shari81 Geschrieben 7. Januar 2003 Geschrieben 7. Januar 2003 Hallo! Hat irgendjemand eine Ahnung, ob die Betriebe uns für den Tag vor der mündlichen freistellen müssen? Hier ist nämlich ein hitzige Diskussion darum entbrannt... Gruß shari81 Zitieren
bimei Geschrieben 7. Januar 2003 Geschrieben 7. Januar 2003 Nein, müssen sie nicht, wenn ihr alle volljährig seid. Siehe unter anderem auch hier und in diversen anderen Threads. Zitieren
begbie Geschrieben 7. Januar 2003 Geschrieben 7. Januar 2003 regel und gesetz hin oder her. ich find´s immer noch doof, aber das ist wohl egal... Zitieren
BigB Geschrieben 8. Januar 2003 Geschrieben 8. Januar 2003 wie sieht das denn mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus? Ich muss nämlich erst um 15:00 Uhr vortragen und weiß nicht, ob ich vorher noch arbeiten muss. Danke! Zitieren
bimei Geschrieben 8. Januar 2003 Geschrieben 8. Januar 2003 Originally posted by BigB wie sieht das denn mit dem Tag der mündlichen Prüfung aus? Ich muss nämlich erst um 15:00 Uhr vortragen und weiß nicht, ob ich vorher noch arbeiten muss. Danke! Grundsatz ist erstmal: §7 BBiG Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Und Freistellen heisst hier rechtlich, dem Auszubildenden die für die Teilnahme an den Prüfungen notwendige Freizeit gewähren, ihn also nicht beschäftigen. Die Freistellung umfasst auch Wegzeiten und Pausen. Wenn Dein Arbeitgeber also darauf besteht, dass Du vorher arbeitest, musst Du auch. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.