sind froh zwei große wehren noch zu haben und sich leisten zu können. (insgesamt 11 fahrzeuge) und mit den kosten ist es so das alle einsätze die auf Selbstferschukden zurückzuführen sind kosten ausgenommen Brände und eventuell verkersunfälle habe aber au schon mitnekommen das ein verursacher eines Verkersunfalls den Einsatz zahlen musste da er grob fahrlässig gehandelt hat (zu weit linkd gefahren) Gruss Freak Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Argonaut Geschrieben 20. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2002 Hi, mein Kollege konnte leider nicht mit dem RA sprechen, weil der nen Termin hatte. Wird aber noch passieren, er hat ja 1 Monate Zeit, den Betrag zu zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
capitanx Geschrieben 20. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2002 Zahlen muss er schon. Sonst gerät er in Verzug, dann kommen Mahngebüren etc. dazu. Er muss das Geld also auf JEDEN Fall bezahlen. Die andere Frage ist ob er sich das Geld bei der KFZ-Werkstatt wieder holt. Denn wenn kurz davor bei der TÜV-Prüfung nix aufgefallen ist handelt es sich schlicht und ergreifend als Pfusch und Betrug. Da der Kunde sich ja auf die Aussagen der Werkstatt verlässt. Wenn die WS allerdings nachweisen kann, dass sie net schuld sind sondern es DANACH passiert sein MUSS (z.B. mit dem Unterboden des Fahrzeugs aufgesetzt). Also Geld bezahlen und ggf. MIT einem ANWALT das Geld bei der WS einklagen. (Es ist die einzige Möglichkeit) Ich finde es übrigens ganz und gar nicht ungerechtfertigt das Geld für den Einsatz einzufordern. Wenn du z.B. durch zu schnelles Fahren etc. aus der Kurve fliegst und ne Leitplanke beschädigst evtl. noch nen Grünstreifen und das muss alles neu gemacht werden, wer zahlt denn dann den Einsatz der Bauarbeiter? Richtig! Der Verursacher. Sind dabei Menschenleben in Gefahr handelt die Feuerwehr kostenlos, aber die Leitplanke etc. musst du trozdem zahlen (bzw. deine Versicherung, da es sich um Fremdschäden handelt.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 20. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2002 FULL ACK! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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