Mampfberg Geschrieben 23. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2002 Hi an alle! Da ich Anfang nächstes Jahr ausziehen werde... hab ich so einige Fragen an die Leute die in der Beziehung mehr Erfahrung haben. Ich werde mit meinem Freund zusammenziehen... er ist kein Azubi mehr. Also wie muss das mit dem Mietvertrag geregelt werden, dass ich Wohngeld beantragen kann? Muss ich alleinige Mieterin sein oder nur er und ich als Untermieterin oder wir als gleichberechtigte Partner. Hat jemand schon mal versucht Wohngeld zu bekommen und wie war der Erfolg? zur Info: Ich bin im 1. Lehrjahr und verdiene 591Euro Brutto.... Wünsche Euch allen schöne Feiertage... Grüße Mampfi. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Indy Geschrieben 23. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2002 Das Zauberwort heisst BAB das kannst du bei dem dir zuständigen Arbeitsamt beantragen. BAB heisst das du eine Staatliche Förderung bekommst die du nicht zurück zahlen musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 23. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2002 Bekommt man aber nur, wenn es die erste Ausbildung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danny De Vito Geschrieben 23. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 23. Dezember 2002 Originally posted by Sandrin Bekommt man aber nur, wenn es die erste Ausbildung ist. ... und wenn das Gehalt deiner Eltern "stimmt". Sollte es <- deswegen abgelehnt werden, müssten theoretisch deine Eltern "den(?)" Betrag bezahlen (rechtlich gesehen kann man sie dazu verklagen). Ciao Vito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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