unite Geschrieben 3. Mai 2001 Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Hallo! ich habe eine Frage in Bezug auf Urlaub. Und zwar ist es so, dass wenn man die letzte Prüfung bestanden hat, ist die Ausbildung beendet. (es ist doch so, oder?) Wenn ich aber zu dem Zeitpunkt noch z.B. 3 Wochen Urlaub zusammengespart habe, geht er dann verloren, ausgezahlt, oder wie läuft es mit dem restl. Urlaub ab? Für alle Antworten bedanke ich mich im voraus. mfg, Andre CRYSTAL BEACH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 3. Mai 2001 Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Oh, das ist ganz einfach geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt in §7(4) "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.", d.h. er verfällt nicht, sondern muß ausgezahlt werden. Solltest Du nach dem Bestehen Deiner Prüfung weiterhin für den Betrieb tätig sein, so solltest Du in Deiner Vetragsverhandlung danach fragen, ob es möglich ist, den alten Urlaub noch mit in das neue Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Viele Unternehmen lassen sich in Hinblick auf die Arbeitnehmerzufriedenheit darauf ein. Sollte Dein Arbeitgeber sich nicht darauf einlassen, so gilt §7(4), da Dein Arbeitsverhältnis ja mit dem Bestehen der Prüfnug endet. Den kompletten Gesetzestext findest Du beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter der URL http://www.bma.bund.de/download/gesetze/BUrlG.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 3. Mai 2001 Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Hi Also ich kann hierzu auch nur aus meiner Erfahrung sprechen. Hier war es kein Problem, den Urlaub zu bekommen. Das einzige Problem ist ganz einfach die Entlohnung dabei. So warst Du ja während Deiner Azubi-Zeit wesentlich "billiger" als in der Vollanstellung. Deshalb wird der Betrieb den Urlaub wohl kaum voll übernehmen sondern versuchen diesen ausbezahlen zu lassen. Hierbei bekommste halt kaum noch was raus, Vater Staat will ja auch noch was von Deinem Urlaub haben Erbeere Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T. Schiffler Geschrieben 3. Mai 2001 Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Sorry für Doppelpost [ 03. Mai 2001: Beitrag editiert von: Erbeere ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unite Geschrieben 3. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Vielen Dank für die Antworten!!! Gruss, Andre CRYSTAL BEACH seel@genesys-e.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haegar Geschrieben 3. Mai 2001 Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Ich versteh nicht, dass ihr immer davon ausgeht, dass mit bestehen der letzten Prüfung die Ausbildungzeit zu Ende ist! Die Ausbildung endet NICHT mit bestehen der letzten Prüfung, die endet erst mit AUSHÄNDIGUNG des Abschlusszeugnisses!!!! Also kann es euch passieren, dass ihr zwar bestanden habt, aber immer noch Azubi seit, weil ihr euer Zeugniss nicht bekommt....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. Mai 2001 Teilen Geschrieben 3. Mai 2001 Hi Haegar, ist nicht so ganz richtig, denn §14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Heißt, wenn Dein Ausbildungsvertrag bis bspw. Ende Juli geht, Du aber Mitte Juni die letzte Prüfung bestehst, endet nach Abs. 2 Dein Ausbildungsverhältnis. [ 03. Mai 2001: Beitrag editiert von: bimei ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chiren Geschrieben 7. Mai 2001 Teilen Geschrieben 7. Mai 2001 bestehen der prüfung ist so ne sache. bestanden hat man erst, wenn man offiziell sein ergebnis bekommt (also facharbeiterzeugnis oder vergleichbares) also machst du deine prüfung, hast noch nicht automatisch mit der ausbildung aufgehört (wenn du bestanden hast), auch nicht, wenn dir ein bekannter (zb lehrer) sagt, daß du bestanden hast. du mußt die betätigung von der ihk abwarten (also das zeugnis (nicht der BS) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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