Genericxx Geschrieben 6. Januar 2003 Teilen Geschrieben 6. Januar 2003 Hallo zusammen. Ich habe da ein kleines Problem, welches mich mittlerweile recht fertig macht. Ich habe am 18. Januar 2002 meine Ausbildung zum FiSi abgeschlossen und auch gleich einen Job in einer Hamburger Aktiengesellschaft bekommen. Der Job hat Spaß gemacht und wurde zudem äusserst grosszügig bezahlt. Kurz nach meiner Einstellung kam dann das Kreiswehrersatzamt mit meiner Einberufung zum 1.4.2002. Hab mit der Rechtsabteilung des KWEA, mit dem Wehrbeauftragten des Bundestages usw. usf. gesprochen, Briefverkehr gehabt, sogar versucht mit einem Rechtsanwalt etwas zu erreichen. Hoffnungslos. Ich musste den Dienst am 2.4.2002 antreten, ohne wenn und aber... Das Problem dabei war folgendes: Der Personalchef der Firma bei der ich angestellt war sagte zu mir beim lesen meines Einberufungsbescheides nur folgendes: "Tja Kollege, Du hast die Wahl: Entweder kündigen wir Dich oder Du unterschreibst diesen Aufhebungsvertrag, denn Du bist ja noch in der Probezeit...". Und ich Vollidiot war so Konfus, daß ich den Wisch auch noch unterschreibe. Nun sitz ich hier. Keine Chance auf nen neuen Job, Arbeitsamt zahlt nicht, weil ich unterschrieben habe, ich hab ne Frau und 2 Kinder die Tierisch darunter zu leiden haben und ich weiß absolut nicht weiter. Ich habe mich jetzt erkundigt, daß der Aufhebungsvertrag "sittenwidrig" sei, weil mein Arbeitgeber meine Unwissenheit und die Situation zu seinem Vorteil ausgenutzt hat. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich mir nen Rechtsbeistand schnappen und gegen diesen Aufhebungsvertrag angehen soll. Habe ich da überhaupt Chancen, oder verläuft sich sowas erfahrungsgemäß im Sand, bzw. geht nach hinten los? Denn solch einen Rechtsstreit zu verlieren kann ich mir nicht leisten, denn die 9 Monate Bundeswehr haben mich mehrere tausend € und ein paar Pfändungen gekostet, sodaß ich eigentlich kein Geld für sowas übrig habe. Bitte gebt mir ein paar Tips, wie ich mich verhalten soll/kann :( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 6. Januar 2003 Teilen Geschrieben 6. Januar 2003 ...prinzipiell hätte dich der betrieb nach arbeitsplatzschutzgesetz nicht kündigen dürfen. ...ich habe keine ahnung ob du deine verwirrung beim unterzeichnen der aufhebungsvereinbarung geltend machen kannst. ...ich kann dir (leider) nur zwei behelfsmässige tips geben: ...(1) wenn der betrieb einen betriebsrat hat, versuch doch über diesen eine verbesserung deiner rechtsposition herbeizuführen. ...(2) ansonsten gibt es rat, nur bei einem anwalt (vorzugsweise ein fachanwalt für arbeitsrecht). eine beratung kostet nicht die welt. wahrscheinlich in deiner situation noch zu viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 6. Januar 2003 Teilen Geschrieben 6. Januar 2003 Andersrum überlegt: Was hätte passieren können, wenn Du nach dem Wehrdienst wieder die Probezeit fortführst? Er hätte Dich genauso gut fristgerecht grundlos kündigen können und wenn man einen Grund benötigt, ist dieser schnell kreiert. So schnell wie er Dich den Vertrag hat unterschreiben lassen wollen, ist es fragwürdig, ob die Dich wirklich so gerne weiter beschäftigt hätten. Vielleicht war denen das Gehalt zu hoch? Ob es sich lohnt oder nicht einen Rechtsstreit anzugehen sollte man sich mal kurz aufrechnen. Das Ergebnis wäre dann mit Sicherheit auch die schnellstmögliche Kündigung. Warum sollte man auch nach gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einem Mitarbeiter diesen noch weiterhin, wie eine tickende Zeitbombe, bei sich beschäftigen? Während dieser 9 Monate hättest Du ohnehin keine Gelder erhalten. Da ist also auch nichts rauszuholen. Da das Arbeitsverhältnis, ohne daß die Firma den ersten Schritt macht, im Eimer ist kannst Du dort sicherlich nicht mehr die große