JayN Geschrieben 7. Januar 2003 Teilen Geschrieben 7. Januar 2003 Hallo, ich bin am 14. Januar voraussichtlich mit meiner Ausbildung fertig. Nun ergibt sich für mich folgende Situation: Ich werde vom Ausbildungsbetrieb unbefristet übernommen, muß aber ab April noch meinen Zivildienst ableisten. Februar und März arbeite ich noch im Betrieb. Meine Frau ist noch in der Ausbildung. Was sicherlich klar ist, ist dass es sich lohnt in diesen 2,5 Monaten (Im Januar krieg ich ja auch schon das halbe Gehalt), die Steuerklassen auf 3/5 zu ändern. Nun habe ich aber gelesen, dass man die Steuerklassen nur einmal im Jahr ändern kann. Das hieße dann, dass meine Frau während meines Zivildienstes weiter Steuern zahlen müßte, da sie ja in Klasse 5 eingestuft wäre. Ist es möglich die Steuerklassen mehrmals im Jahr zu wechseln? Wenn nicht, würdet ihr dann von vorne rein bei 4/4 bleiben? Gruß JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 7. Januar 2003 Teilen Geschrieben 7. Januar 2003 ...ich meine dass zwei änderungen pro jahr möglich sind. ...zumindestens ist platz für zwei änderungen auf der karte. ...ruf doch zur sicherheit auf der gemeindeverwaltung an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Wie lange ist deine Frau denn noch in der Ausbildung? Solange sie in der Ausbildung ist muss sie doch sowieso keine Steuern zahlen, oder irre ich mich da? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 8. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Ich meine, in der Steuerklasse 5 wird jeder Pfennig... ups, Cent versteuert. Gruß JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 In der Steuerklasse 1 ja auch. Aber wenn man sich in der Ausbildung befindet, liegt man meistens unter einem bestimmten Jahresbruttoverdienst und ist somit von den Steuern befreit. Ich weiß aber leider nicht, ob es da andere Regelungen gibt, wenn man verheiratet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 8. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 Also, soweit mir bekannt ist, ist es folgendermaßen: SK 1 = SK 4 SK 3 = günstig SK 5 = jeder Cent versteuert JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 8. Januar 2003 Teilen Geschrieben 8. Januar 2003 ...V greift ab monatsbrutto von 92,99 (2002) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 24. Januar 2003 Teilen Geschrieben 24. Januar 2003 Nur noch eine kleine Anmerkung von mir. Im Grunde ist es egal in welcher Steuerklasse man sich befindet - man zahlt die Steuern die man zahlen muss so oder so. Die Einordung in Steuerklassen ist nur für die Vorrauszahlung wichtig. Hat man aber in einer Steuerklasse zu wenig Steuern gezahlt - dann muss man diese nachzahlen. Ein einfaches - wenn auch eventuell nicht realitätsnahes Beispiel: Verheiratet Paar Verdienst: beide 2000 Euro Brutto Befinden sich die Personen beide in Steuerklasse IV zahlen sie beide sagen wir mal 400 Euro Steuern. Ist der eine in III und der andere in V zahlen sie sagen wir mal 200 und 1000 Euro Steuern. Am Jahresende wird nun ausgerechnet wie viel Steuern sie exat haben zahlen müssen und nehmen wir einfach mal an es sind 390 Euro pro Monat gewesen. Dann bekommt das Paar wenn sie beide in Steuerklasse IV waren nun 240 Euro an Steuern zurück. Hat es die anderen Steuerklassen gewählt, so hat es viel zu viel Steuern gezahlt und bekommt nun 5400 Euro an Steuern zurück. Gezahlt haben sie aber in beiden Fällen das gleiche. Nur haben sie wenn sie 3 und 5 wählen zuerst viel zu viel gezahlt, es aber ja auch wieder bekommen. Fazit: Wenn man eine Einzelperson ist die keine Kinder hat, dann kann man gar nicht anders als Steuerklasse I zu wählen. Alleinerziehend mit Kindern -> II Ist man verheiratet verdient aber wesentlich mehr als der Partner -> man selber III der Partner V Ist man verheiratet und verdient ungefähr das gleich -> beide IV Ist man verheiratet und verdient wesentlich weniger -> man selber V, der Partner III Hat man zwei Jobs auf Steuerkarte laufen -> der in dem man mehr verdient I, der in dem man weniger verdient VI Aber die Steuern die man zahlen muss, zahlt man in jedem Fall. Egal in welcher Steuerklasse man sich befindet. Die Frage ist nur ob man am Ende des Jahres (bzw. im nächsten Jahr wenn eine Steuererklärung macht) etwas wiederbekommt, oder etwas nachzahlen muß. Und noch was - in der Ausbildung zahlen die wenigsten Steuern (nur Sozialabgaben) - und wer keine Steuern bezahlt hat, der kann auch keine wiederbekommen, kann also nichts von der Steuer absetzten. Mit dem was man von der Steuer absetzten kann wird nämlich das zu versteuernde Einkommen gemindert, so das man hinterher nicht wenn man 2000 Euro jeden Monat bekommen hat 24000 Euro versteuern muss sondern z.B. nur 20000 Euro -> weniger Steuern fällig, man hat aber auf den gesamten Betrag Steuern gezahlt -> man bekommt von den bereits gezahlten Steuern etwas wieder. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 24. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2003 So, noch ein Nachtrag von mir zu diesem Thema. Folgendes ist nun herausgekommen: Generell ist es so, dass man nur einmal im Jahr die Steuerklassen ändern kann. Hat sich die Verdienstsituation jedoch geändert, so sind weitere Wechsel unter Vorlage von Nachweisen möglich. Gruß JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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