digital worker Geschrieben 28. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 Ich habe ausgelernt und mache jetzt eine Umschulung auf eigne Kosten bei Siemens AG zum FiSi gibt es Möglichkeiten die Gesamten oder ein Teil der Kosten Steuerlich abzusetzen? (Ich weiß das Steuern Eingezahlt werden müssen, um erstatten werden zu können, dem ist auch so, meine Frau bezahlt in der Zeit Steuern) ':marine' Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 Was heisst "auf eigene Kosten"? Musst Du etwas zahlen? Welche Kosten entstehen Dir? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
digital worker Geschrieben 28. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 Originally posted by bimei Was heisst "auf eigene Kosten"? Musst Du etwas zahlen? Welche Kosten entstehen Dir? Die Gebühren für die Umschulung sind ca. 10 000 Euro (in zwei Jahren) Die bezahle ich von der eignen Tasche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 28. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 Mit was hast Du denn ausgelernt, daß Du gleich den FISI machen willst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
digital worker Geschrieben 28. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 Originally posted by Crush Mit was hast Du denn ausgelernt, daß Du gleich den FISI machen willst? nicht gleich, nach 6 Jahren Elekroinst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 28. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 ...klingt komplett durchgeknallt. ...aber na gut. ...weiterbildungskosten können auf zweierlei weise steuerlich geltend gemacht werden: ...(1) als werbungskosten, wenn sie als weiterbildung im ausgeübten beruf einzustufen sind. ...(2) als beschränkt abzugsfähige sonderausgaben, wenn sie als weiterbildung in einenm nicht ausgeübtem beruf anzusehen sind. ...beschränkt abzugsfähig heisst, dass es eine obergrenze gibt, die du hier geltend machen kannst. ...welcher von den beiden fällen auf dich zutrifft, kannman aus der ferne nicht beurteilen. ...bei der siemens ag oder bei irgendeinem bildungsableger der siemens ag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 28. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2002 Also ich möchte einer riesen Firma wie Siemens mal unterstellen, daß die selber FISIs ausbilden, deshalb sollte es doch möglich sein, das ganze als interne Fortbildungsmaßnahme o.ä. laufen zu lassen. Hast Du nicht mal den Ausbildungsleiter von Siemens drauf angesprochen, was es da für Möglichkeiten gibt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 29. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2002 Originally posted by karger_r nicht gleich, nach 6 Jahren Dann würde ich in 6 Jahren 'mal wieder nachfragen - in dieser zeit kann sich nämlich viel in der Steuergesetzgebung tun. Unabhängig stelle ich mir aber 2 Fragen: 1.) warum mässt Du Dir das nicht durch SIEMENS finanzieren? 2.) warum denkst Du sofort nach Deiner Ausbildung an eine Umschulung (und dann noch nicht sofort)? Das hört sich alles nicht gerade nach durchdachter Lebensplanung an! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 29. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2002 Originally posted by TschiTschi 2.) warum denkst Du sofort nach Deiner Ausbildung an eine Umschulung (und dann noch nicht sofort)? Vielleicht doch nochmal den Thread von vorn lesen, karger_r schrieb, er macht jetzt eine Umschulung. Vor 6 Jahren hat er den ersten Beruf ausgelernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 30. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2002 Originally posted by bimei Vielleicht doch nochmal den Thread von vorn lesen, Hatte ihn von vorne gelesen - das bis unten aber wieder vergessen! :-( GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 30. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2002 ...warum machst du eigentlich keine zweite ausbildung und kassierst wenigstens die ausbildungsvergütung? ...kommt für die eine betriebliche umschulung in frage? ...bist du nicht der, der kostenlosen pc-service anbieten will/wollte? wenn du wirklich die steine für die ausbildung bei siemens abdrücken musst, würde ich mir schon überlegen, ob ich einen pc-service für lau anbieten will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
digital worker Geschrieben 30. Dezember 2002 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2002 Originally posted by BenNebbich ...(2) als beschränkt abzugsfähige sonderausgaben, wenn sie als weiterbildung in einenm nicht ausgeübtem beruf anzusehen sind. ...beschränkt abzugsfähig heisst, dass es eine obergrenze gibt, die du hier geltend machen kannst. ...welcher von den beiden fällen auf dich zutrifft, kannman aus der ferne nicht beurteilen. ...bei der siemens ag oder bei irgendeinem bildungsableger der siemens ag? Wie hoch ist die Obergrenze die ich geltend machen kann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 31. Dezember 2002 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2002 ...920 € / Jahr (bei auswärtiger unterbringung : 1.227 €) ...es wäre also deutlich interessanter das ganze als werbungskosten ansetzen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Racker Geschrieben 7. Januar 2003 Teilen Geschrieben 7. Januar 2003 Moin moin, Tageszeitung "Schwäbische Zeitung" ( am 04.01.2003) : (München) Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs sind Umschulungen und ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium voll als Werbungskosten absetzbar. Damit gab das oberste deutsche Finanzgericht seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der diese Kosten nur als Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung angesehen wurden und damit nur begrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden konnten. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, sei dabei unerheblich. Mit der neuen Rechtsprechung wolle der BFH den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, im Berufsleben und im Bildungswesen Rechnung tragen, erklärte das Gericht gestern in München. Geklagt hatten zwei Frauen, darunter eine Rechtsanwaltsgehilfin, die berufsbegleitend ein Fernstudium in Betriebswirtschaft absloviert hatte. ( AZ: BFH 2002 VIR 137/01 und BFH 2002 VIR 120/01) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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