Laufbahn einschlagen. (die meisten Menschen sind halt so primitiv und sehr nachtragend) Der einzigste Weg, der evtl. zu beiderseitiger Zufriedenheit führen könnte wäre es, den Personalchef zu umgehen und mit seinerseits Vorgesetzten, z.B. der Firmenleitung, ein Gespräch zu führen. Niemanden dabei Vorwürfe machen und vielleicht noch nach Rückhalt durch Kollegen sich etwas abzusichern. Verkauf Dich gut und lege Leistungen als Fakten auf den Tisch. So könntest Du vielleicht einen neuen Vertrag aufsetzen (nur unter Ausschluß des Personalchefs - darauf muß man pochen) und wenn es klappt, weiterarbeiten, ohne ständig das Kriegsbeil über Dir schweben zu sehen. Falls Du noch kein (bewertenes!) Arbeitszeugnis haben solltest würde ich das vorher noch zusammenstellen lassen. Da kannst Du sicher rauslesen, was für Gedanken der Personalchef gegen Dich hegt. Sollte das alles zu nichts führen: Lerne daraus, daß man NIE etwas unterschreibt ohne wenigstens einen Tag darüber geschlafen zu haben und sich das mindestens 2x genau durchzulesen (v.a. das Kleingedruckte) und Du wirst wohl oder übel woanders etwas suchen müssen. In diesem Fall würde ich allerdings den Rechtsstreit durchziehen (nur mit Du rechtsschutzversichert bist, sonst wird´s teuer - kurzfristig Eine abschließen wird nicht anerkannt wenn gleich ein Verfahren angestrebt wird: Es gibt Mindestlaufzeiten bis zur Wirkung der Versicherung) und auf Schadensersatz klagen für die Zeit von der fortgeführten Probezeit bis zum erstbesten Kündigungstermin. Das Ergebnis ist sehr fragwürdig, weil Du hier aufgrund der persönlichen Unterschrift unter der Gnade des Richters fallen wirst. Rechtlich ist alles leider lupenrein abgelaufen: Sofortige Kündigung während der Probezeit mit beidseitigem Einverständnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Du solltest von deinem Anwalt prüfen lassen ob das KWE sich nicht falsch verhalten hat. Meines Wissens darf ein Familienvater nicht gezogen werden, wenn sich dadurch die witrschaftliche Lage der Familie extrem verschlechtert! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Genericxx Geschrieben 8. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Das Problem würde sein, daß ich aber zum Zeitpunkt meiner Einberufung noch nicht verheiratet war. Und da drehen einem die Behörden gerne mal einen Strick draus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Warst du zu dem Zeitpunkt breits Vater, bzw. war deine Frau bereits schwanger? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crush Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Also ein Kind muß ja schon da gewesen sein. Ich würde auch versuchen die Wehrpflicht über die Familienverantwortung abzuwälzen - ist doch egal ob Du zu dem Zeitpunkt verheiratet warst oder nicht - jetzt bist Du es jedenfalls! Und man muß immer die aktuelle Lage berücksichtigen. Manche heiraten einen Tag vor der Abschiebung um nicht weggeschickt zu werden - und da klappt das auch ohne Weiteres (solltest Du aber beim Gespräch keinesfalls als Beispiel vortragen). Die Sache mit der Arbeit ist aber trotzdem schon gelaufen und kann nur durch intensive Bemühungen und Gespräche gerettet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 17. Januar 2003 Teilen Geschrieben 17. Januar 2003 Hi, auch Familienväter können und werden ohne Probleme gezogen. Das KWE kommt dann aber für den Unterhalt der Familie auf. Was soll die Diskussion, dem Staat läßt sich nun mal schwer an 's Bein ... Und wenn das KWE das Familienunterhalt gezahlt hat, sehe ich da keine Aussichten. Und ein Aufhebeungsvertrag ist besser im Lebenslauf, also abwarten und die 6 Wochen überstehst du schon, zur not mit Hilfe des Sozialamts. Hast ja fleißig einbezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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