Slayer8 Geschrieben 5. Januar 2003 Geschrieben 5. Januar 2003 Hallo zusammen! Seit letzte Woche Montag bin ich am umziehen. Eigentlich hätte ich auch Urlaub gehabt, allerdings wurde mir der gestrichen da ich als einzister in der Firma Telefondienst leisten durfte (als Azubi). Auf jeden Fall komme ich mit den Umzug nicht richtig voran, es ist noch nichtmal tapeziert worden. Problem ist nun, daß die Wohnung bis zum 10.01.03 renoviert sein muß, da dann jemand zur abnahme kommt und bis zum 15. muß ich dann umgezogen sein. Habe ich (als Azubi) ein Recht aus Sonderurlaub? Es ist zwar das gleiche Haus (3 Stockwerke höher) nur bin ich wie gesagt bisher zu kaum etwas gekommen da mein fest verplanter Urlaub "gestrichen" wurde. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 5. Januar 2003 Geschrieben 5. Januar 2003 Hallo, für Umzug gibt es einen Tag Sonderurlaub. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet Dir umbedingt Urlaub zu geben. Ein Kollege von mir hat für seinen Umzug auch keinen Urlaub bekommen, da die zur Zeit viele Aufträge hatten, die erledigt werden mussten. Frank Zitieren
bimei Geschrieben 5. Januar 2003 Geschrieben 5. Januar 2003 Originally posted by palvoelgyi für Umzug gibt es einen Tag Sonderurlaub. Wie kommst Du darauf (Quelle)? Sonderurlaube gibt es nur, wenn tarifvertraglich, betrieblich o. ä. vereinbart, gesetzlich gibt es keinen. Zitieren
Doham Geschrieben 5. Januar 2003 Geschrieben 5. Januar 2003 Also ich (IG Metall - Tarif) habe keinen Sonderurlaub für meinen Umzug sondern, wie die Personalabteilung es mir erklärt hat, einen Tag Freistellung (oder so ähnlich) bekommen. Das hat irgendwie einen rechtlichen Hintergrund. Aber wie Bimei schon sagte, Sonderurlaube, Freistellungen usw. sind tarifvertraglich bzw. über Haustarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Frag doch einfach mal in deiner Personalabteilung o. beim Betriebsrat danach, ob man Dir in dieser Richtung entgegen kommen kann - falls bei euch keine der Regelungen treffen und auch sonst kein Sonderurlaub dafür vorgesehen ist, bleibt Dir vermutlich nur einen Tag bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen, oder vielleicht lieb zu gucken und nett danach zu bitten. Du könntest es ja auch über Überstundenausgleich machen. just my 0.02 € Zitieren
Slayer8 Geschrieben 5. Januar 2003 Autor Geschrieben 5. Januar 2003 Ich glaube nicht, daß ich Sonderurlaub bekommen werde/würde, wollte nur mal nachfragen wie die Regelung ist. Tarifverträge gibt es bei uns nicht, da wir in keiner Gewerkschat oder ähnliches sind. Werde wohl "normalen" Urlaub nehmen müssen und darauf hoffen daß dieser genehmigt wird. Danke für eure Antworten! Zitieren
robotto7831a Geschrieben 6. Januar 2003 Geschrieben 6. Januar 2003 Originally posted by bimei gesetzlich gibt es keinen. Habe ich auch nicht behauptet. Bei dem Einzelhandelstarifvertrag gibt es sogar zwei Tage Sonderurlaub für Umzug. Frank Zitieren
Antibiotik Geschrieben 6. Januar 2003 Geschrieben 6. Januar 2003 Hallo zusammen, du hast auch nur dann Anspruch auf Sonderurlaub, wenn du mit dem eigenen Haushalt umziehst. (d.h. du ziehts nicht mit deinen Eltern um und ziehts auch nicht zu denen). Ist bei dir soweit ich dass verstanden hab nicht der Fall. War bei uns in der Firma so ein Fall: Arbeitskollege (Azubi) ist von Zuhause weggezogen und bekam zwei Tage Sonderurlaub und ich bin mit den Eltern umgezogen und bekam kein Urlaub!! Ciao Antibiotik Zitieren
bimei Geschrieben 6. Januar 2003 Geschrieben 6. Januar 2003 Originally posted by palvoelgyi Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nicht behauptet, dass Du das behauptet hast, nur eine eventuell für allgemeingültig gehaltene Aussage hinterfragt. Welcher Tarif o- ä. in Deinem Betrieb gilt, ging aus Deinem Posting nicht hervor. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 6. Januar 2003 Geschrieben 6. Januar 2003 Ich bin auch IG Metall Tarif. Bei uns gibt es dafür einen Tag Sonderurlaub. Wie Doham schon sagte gibt es laut Tarifvertrag nur eine Freistellung. Bei uns ist das wohl eine Betriebsvereinbarung. Frank Zitieren
bimei Geschrieben 6. Januar 2003 Geschrieben 6. Januar 2003 Originally posted by palvoelgyi Ich bin auch IG Metall Tarif. Bei uns gibt es dafür einen Tag Sonderurlaub. Wie Doham schon sagte gibt es laut Tarifvertrag nur eine Freistellung. Bei uns ist das wohl eine Betriebsvereinbarung. Ja, wird es wohl sein, war in einem vorherigen Betrieb bei mir auch so. Von der Rechtauffassung wird unterschieden zwischen Sonderurlaub und Freistellung (Dienstbefreiung). Sonderurlaub beinhaltet immer eine Weiterzahlung des Lohns/Gehalts, auf eine Freistellung besteht zwar (hier lt. Tarifvertrag) Anspruch, eine Weiterzahlung Lohn/Gehalt ist dann aber erstmal noch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, solange nichts anderes vereinbart ist. Zitieren
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